Weitere Entscheidung unten: LG Oldenburg, 31.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9685
OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07 (https://dejure.org/2007,9685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2007 - 2 Ss 380/07 (https://dejure.org/2007,9685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2007 - 2 Ss 380/07 (https://dejure.org/2007,9685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendgerichtsverfahren; Anforderungen an die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung im Jugendstrafrecht; Voraussetzungen des Übergangs von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision durch Prozesshandlung ...

  • Judicialis

    JGG § 54; ; JGG § 68; ; StPO § 140; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verteidigerblog.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger auch bei drohender Jugendstrafe von weniger als einem Jahr

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 9 Ds 52/07
  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 196
  • StV 2008, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04

    Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 2004, 1338; OLG Koblenz StV 2007, 3; Senatsbeschluss vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 = NStZ-RR 2006, 26; jew. m.w.N.).

    Der Senat hatte bereits in seinem Beschluss vom 26. April 2004 (Az.: 2 Ss 54/04 = NStZ-RR 2006, 26) angemerkt, dass aufgrund des im Jugendstrafrecht - im Gegensatz zu den §§ 38 ff StGB für Erwachsene - drohenden Mindestmasses der Jugendstrafe von sechs Monaten manches dafür spricht, der Auffassung des Landgerichts Gera zu folgen.

  • LG Gera, 25.05.1998 - 651 Js 40638/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sogar schon dann in jedem Fall erforderlich ist, wenn eine Jugendstrafe droht (so LG Gera, StraFo 1998, 270 = StV 1999, 654), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Heranwachsender; Schwere der Tat; Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. Beschluss des Senats vom 06. März 2006 in 2 Ss 8/06 = BeckRS 2006 05711).
  • OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99

    Begründung der Annahme schädlicher Neidungen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Deshalb setzt ihre Verhängung auch eine sogenannte negative Kriminalprognose im Sinne einer persönlichkeitsspezifischen Rückfallgefahr voraus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07. Dezember 1999 in 2 Ss 1237/99 = StraFo 2000, 127 f).
  • OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97

    Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Dazu gehört neben der gründlichen Auseinandersetzung mit der Biographie des Angeklagten eine Bewertung seiner Tat im Zusammenhang mit seinen Lebensverhältnissen sowie eine eingehende Begründung für die Erforderlichkeit der verhängten Rechtsfolgen (vgl. OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 03. Dezember 2003 in 5 StR 249/03 = NJW 2004, 789 f) im Übrigen nochmals bekräftigt.
  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass der Rechtsmittelführer, der in der Rechtsmitteleinlegungsfrist Berufung eingelegt hat, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO noch erklären darf, von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision überzugehen (so auch Senat am 4. Dezember 2006 (2 Ss 413/06), BGHSt 5, 338 = NJW 1954, 687).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01. Februar 2006 in 1 Ss 432/05 = NStZ 2007, 45).
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02

    Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat,

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 2004, 1338; OLG Koblenz StV 2007, 3; Senatsbeschluss vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 = NStZ-RR 2006, 26; jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
    Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 2004, 1338; OLG Koblenz StV 2007, 3; Senatsbeschluss vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 = NStZ-RR 2006, 26; jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13

    Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren

    Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken aaO; OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).

    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).

    Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3; OLG Saarbrücken aaO).

  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Nach Auffassung des Senats kann erneut die Frage dahinstehen, ob im Jugendgerichtsverfahren immer oder zumindest dann, wenn Jugendstrafe droht, ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist (vgl. OLG Hamm, StraFo 2004, 280; Burhoff, Handbuch für strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006 An. 1234 m. w. N.; auch offen gelassen von Senat im Beschluss vom 17. September 2007, 2 Ss 380/07, StV 2008, 120 und im Beschluss vom 19. November 2007, 2 Ss 322/07).
  • KG, 26.11.2012 - 161 Ss 226/12

    Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren; Schwere

    Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm, StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken aaO; OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).

    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO).

    Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig, StV 2009, 86; OLG Hamm, StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe, StV 2007, 3; OLG Saarbrücken, StV 2007, 9).

    Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass der Rechtsmittelführer, der in der Rechtsmitteleinlegungsfrist Berufung eingelegt hat, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO noch erklären darf, von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision überzugehen (vgl. OLG Hamm, StV 2008, 120 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ss 322/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Jugendgerichtsverfahren

    Aufgrund der genannten Umstände kann dahinstehen, ob ein Pflichtverteidiger immer dann beizuordnen ist, wenn überhaupt eine Jugendstrafe in Betracht kommt, was nach der hiesigen obergerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht so entschieden, jedoch als durchaus in Betracht kommend angesehen wird (Senatsbeschluss vom 17.09.2007 -2 Ss 380/07 -).".

    Bei dieser Straferwartung hätte aber dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden müssen (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 17. September 2007 in 2 Ss 380/07 m. w. N. aus der Rechtsprechung des Senats, insbesondere StraFo 2004, 280).

  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Die Verhängung von Jugendstrafe setzt eine negative Kriminalprognose im Sinne einer persönlichkeitsspezifischen Rückfallgefahr voraus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ss 380/07, ZJJ 2008, 78).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

    Hierin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 26, Strafverteidiger 2008, 120 jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 31.08.2007 - 6 Qs 43/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37334
LG Oldenburg, 31.08.2007 - 6 Qs 43/07 (https://dejure.org/2007,37334)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 31.08.2007 - 6 Qs 43/07 (https://dejure.org/2007,37334)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 31. August 2007 - 6 Qs 43/07 (https://dejure.org/2007,37334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,37334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 120
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht