Rechtsprechung
BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Sichverschaffens falschen Geldes i.S.d. § 146 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe im Rahmen des Straftatbestandes der gewerbsmäßigen Geldfälschung i.S.v. § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Abgrenzung zwischen ...
- Judicialis
StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 28 Abs. 2; ; StGB § 146 Abs. 1; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 146 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2
Definition des Sichverschaffens; Mittäterschaft beim Sichverschaffen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 149
- StV 2008, 188
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.06.1996 - 1 StR 213/96
Anforderungen an die Täterschaft bei Geldfälschung - Ausrichtung der Beihilfe …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Denn eine Gehilfenstellung läge nur dann vor, wenn seine Tatbeiträge nicht allein den Versuch des Inverkehrbringens des Falschgelds, sondern auch dessen Beschaffung gefördert hätten (BGH NStZ 1997, 80).Diese kommt aber deswegen nicht in Betracht, weil der Angeklagte das Falschgeld nicht - wie in § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzt - nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft (s. oben a) hatte (BGH NStZ 1997, 80; 2005, 686 f.).
- BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331).Diese kommt aber deswegen nicht in Betracht, weil der Angeklagte das Falschgeld nicht - wie in § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzt - nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft (s. oben a) hatte (BGH NStZ 1997, 80; 2005, 686 f.).
- BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld - …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303).Damit verwirklichte er eine einheitliche vollendete Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105).
- BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95
Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303). - BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
Beihilfe; Geldfälschung; Inverkehrbringen von Falschgeld (Vollendung bei Abgabe …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303). - BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303). - BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331). - BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
Wegwerfen von Falschgeld
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303). - BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99
Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331). - BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98
Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07
Damit verwirklichte er eine einheitliche vollendete Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105). - BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam; …
- BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …
Durch die Verdingung des Fälschers, gegen Bezahlung drei falsche Ausweispapiere herzustellen, bestimmte der Angeklagte diesen zu dessen Tat nach § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB, über die nicht er, sondern allein der Fälscher Tatherrschaft hatte (vgl. BGH StV 2008, 188, 189).