Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.03.2008 | KG, 30.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07   

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https://dejure.org/2008,4632
BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07 (https://dejure.org/2008,4632)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2008 - 2 StR 356/07 (https://dejure.org/2008,4632)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07 (https://dejure.org/2008,4632)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 46 StGB; § 337 StPO
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen); Strafzumessungslösung (Beschwer; Beruhen auf dem Rechtsfehler)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Einstellung eines Verfahrens aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wegen einer der Justiz anzulastenden Verzögerung des Verfahrens; Anforderungen an eine Rüge wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Konvention zum Schutz der Menschenrechte (MRK) wegen ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Fehlendes Beruhen auf unterlassenen Ausführungen zu einer Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 345
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
    Entgegen der Ansicht der Revision rechtfertigt dies jedoch, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift mit zutreffender Begründung ausgeführt hat, nicht die Einstellung des Verfahrens aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2225, 2226 f.; 2897, 2899; BGH, NStZ-RR 2004, 230, 231 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
    Dadurch, dass das Landgericht bei der Kompensation im Grundsatz der bis zur Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - anzuwendenden sogenannten Strafzumessungslösung gefolgt ist, ist der Angeklagte hier nicht beschwert.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
    Zwar hat das Landgericht weder, wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten gewesen wäre, das Ausmaß einer Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensverzögerung ausdrücklich festgestellt, noch hat es das Maß der von ihm vorgenommenen Kompensation durch einen Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG, NStZ 1997, 591; BGH, NJW 1999, 1198, 1199 = NStZ 1999, 181 f.; NStZ 2001, 52; Fischer StGB § 46 Rdn. 62 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
    Entgegen der Ansicht der Revision rechtfertigt dies jedoch, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift mit zutreffender Begründung ausgeführt hat, nicht die Einstellung des Verfahrens aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2225, 2226 f.; 2897, 2899; BGH, NStZ-RR 2004, 230, 231 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
    Zwar hat das Landgericht weder, wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten gewesen wäre, das Ausmaß einer Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensverzögerung ausdrücklich festgestellt, noch hat es das Maß der von ihm vorgenommenen Kompensation durch einen Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG, NStZ 1997, 591; BGH, NJW 1999, 1198, 1199 = NStZ 1999, 181 f.; NStZ 2001, 52; Fischer StGB § 46 Rdn. 62 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06

    Aufklärungspflicht (Ablehnung von Beweisanträgen; Indiztatsachen;

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen eines Urteils auf dem Fehlen einer ausdrücklichen Quantifizierung der Kompensation nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen wer den (vgl. BGH StraFo 2007, 35; Fischer aaO § 46 Rdn. 62 a).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
    Zwar hat das Landgericht weder, wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten gewesen wäre, das Ausmaß einer Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensverzögerung ausdrücklich festgestellt, noch hat es das Maß der von ihm vorgenommenen Kompensation durch einen Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG, NStZ 1997, 591; BGH, NJW 1999, 1198, 1199 = NStZ 1999, 181 f.; NStZ 2001, 52; Fischer StGB § 46 Rdn. 62 m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Der Tatrichter ist vielmehr verpflichtet, das Maß der eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bestimmen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17, 20, 21) und hierfür eine Kompensation festzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Soweit das Landgericht festgestellt hat, dass das Recht des Angeklagten "auf Behandlung der Strafsache binnen angemessener Frist aus Art. 6 Abs. 1 MRK verletzt" worden sei, ist dem Senat mangels erhobener Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 19, und BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 36) eine Überprüfung verwehrt.
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Der Verlauf des gegen den Angeklagten geführten Strafverfahrens ist so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung in der Lage ist, das Vorliegen eines Verfahrensverstoßes zu prüfen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 36).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

    6 b) Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge gem. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich ist (vgl. BGH 1. Strafsenat: Beschl. vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08; Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH 2. Strafsenat: Beschl. vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07; Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01, Beschluss vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03; Urteil vom 25. November 2004, 2 StR 274/04; BGH 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98; Beschl. vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98; BGH 4. Strafsenat: Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05; Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04; in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des BGH vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat beispielsweise der 2. Strafsenat des BGH an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet, zit. jeweils nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2008 - 4 StR 534/07   

