Rechtsprechung
BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Beachtung der Unschuldsvermutung bei einer Auslagenentscheidung nach endgültiger Einstellung des Strafverfahrens; Auferlegung dem Angeklagten der Auslagen; Führung des Schuldnachweises in zwei Tatsacheninstanzen; Unschuldsvermutung als eine besondere Ausprägung des ...
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 153 a; ; StPO § 153 a Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 153a § 467 Abs. 4
Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.09.2005 - 32 U 3/05
- LG Bonn, 31.10.2005 - 32 U 3/05
- BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05
- LG Bonn, 20.12.2006 - 35 U 4/06
- BVerfG, 19.04.2007 - 2 BvR 90/07
Papierfundstellen
- StV 2008, 368
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88
Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen …
Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05
Zwar verwehrt sie es den Strafverfolgungsorganen nicht, schon vor Abschluss der Hauptverhandlung verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen; Feststellungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen und Schuld auszusprechen, ist den Strafgerichten aber erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).b) Zwar lässt es die Unschuldsvermutung grundsätzlich zu, in einer Entscheidung nach § 467 Abs. 4 StPO einen verbleibenden Tatverdacht festzustellen und zu bewerten (vgl. BVerfGE 82, 106 ).
Unabhängig davon ist angesichts des verfassungsrechtlichen Rangs der Unschuldsvermutung darauf Bedacht zu nehmen, nur solche Formulierungen zu verwenden, die von vornherein jeden Anschein einer unzulässigen Schuldzuweisung vermeiden (vgl. BVerfGE 82, 106 ).
- BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05
Daneben dürfen die Feststellungen nicht mit Mängeln in der Rechtsanwendung oder im eingeschlagenen Verfahren behaftet sein, die die Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen lassen, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, NStZ 1992, S. 238). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05
Zwar verwehrt sie es den Strafverfolgungsorganen nicht, schon vor Abschluss der Hauptverhandlung verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen; Feststellungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen und Schuld auszusprechen, ist den Strafgerichten aber erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Sie schließt dagegen nicht aus, dass eine Verdachtslage beschrieben und bewertet wird (vgl. BVerfGE 82, 106, 117; BVerfG, NJW 1991, 1530, 1532; StV 2008, 368, 369). - KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11
Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen …
aa) Die Unschuldsvermutung, die als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang hat (vgl. BVerfG StV 2008, 368), muss in einem prozessordnungsgemäßen Verfahren widerlegt werden, bevor wegen eines Tatvorwurfs Entscheidungen getroffen werden, die die Feststellung von Schuld erfordern. - BVerfG, 19.04.2007 - 2 BvR 90/07
Verfassungsmäßigkeit einer Auslagenentscheidung nach Einstellung eines …
Der Beschluss des Landgerichts vom 31. Oktober 2005 wurde mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 2 BvR 2059/05 - aufgehoben.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren
Es ist auch nicht ersichtlich oder von der Beschwerdeführerin dargelegt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG), dass ein Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Gegenvorstellung liegenden Beschwer gegeben ist (vgl. zu einer solchen Konstellation etwa BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 BvR 2059/05 -, StV 2008, 368 = juris, Rn. 12 ff.). - VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 47-IV-22
Anforderungen an die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch die …
Auch die gerichtliche Entscheidung über eine Gegenvorstellung begründet regelmäßig keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 14-IV-22; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - juris Rn. 46; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 BvR 2059/05 - juris Rn. 12). - OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen …
Die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde und in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung schließt nicht aus, in einer das Strafverfahren beendenden Entscheidung einen verbleibenden Tatverdacht festzustellen und diesen bei der Entscheidung über die kostenrechtlichen Folgen zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 1611; StV 2008, 368). - VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22
Versagung der Unterbrechung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen …
Die gerichtliche Entscheidung über eine Gegenvorstellung begründet regelmäßig keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - juris Rn. 46; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 BvR 2059/05 - juris Rn. 12).