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   BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07   

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https://dejure.org/2007,5854
BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07 (https://dejure.org/2007,5854)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2007 - 5 StR 257/07 (https://dejure.org/2007,5854)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2007 - 5 StR 257/07 (https://dejure.org/2007,5854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 8 StPO; § 140 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers; Anforderungen an die Darstellung des absoluten Revisionsgrundes bei der Verfahrensrüge: konkreter Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Verfahrensverstoß und dem Urteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Behinderung der Verteidigung durch die unrechtmäßige Abweisung von Fragen an einen Zeugen als ungeeignet durch das erkennende Gericht; Zulässigkeit der Einführung von Äußerungen des Angeklagten gegenüber seinem ehemaligen Verteidiger in die Hauptverhandlung; Mitteilungen ...

  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 241 Abs. 2
    Fragen über den Inhalt einer Besprechung zwischen Angeklagtem und Verteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 115
  • NStZ-RR 2008, 38
  • StV 2008, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07
    Die Rüge ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig, weil sie keinen konkreten Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Verfahrensverstoß und dem Urteil aufzeigt (vgl. BGHSt 49, 317, 327 f.).
  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07
    Sie gehören zum Kernbereich der Verteidigung (vgl. BGHSt 36, 44, 48; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07
    Sie gehören zum Kernbereich der Verteidigung (vgl. BGHSt 36, 44, 48; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07
    Sofern solchen Tatsachen überhaupt Beweisrelevanz zuzuerkennen wäre, könnten sie allenfalls durch eine eigene Einlassung des Angeklagten, gegebenenfalls vorbereitet durch eine - auch der einseitigen Verpflichtung des Verteidigers Rechnung tragende (vgl. BGHSt 46, 1, 4) - Erklärung des Verteidigers in die Hauptverhandlung eingeführt werden.
  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

    b) Die Strafkammer hält den Beweisantrag unter Berufung auf BGH, Beschl. vom 12. September 2007 - 5 StR 257/07 (NStZ 2008, 115 = StV 2008, 284 mit im Kern kritischer Anmerkung Beulke/Ruhmannseder aaO, 285) für unzulässig.

    Unabhängig davon erscheint auch fraglich, ob hier eigene Erläuterungen des Angeklagten zum Zusammenwirken seines psychischen Zustands und seiner Äußerungen gegenüber dem Verteidiger und eine Verteidigererklärung ein ausreichender Ersatz wären (zu Bedenken gegen diese in BGH StV 2008, 284, 285 erwogene Möglichkeit vgl. auch Beulke/Ruhmannseder aaO, 287).

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