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   BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06   

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https://dejure.org/2006,3843
BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06 (https://dejure.org/2006,3843)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2006 - 3 StR 91/06 (https://dejure.org/2006,3843)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2006 - 3 StR 91/06 (https://dejure.org/2006,3843)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten); Schuldumfang (Feststellung des Wirkstoffgehalts); Aufbewahrung von Scheindrogen (Täterschaft; Teilnahme)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betäubungsmittelhandels; Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils; Vorliegen einer Bewertungseinheit; Hinreichende Feststellung des Schuldumfangs; Annahme eines Versuchs des Handeltreibens in nicht geringer Menge; Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts; ...

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 § 29a
    Annahme einer "Bewertungseinheit"

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 § 29a
    Annahme einer "Bewertungseinheit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 102
  • StV 2007, 80
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06
    b) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind zwar eigennützige Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind, auch dann als vollendetes Handeltreiben zu beurteilen, wenn sie sich auf Scheindrogen beziehen (vgl. BGH NStZ 1992, 191 m. N. zur Kritik in der Literatur).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06
    Kann er genaue Feststellungen nicht treffen, hat er innerhalb des feststehenden Gesamtschuldumfangs die Zahl der Einkäufe und die Verteilung der Verkäufe auf sie zu schätzen (vgl. BGH NJW 2002, 1810).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    a) Ob davon, wie das Landesarbeitsgericht offenbar meint, eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn der Betrugsversuch in hohem Maße untauglich war, mag dahinstehen, kann aber Zweifeln unterliegen (vgl. zur strafrechtlichen Bewertung des untauglichen Versuchs: BGH 4. April 2006 - 3 StR 91/06 - NStZ 2007, 102).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Er wird zudem die Bewertungseinheit und damit die Annahme von Tateinheit gerade auch unter dem Gesichtspunkt zu hinterfragen haben, dass der Angeklagte E. nur Beiträge zu Teilverkäufen leistete (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; vgl. aber auch BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21; BGH NStZ 2007, 102).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Auch hier ist es ausreichend, dass der Gehilfe über die Haupttat wenigstens in Umrissen Bescheid weiß (BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06, NStZ 2007, 102).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, so verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens vielmehr auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt, denn Akte des Handeltreibens, die sich auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen, bilden eine Bewertungseinheit (BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06, NStZ 2007, 102; Weber aaO vor §§ 29 ff. Rn. 487, 489, 492).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    4 St 18/90">NStZ 1990, 395; Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Gewerbsmäßigkeit, sei es als Regelbeispiel oder als Strafzumessungsumstand, gehört nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO und damit nicht in den Schuldspruch (BGH, 3 StR 91/06 vom 4. April 2006 ; st. Rspr.).
  • BGH, 12.04.2023 - 5 StR 95/23

    Notwendigkeit einer konkreten Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Verurteilung

    Denn selbst wenn in diesen Fällen das Erreichen des Grenzwerts der nicht geringen Menge schon angesichts der gehandelten Rohmengen - abgesetzt wurden jeweils ein bis maximal acht Verkaufseinheiten von je 0, 45 Gramm Kokain - rechnerisch nicht in Betracht kam, so wird gleichwohl der Schuldumfang der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich durch den Wirkstoffgehalt bestimmt, so dass es hierzu einer konkreten Feststellung bedurft hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 mwN).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 171/21

    Konkurrenzen (Täterschaft und Teilnahme; Beihilfe: Tateinheit, Tatmehrheit,

    Darüber hinaus hat er klarstellend den Schuldspruch berichtigt, weil das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit nicht in der Urteilsformel aufgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06, NStZ 2007, 102, 103; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 260 Rn. 25).
  • BGH, 14.02.2023 - 5 StR 543/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Maßgebliche Bestimmung des

    b, d, e der Urteilsgründe (Fälle 11, 13, 15 und 16 der Anklageschrift) den Wirkstoffgehalt der an die Minderjährigen abgegebenen Betäubungsmittel nicht konkret festgestellt, obwohl durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge der Unrechtsgehalt bei Betäubungsmittelstraftaten regelmäßig maßgeblich bestimmt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 mwN).
  • BGH, 23.03.2007 - 2 StR 92/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellung der Handelsmenge);

    Die Angabe bei der Strafzumessung, der Grenzwert zur nicht geringen Menge sei jeweils um ein Vielfaches überschritten, erlaubt dem Senat keine Nachprüfung, ob das Landgericht zutreffend den Qualifikationstatbestand des § 29a Abs. 1 BtMG zugrunde gelegt hat und ob die in diesem Fall verhängte Einsatzstrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe schuldangemessen ist (vgl. BGH StV 2007, 80; 2006, 184; 2004, 602).
  • LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22

    Strafbefehlsverfahren: Hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten

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