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   OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05   

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https://dejure.org/2005,4529
OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05 (https://dejure.org/2005,4529)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 Ws 304/05 (https://dejure.org/2005,4529)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 (https://dejure.org/2005,4529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft: Disziplinarmaßnahme gegen einen Untersuchungsgefangenen wegen verweigerter Abgabe einer Urinprobe bei Verdacht auf Drogenmissbrauch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 119 Abs. 3 StPO; § 67 Abs. 1 UVollzO
    Zulässigkeit einer Disziplinarstrafe gegen einen Untersuchungsgefangenen; Diziplinarstrafe wegen Weigerung zur Abgabe einer Urinprobe zur Untersuchung auf Drogenkonsum; Mittel zur Sicherung der Anstaltsordnung; Verfassungsrechtliches Verbot des Erzwingens einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Disziplinarstrafe gegen einen Untersuchungsgefangenen; Diziplinarstrafe wegen Weigerung zur Abgabe einer Urinprobe zur Untersuchung auf Drogenkonsum; Mittel zur Sicherung der Anstaltsordnung; Verfassungsrechtliches Verbot des Erzwingens einer ...

  • Judicialis

    StPO § 119 Abs. 3; ; UVollzO § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 3; UVollzO § 67 Abs. 1
    Urinprobe, Untersuchungshaft, Disziplinarstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 142
  • NStZ 2007, 86
  • NStZ 2007, 86 (Volltext)
  • NStZ-RR 2006, 28
  • StV 2007, 88
  • StV 2007, 88 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05
    Zwar wird teilweise die Ansicht vertreten, ein Untersuchungsgefangener könne nicht zur Abgabe einer Urinprobe verpflichtet werden, weil niemand gezwungen werden dürfe, sich selbst durch eine eigene aktive Tätigkeit in strafrechtlich relevanter Weise zu belasten, vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1992, 350 unter Hinweis auf BGHSt 34, 39(45).
  • OLG Saarbrücken, 05.02.1992 - 1 Ws 10/92

    Untersuchungshaft; Abgabe einer Urinprobe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05
    Zwar wird teilweise die Ansicht vertreten, ein Untersuchungsgefangener könne nicht zur Abgabe einer Urinprobe verpflichtet werden, weil niemand gezwungen werden dürfe, sich selbst durch eine eigene aktive Tätigkeit in strafrechtlich relevanter Weise zu belasten, vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1992, 350 unter Hinweis auf BGHSt 34, 39(45).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05
    Das - aus der Verfassung abzuleitende (vgl. BVerfGE 56, 37 (49)) - Verbot des Erzwingens einer Selbstbelastung gilt zwar generell, steht der hier zu beurteilenden Anordnung an den Untersuchungsgefangenen, eine Urinprobe abzugeben, aber nicht entgegen.
  • LG Traunstein, 08.07.2003 - 1 Qs 77/03

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Anordnung einer Urinkontrolle währen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05
    Die Entscheidung des Landgerichts Traunstein, StV 2004, 144, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil hier ein konkreter Hinweis auf einen möglichen Drogenmissbrauch vorgelegen hat.
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos sei auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (unter Bezugnahme auf OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, juris).
  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Die Anordnung einer Urinkontrolle begegnet daher jedenfalls beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum des betroffenen Gefangenen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88 m. krit. Anm. Pollähne; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 119 Rn. 13; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 1 Ws 10/92 -, NStZ 1992, S. 350 f.; Thüringisches OLG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 409/04 -, ZfStrVo 2006, S. 118; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 119 Rn. 78; ablehnend für "Routinekontrollen" LG Traunstein, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 1 Qs 77/03 -, StV 2004, S. 144).
  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07

    Urinprobe; Abgabe; Verhältnismäßigkeit; Drogenmissbrauch

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 28 ).

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 28 ).

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 28 ).

  • BVerfG, 06.08.2009 - 2 BvR 2280/07

    Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe (Drogenkonsum; einschlägige

    Sie entspricht der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl., neben oder anstelle von § 56 Abs. 2 StVollzG, auf den die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts abstellt, § 101 Abs. 2 StVollzG heranziehend, OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89 -, ZfStrVo 1990, S. 51 ; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2004 - VAs 1/04 -, StV 2004, S. 611; KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz -, juris; für die Untersuchungshaft OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88; vgl. auch Thür.

    Insbesondere führt das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot eines Zwangs zur Selbstbezichtigung (vgl. BVerfGE 55, 144 ; 56, 37 ) nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007, a.a.O., S. 293; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88 für die Untersuchungshaft; KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz -, juris für den Strafvollzug).

  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    Notwendige Voraussetzung für die der Vollzugsanstalt obliegende Abwehr solcher Gesundheitsgefahren ist zunächst die Aufklärung eines konkreten Verdachts des Betäubungsmittelmißbrauchs (vgl. OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 28, 29 zur Untersuchungshaft; OLG Koblenz NStZ 1999, 446 zur Sicherungsmaßnahme; OLG Rostock ZfStrVo 2005, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 188).

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 28 zur Untersuchungshaft; OLG Rostock aaO; OLG Koblenz aaO; Bühring, Rechtsprobleme der Urinkontrolle auf Drogenmißbrauch ZfStrVo 1994, 271, 272).

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