Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07   

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https://dejure.org/2008,4639
BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07 (https://dejure.org/2008,4639)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - 3 StR 416/07 (https://dejure.org/2008,4639)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07 (https://dejure.org/2008,4639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Art und Weise der Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bzw. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren und acht Monaten zwischen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Maßstab bei Anwendung der "Vollstreckungslösung"

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2 ; MRK Art. 6 Abs. 1
    Maßstab bei Anwendung der "Vollstreckungslösung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 298
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07
    Dabei wird der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter den Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 (GSSt 1/07) zu beachten haben.
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04

    Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07
    Das ist auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles mit der Verpflichtung des Staates, Strafverfahren innerhalb angemessener Zeit zu erledigen (vgl. nur BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 29 m.w.N.), nicht vereinbar.
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07
    In der Begründung des Antrags hat der Generalbundesanwalt jedoch ausdrücklich auf das vom Senat mit Beschluss vom 23. August 2007 (NJW 2007, 3294) vorgeschlagene Anrechnungs- bzw. Vollstreckungsmodell hingewiesen und ausgeführt, dass danach das Urteil nur insoweit aufzuheben wäre, als die Festsetzung einer angemessenen Kompensation unterblieben ist.
  • LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17

    Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt

    Allgemeine Kriterien für die Festlegung des als vollstreckt geltenden Teils der Strafe bestehen nicht; entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verfahrensverzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 14.02.2008, 3 StR 416/07).
  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17.01.2008, Az. GSSt 1/07, zitiert nach juris, und vom 14.02.2008, Az. 3 StR 416/07, Rn. 3 f. zitiert nach juris) unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafe orientiert und angeordnet, dass jeweils 20 Tagessätze der gegen die Angeklagten jeweils verhängten Geldstrafe als vollstreckt gelten.
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    Im Regelfall, wenn trotz langer Verfahrensdauer eine Sachentscheidung noch möglich ist, soll nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH [GSSt] NJW 2008, 860 Rn. 31 ff. = NStZ 2008, 234; vgl. auch BGH StV 2008, 298 Rn. 3 f.) der vom Angeklagten nicht verursachten und nicht zu vertretenden Verfahrensdauer auf der Rechtsfolgenseite, nämlich über die sogenannte Vollstreckungslösung (statt der bisher gepflogenen Strafzumessungslösung [vgl. dazu die Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung BGH [GSSt] NJW 2008, 860 Rn. 20 - 27 = NStZ 2008, 234; hinsichtlich des Schrifttums Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 9), Rechnung getragen werden.
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 StR 416/07 = StV 2008, 298; BGH, Urteil vom 06.03.2008 - 3 StR 514/07 = NStZ 2008, 478) unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafen orientiert und angeordnet, dass vier Monate der jeweiligen Freiheitsstrafe der Angeklagten als vollstreckt gelten.
  • BGH, 03.04.2008 - 4 StR 89/08

    Konkurrenzen zwischen einfacher Körperverletzung und besonders schwerer

    Reicht sie als Entschädigung nicht aus, so hat der neue Tatrichter festzulegen, welcher bezifferte Teil der Freiheitsstrafe zur Kompensation der Verzögerung als vollstreckt gilt (zur Bemessung vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07 Rdn. 4).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (StV 2008, 298; NStZ 2008, 478f.) Unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafen orientiert und angeordnet, dass sechs Monate der Freiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07; StV 2008, 298; BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07, in: juris) unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafen orientiert und angeordnet, dass ein Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt gilt.
  • LG Wuppertal, 14.11.2011 - 24 KLs 64/10
    Maßstab für diese Festlegung sind die Umstände des Einzelfalls, namentlich der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008, 3 StR 416/07).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11

    Inbegriffsrüge (Beweiswürdigung; mangelnde Verlesung einer Urkunde; Beruhen);

    Schon deshalb wird sich die Anrechnung - wie regelmäßig - auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07, StV 2008, 298; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, NStZ 2008, 234, 236).
  • LG Köln, 15.03.2017 - 103 KLs 18/11

    Betrug mit TÜV-Plaketten: Ingenieur zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Die Höhe der Kompensation ist auf Grund einer wertenden Betrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (BGH, Beschl. v. 14.02.2008, Az. 3 StR 416/07 - juris).
  • LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
  • LG Hildesheim, 09.11.2010 - 25 KLs 5443 Js 40026/04

    Insolvenzverschleppung; Firmenbestatter

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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07   

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https://dejure.org/2007,5202
BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07 (https://dejure.org/2007,5202)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2007 - 2 StR 304/07 (https://dejure.org/2007,5202)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07 (https://dejure.org/2007,5202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erörterung ausländerrechtlicher Folgen einer Straftat als Strafzumessungsgründe in den Urteilsgründen; Voraussetzungen für die Einordnung der Ausweisung eines Ausländers als ein bestimmender Strafzumessungsgrund

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StGB § 46
    D (A), Strafrecht, Strafzumessung, Ausweisung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; AufenthG § 53 Nr. 1; ; AufenthG § 56 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafmildernde Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 298
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1999 - 1 StR 552/99

    Strafzumessung; Ausländerrechtliche Konsequenzen

    Auszug aus BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07
    Ausländerrechtliche Folgen einer Straftat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel keine bestimmenden und damit in den Urteilsgründen zu erörternden Strafzumessungsgründe (BGH NStZ-RR 2004, 11, 12; NStZ 2002, 196; NStZ-RR 2000, 297, 298; NStZ 1999, 240; Beschluss vom 19. November 1999 - 1 StR 552/99).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07
    Ausländerrechtliche Folgen einer Straftat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel keine bestimmenden und damit in den Urteilsgründen zu erörternden Strafzumessungsgründe (BGH NStZ-RR 2004, 11, 12; NStZ 2002, 196; NStZ-RR 2000, 297, 298; NStZ 1999, 240; Beschluss vom 19. November 1999 - 1 StR 552/99).
  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07
    Ausländerrechtliche Folgen einer Straftat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel keine bestimmenden und damit in den Urteilsgründen zu erörternden Strafzumessungsgründe (BGH NStZ-RR 2004, 11, 12; NStZ 2002, 196; NStZ-RR 2000, 297, 298; NStZ 1999, 240; Beschluss vom 19. November 1999 - 1 StR 552/99).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07
    Ausländerrechtliche Folgen einer Straftat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel keine bestimmenden und damit in den Urteilsgründen zu erörternden Strafzumessungsgründe (BGH NStZ-RR 2004, 11, 12; NStZ 2002, 196; NStZ-RR 2000, 297, 298; NStZ 1999, 240; Beschluss vom 19. November 1999 - 1 StR 552/99).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 19/99

    Strafzumessung; Betrug; Lex mitior; Ausländerrechtliche Folgen

    Auszug aus BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07
    Selbst die Ausweisung eines Ausländers ist nur dann ein bestimmender Strafzumessungsgrund, wenn sie nach dem Ausländerrecht zwingend zu erfolgen hat und zusätzlich besondere Umstände in der Person des Angeklagten hinzukommen, die die Ausweisung für ihn als besondere Härte erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 79, 80).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, NStZ-RR 2018, 41 (Ls); vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15, juris).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat sind regelmäßig keine bestimmenden Strafzumessungsgründe (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 StR 349/10; BGH, Beschluss vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298 mwN).

    Dies gilt auch bei einer zwingend vorgeschriebenen Ausweisung (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298 und 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196 mwN); anderes kann nur dann gelten, wenn zusätzliche Umstände hinzutreten, die die Ausweisung als besondere Härte erscheinen lassen (BGH, aaO).

  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
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