Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07   

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https://dejure.org/2007,5338
BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung zum Nachteil eines Angeklagten; Folgen einer Nichteintragung von ausländischen Straftaten in das Bundeszentralregister

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 74

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 368
  • StV 2007, 632
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Indes ermöglichen die lückenhaften Feststellungen des Landgerichts zu den strafrechtlichen Vorbelastungen der Angeklagten dem Senat nicht die Prüfung, ob die Verwertung der Vorstrafen rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98; BayObLG MDR 1979, 72; OLG Köln NStZ 2003, 421; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 38).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 705/98

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen einer auf einem Rechenfehler beruhenden

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Indes ermöglichen die lückenhaften Feststellungen des Landgerichts zu den strafrechtlichen Vorbelastungen der Angeklagten dem Senat nicht die Prüfung, ob die Verwertung der Vorstrafen rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98; BayObLG MDR 1979, 72; OLG Köln NStZ 2003, 421; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 38).
  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91

    Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Angesichts dieser Umstände hätte zumindest die strafschärfende Bewertung der weit zurückliegenden Vorstrafen besonderer Begründung bedurft (vgl. BGH wistra 1988, 64; StV 1992, 225; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 38a).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Bei der Strafzumessung sind jedoch auch die rechtskräftigen ausländischen Vorstrafen zu berücksichtigen, wenn die Tat nach deutschem Recht strafbar und nicht tilgungsreif wäre (vgl. Beschlüsse vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07 Rn. 3 und vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 7 f.) und das ausländische Strafverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügte; denn sie sind Teil des Vorlebens des Täters (§ 46 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher

    Dabei ist nicht Voraussetzung, dass es sich um eine nach § 54 BZRG im Bundeszentralregister eingetragene ausländische Vorstrafe handelt (BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369; zur geplanten Neuregelung der Eintragung ausländischer Verurteilungen: vgl. BT-Drucks. 17/5224 (dort v.a. § 53a BZRG)).

    cc) Kommt mithin bei einer dem Tatrichter bekannt gewordenen, von ihm zum Nachteil des Beschuldigten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - würde es sich um eine deutsche Verurteilung handeln - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung - etwa die in § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG - eingreift), muss er die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten (vgl. dazu auch § 56 Abs. 1 Satz 2 BZRG) und dies im Urteil darlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ 2007, 368, 369; BayObLG, Urteil vom 17. März 1978 - RReg 2 St 429/77, BayObLGSt 1978, 39, 41; ferner BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten sowie dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12 Rn. 6; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 10 und vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).
  • BGH, 05.12.2019 - 4 StR 301/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung rechtskräftiger ausländischer

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten und dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12, StV 2013, 746, 747; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305, 306; vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).
  • OLG Köln, 13.11.2015 - 1 RVs 205/15

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

    Sie sind zur Bewertung des Vorlebens des Täters i. S. d. § 46 Abs. 2 StGB relevant (BGH NStZ-RR 2012, 305 = StV 2012, 149; BGH NStZ-RR 2007, 368 = StV 2007, 632 = StraFo 2007, 422; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 32; LK-StGB- Theune , 12. Auflage 2006, § 46 Rz. 174).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2007 - 4 StR 237/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4742
BGH, 24.07.2007 - 4 StR 237/07 (1) (https://dejure.org/2007,4742)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2007 - 4 StR 237/07 (1) (https://dejure.org/2007,4742)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 (1) (https://dejure.org/2007,4742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 55 StGB; § 267 StPO
    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung; Härteausgleich bei Zäsur); Hinweise zur Abfassung der Urteilsgründe und zur Tenorierung bei der Bildung zweier Gesamtstrafen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Widersprüchliche Strafzumessung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 103
  • StV 2007, 632
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234 und vom 5. September 2017 - 1 StR 350/17).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 83/08

    Gesamtstrafenbildung: Nachteilsausgleich bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen

    Das Gericht muss insoweit in den Gründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH StV 2007, 632 t).

    Das Gericht muss insoweit in den Gründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH StV 2007, 632 t).

    ein Härteausgleich zu gewähren ist - UA S. 11 -" wäre über diese Darlegungen hinaus die Darlegung im Urteil erforderlich gewesen, dass das Gericht sich der Sachlage bewusst war, dass durch die mit der Zäsurwirkung verbundenen Zufälligkeiten der Gesamtstrafenbildung trotz gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten entgegen § 53 1, 54 1 2 StGB es im Ergebnis statt zu einer Verschärfung der Einsatzstrafe zu einer Kumulation der verhängten Strafen kommen kann (vgl. BGHSt 41, 310ff., 313) und daher ein sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebender Nachteil in Folge eines zu hohen Gesamtstrafübels auszugleichen ist (vgl. BGH StV 2007, 632 fj.

  • BGH, 07.04.2009 - 4 StR 663/08

    Entkräftung der Indizwirkung eines Regelbeispiels bei gewerbsmäßig begangenem

    Auch hierzu fehlen im Urteil die erforderlichen Darlegungen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Diese nunmehr verhängten Strafen, die Gesamt- und daneben die selbstständige weitere Einzelstrafe entsprechen auch im Gesamtmaß dem Gesamtgewicht der Taten und der Schuld des Angeklagten, wobei der sich für den Angeklagten daraus ergebende Nachteil, dass mehrere Strafen gebildet werden mussten, ausgeglichen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 -, juris).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 350/17

    Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung der Gefährdung

    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234).
  • BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22

    Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von

    Dabei ist auch das Ausmaß der Warnwirkung des zäsurbildenden Urteils zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 185 f.; vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.06.2008 - 2 StR 13/08

    Urteilsformel (Zuordnung von Schuldsprüchen und Gesamtstrafen)

    Wenn wie hier zwei Gesamtstrafen zu verhängen sind, ist die Urteilsformel so zu fassen, dass sie erkennen lässt, welchen Taten die jeweilige Gesamtstrafe zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 und Senatsbeschluss vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 337/21

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines rechtskräftigen und noch nicht

    Sie hat aber übersehen, dass in einem solchen Fall die Urteilsformel so zu fassen ist, dass ihr entnommen werden kann, welchen Taten die jeweilige Gesamtstrafe zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 StR 13/08; Beschluss vom 24. Juli 2007 ? 4 StR 237/07 jew. mwN).
  • LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Diese nunmehr verhängten Strafen, die Gesamt- und daneben die selbstständige weitere Einzelstrafe entsprechen auch im Gesamtmaß dem Gesamtgewicht der Taten und der Schuld des Angeklagten, wobei der sich für den Angeklagten daraus ergebende Nachteil, dass mehrere Strafen gebildet werden mussten, ausgeglichen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 -, juris).
  • LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20

    Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als

    Ein noch strafferer Zusammenzug als zu einer sechsmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe, wie sie vom Schöffengericht verhängt und wegen des Verschlechterungsverbots nicht überschritten werden darf, wäre auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Schuldmaß auch bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen insgesamt angemessen sein muss (vgl. BGH, Beschluss v. 24. Juli 2007, StV 2007, 632 ), keinesfalls angezeigt.
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
  • OLG Oldenburg, 09.07.2020 - 1 Ss 102/20

    Pflicht zur Berücksichtigung früherer, zäsierter Straftaten bei aktueller

  • OLG Brandenburg, 25.05.2022 - 2 OLG 53 Ss 106/21

    Nachteilsausgleich bei Gesamtstrafenbildung; Gefahr einer zu hohen Verurteilung

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