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https://dejure.org/2008,9208
BGH, 13.03.2008 - 4 StR 534/07 (https://dejure.org/2008,9208)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - 4 StR 534/07 (https://dejure.org/2008,9208)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07 (https://dejure.org/2008,9208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 345 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Über die sachlichrechtliche Begründungspflicht hinaus löst ein Antrag auf Bewährung eine verfahrensrechtliche Begründungspflicht gemäß § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO nur aus, wenn Bewährung rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07, StV 2008, 345 ).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auf eine entsprechende Verfahrensrüge wird das Urteil aufgehoben, wenn sich nicht ausnahmsweise die diesbezügliche Erörterung erübrigt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07, StV 2008, 345 (LS); BGH, Beschluss vom 19. März 1993 - 2 StR 67/93).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Denn die Angeklagte hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verwirkt, so dass gemäß § 60 Satz 2 StGB ein Absehen von Strafe offensichtlich nicht in Betracht kam (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07).
  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23

    Darstellen des gleichzeitigen Besitzes von kinderpornographischen Schriften und

    Dies erübrigt sich nicht deshalb, weil die weitere Gesamtfreiheitsstrafe (Ziffer 1 der Urteilsformel) in nicht mehr bewährungsfähiger Höhe (vgl. § 58 Abs. 1 StGB) festgesetzt worden ist; denn die Aussetzungsfrage ist für jede selbständige (Gesamt-)Freiheitsstrafe gesondert zu prüfen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07; LK/Hubrach, StGB, 13. Aufl., § 56 Rn. 8).
  • OLG Bamberg, 03.08.2012 - 3 Ss 80/12

    Strafzumessung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafaussetzung zur

    Auch wenn nach den sonst getroffenen Feststellungen eine Strafaussetzung zur Bewährung keineswegs auf der Hand liegt, lassen all diese Umstände und Wertungen nämlich nicht den Schluss zu, eine Strafaussetzung zur Bewährung sei als derart fernliegend anzusehen, dass sich eine ausdrückliche Erörterung der Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen als entbehrlich erweisen könnte (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 = NStZ-RR 2012, 201 f. und vom 13.03.2008 - 4 StR 534/07 [bei juris] = StV 2008, 345 [Ls]).
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Rechtsprechung
   KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08, 1 AR 489/08   

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https://dejure.org/2008,25866
KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08, 1 AR 489/08 (https://dejure.org/2008,25866)
KG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 Ws 181/08, 1 AR 489/08 (https://dejure.org/2008,25866)
KG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 Ws 181/08, 1 AR 489/08 (https://dejure.org/2008,25866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Auskunftserteilung über Telekommunikationsdaten nach § 100g Strafprozessordnung (StPO) zur Vollstreckung einer Reststrafe von 145 Tagen

  • Judicialis

    StPO § 100a; ; StPO § 100g; ; StPO § 457

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 30.04.2008 - 1 AR 489/08
    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
    1 AR 489/08.
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
    Deshalb ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren wegen einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen der Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 - juris = WM 2008, 706) eine Einschränkung geboten.
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2000 - 1 Ws 570/00

    Anordnung der Telefonüberwachung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
    Vielmehr ist auch die Dauer der noch zu vollstreckenden Strafe zu berücksichtigen; die Maßnahme ist dann unverhältnismäßig, wenn die Reststrafe deutlich unter der für die Katalogtat angedrohten Mindeststrafe liegt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. November 2000 - 1 Ws 570/00 -).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
    Der Datenabruf stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG dar, weil er neben der Zielperson des Auskunftsersuchens notwendigerweise auch die Kommunikationspartner erfaßt, also vielfach Personen, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlaßt haben (vgl. BVerfGE 107, 299, 318).
  • KG, 11.07.2001 - 5 Ws 370/01
    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
    Das Kammergericht ist vielmehr als Beschwerdegericht sowohl zur Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer als auch über Beschwerden gegen Beschlüsse der allgemeinen Strafkammern zuständig (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. April 2008 - 2 Ws 146/08 - und vom 11. Juli 2001 - 5 Ws 370/01 -).
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