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   BGH, 04.07.2007 - 2 StR 258/07   

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https://dejure.org/2007,8235
BGH, 04.07.2007 - 2 StR 258/07 (https://dejure.org/2007,8235)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2007 - 2 StR 258/07 (https://dejure.org/2007,8235)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 2 StR 258/07 (https://dejure.org/2007,8235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Tatopfers als Zeugen; Folgen einer ersichtlichen Unwahrheit in den Erzählungen eines Zeugen zu einem gewichtigen Geschehen für die Glaubwürdigkeit des weiteren Geschehens; Auswirkungen des Vorliegens von Widersprüchen in den Aussagen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 267 Abs. 1
    Nähere Mitteilung auch der früheren Aussagen des Belastungszeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17

    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 308/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; Umgang

    Letztlich wäre der Tatrichter unter diesen Umständen auch gehalten gewesen, in den Urteilsgründen im Zusammenhang darzustellen, was die Nebenklägerin bei früheren Vernehmungen, beim Sachverständigen und in der Hauptverhandlung ausgesagt hat, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Beweiswürdigung, insbesondere der Aussagekonstanz, zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237; Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14, NStZ-RR 2015, 82, 83).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    b) Die weiteren Ausführungen der Strafkammer werden den Darlegungsanforderungen an eine sorgfältige Würdigung der Aussage einer Belastungszeugin bei einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07 Rn. 5 ff.; Güntge in SSW-StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 17 mwN) für sich betrachtet nicht gerecht.
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Stützt das Gericht seine Überzeugung von der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen trotz des Vorliegens von Besonderheiten, wie z.B. angenommener Belastungstendenzen, Erinnerungslücken oder abweichender Angaben im Randgeschehen maßgeblich auf die Konstanz seiner Aussagen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, muss es dessen Angaben in den Urteilsgründen mitteilen, damit dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Konstanzanalyse möglich ist (BGH, Beschluss vom 04. Juli 2007 - 2 StR 258/07 -, juris; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 267, Rn. 64).
  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 4 RVs 17/21

    Maßstab für Darstellung von Zeugenaussagen im Urteil anhand des Einzelfalls;

    Stützt das Gericht seine Überzeugung von der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen u. a. auf die Konstanz seiner Aussagen bei verschiedenen Gelegenheiten, muss es dessen Angaben in den Urteilsgründen mitteilen, damit dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Konstanz der Aussagen möglich ist (vgl. hierzu etwa BGH, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 StR 258/07 -, juris).
  • OLG Koblenz, 14.10.2010 - 1 Ss 139/10

    Strafrechtliche Verurteilung des früheren Bürgermeisters der Verbandsgemeinde

    Sofern nicht besondere Umstände - wie etwa in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NStZ-RR 2004, 271 (Schädelfraktur der Opferzeugin), NStZ 2009, 106 (Hinwegsetzen über ein Glaubwürdigkeitsgutachten), StV 2008, 237 (Widersprüchlichkeit der mitgeteilten Aussagefragmente und Bewertung der früheren Angaben des Belastungszeugen für ein Teilgeschehen als weitgehend unglaubhaft) und NStZ 2010, 100 (deutliche Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung und erhebliche Divergenzen in den Angaben zum Kerngeschehen) zugrunde liegen - gegeben sind, genügt entweder die tatrichterliche Mitteilung, dass die Angaben kontinuierlich gleich waren, oder die Mitteilung der Differenzen zwischen den Aussagen.
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