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   OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - III-1 Ws 437/06   

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https://dejure.org/2006,7238
OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - III-1 Ws 437/06 (https://dejure.org/2006,7238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2006 - III-1 Ws 437/06 (https://dejure.org/2006,7238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2006 - III-1 Ws 437/06 (https://dejure.org/2006,7238)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 92
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06
    a) In einer Haftsache, die wegen ihres Umfangs oder wegen der schwierigen Beweislage nicht in wenigen Tagen erledigt werden kann, ist regelmäßig an zwei Tagen in der Woche zu verhandeln (BVerfG NJW 2006, 677, 679; BVerfG StV 2006, 318; BVerfG, 2 BvR 1190/06 vom 17. Juli 2006 ).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06
    a) In einer Haftsache, die wegen ihres Umfangs oder wegen der schwierigen Beweislage nicht in wenigen Tagen erledigt werden kann, ist regelmäßig an zwei Tagen in der Woche zu verhandeln (BVerfG NJW 2006, 677, 679; BVerfG StV 2006, 318; BVerfG, 2 BvR 1190/06 vom 17. Juli 2006 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06
    In jeder Lage des Verfahrens müssen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die Taten herbeizuführen, die einem Beschuldigten vorgeworfen werden (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt 2 BvR 523/06 vom 4. April 2006, Rdnr. 21 ).
  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    Dabei bedarf es in der Regel mehr als eines voll auszuschöpfenden Verhandlungstags pro Woche (vgl. BVerfG StV 2008, 198; KG StV 2015, 42; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167).
  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    Das Gebot der bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672; Senat StraFo 2010, 26) verlangt nicht zuletzt eine möglichst frühzeitige Planung und Vorbereitung der Hauptverhandlung, die bei voraussichtlich umfangreichen Sachen je nach Fallgestaltung eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit effizienten Ladungen und Festlegung eines straffen Verhandlungsplans (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfG NJW 2006, 672, 676) sowie mehr als einem (voll auszuschöpfenden) Hauptverhandlungstag pro Woche(vgl. BVerfG StV 2008, 198; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167; Senat aaO mwN; zur Hauptverhandlungsgestaltung s. auch KG, Beschlüsse vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - und vom 23. April 2008 - 3 Ws 100/08 -) erfordert.
  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    16 Das in Haftsachen zu beachtende Gebot einer bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672; Senat StraFo 2010, 26) verlangt eine möglichst frühzeitige Planung und Vorbereitung der Hauptverhandlung, die bei voraussichtlich umfangreichen Sachen je nach Fallgestaltung eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit effizienten Ladungen und Festlegung eines straffen Verhandlungsplans (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfG NJW 2006, 672, 676) sowie mehr als einem (voll auszuschöpfenden) Hauptverhandlungstag pro Woche(vgl. BVerfG StV 2008, 198; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167; Senat aaO m.w.N.) erfordert.
  • OLG Celle, 08.11.2007 - 1 Ws 376/07

    Verfassungsrechtliche Gebotenheit als Voraussetzung einer ausnahmsweise

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat dementsprechend die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde regelmäßig verneint (vgl. Beschluss vom 29. August 2006, 1 Ws 437/06 (StrVollz); Beschluss vom 17. März 2006, 1 Ws 34/06 (StrVollz)).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2011 - 1 Ws 260/11

    Untersuchungshaft; Verletzung des Beschleunigungsgebots; Aufhebung des

    In jeder Lage des Verfahrens müssen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die Taten herbeizuführen, die einem Beschuldigten vorgeworfen werden (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt 2 BvR 2781/10 vom 4. Mai 2011, Rdnr. 13 ; Senat, StV 2007, 92).
  • KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich

    Das in Haftsachen zu beachtende Gebot einer bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672 ; Senat StraFo 2010, 26) verlangt eine möglichst frühzeitige Planung und Vorbereitung der Hauptverhandlung, die bei voraussichtlich umfangreichen Sachen je nach Fallgestaltung eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit effizienten Ladungen und Festlegung eines straffen Verhandlungsplans (vgl. EGMR NJW 2005, 3125 ; BVerfG NJW 2006, 672, 676) sowie mehr als einem (voll auszuschöpfenden) Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfG StV 2008, 198 ; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167; Senat aaO. m.w.N.) erfordert.
  • OLG Koblenz, 26.08.2010 - 2 Ws 383/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch nachlässige Planung

    Ob es hier einer weitergehenden Koordinierung von Urlaubsterminen mittels einer vorausschauenden, in die Zukunft reichenden Planung (BVerfG aaO., Rdn. 52) bzw. - wie die Verteidigung meint - eines Ausgleichs durch vor- oder nachgeholte Sitzungstage bedurft hätte (OLG Düsseldorf StV 2007, 92 f.), mag letztlich dahinstehen.
  • KG, 23.09.2009 - 4 Ws 102/09

    Aufhebung des Haftbefehls: Unverhältnismäßige Verfahrensverzögerungen

    Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als einem Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfG StV 2008, 198; ebenso etwa OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; Meyer-Goßner aaO., § 120 Rdn. 3 m.w.N.) findet sich erst für den Zeitraum ab dem 18. August 2009 - allerdings mit Ausnahme der derzeitigen längeren Unterbrechung nach § 229 Abs. 2 StPO.
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