Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.03.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08   

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https://dejure.org/2008,4481
BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08 (https://dejure.org/2008,4481)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2008 - 5 StR 62/08 (https://dejure.org/2008,4481)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2008 - 5 StR 62/08 (https://dejure.org/2008,4481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 53 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO
    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung (Abgabe mehrerer Steuerhinterziehungen); Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (keine Beschwer des Angeklagten bei Kompensation nach altem Strafzumessungsmodell; Verschlechterungsverbot)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Einordnung einer Abgabe mehrerer Steuererklärungen mit übereinstimmend unrichtigen Angaben bezüglich der Besteuerungsgrundlagen; Auswirkungen einer Kompensation einer überlangen Verfahrensdauer durch Strafabschläge bei den Einzelstrafen auf den ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 53; ; StGB § 57

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 Abs. 1; AO § 370
    Tatbegriff bei der Steuerhinterziehung und mehreren Steuererklärungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3232 (Ls.)
  • NStZ-RR 2008, 244
  • StV 2008, 400
  • StV 2008, 405
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08
    Indes liegt ein besonders gelagerter Einzelfall (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 - und vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07), in dem der - bereits mehrfach, auch wegen einschlägiger Taten, vorbestrafte - Angeklagte durch die vorgenommene, vor der Rechtsprechungsänderung methodisch anerkannte und verfassungsrechtlich unbedenkliche Kompensation beschwert wäre, nicht vor.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08
    Zwar entspricht diese Verfahrensweise nicht der - nach dem Erlass der angefochtenen Entscheidung - geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kompensation des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ("Vollstreckungsmodell", vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, NJW 2008, 860, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08
    Fällt die Abgabe mehrer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tateinheit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 5 StR 292/07 Rdn. 20; BGH wistra 2005, 56 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08
    Fällt die Abgabe mehrer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tateinheit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 5 StR 292/07 Rdn. 20; BGH wistra 2005, 56 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08
    Indes liegt ein besonders gelagerter Einzelfall (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 - und vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07), in dem der - bereits mehrfach, auch wegen einschlägiger Taten, vorbestrafte - Angeklagte durch die vorgenommene, vor der Rechtsprechungsänderung methodisch anerkannte und verfassungsrechtlich unbedenkliche Kompensation beschwert wäre, nicht vor.
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04

    (Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08
    a) Das Landgericht hat im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 90) dem Umstand hinreichend Rechnung getragen, dass sich die Abgabe unrichtiger - zu nicht gerechtfertigten Steuererstattungen führender - Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum April bis Dezember 2001 und die Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2001 dieselbe Steuerart und dasselbe Steueraufkommen betreffen und sich der Unrechtsgehalt damit im Hinblick auf die jeweils verschwiegene Umsatzsteuer überschneidet, wenn auch nicht vollständig deckungsgleich ist (vgl. dazu BGHSt 49, 359, 362 ff.; BGH wistra 2005, 145, 146 f.).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08
    a) Das Landgericht hat im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 90) dem Umstand hinreichend Rechnung getragen, dass sich die Abgabe unrichtiger - zu nicht gerechtfertigten Steuererstattungen führender - Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum April bis Dezember 2001 und die Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2001 dieselbe Steuerart und dasselbe Steueraufkommen betreffen und sich der Unrechtsgehalt damit im Hinblick auf die jeweils verschwiegene Umsatzsteuer überschneidet, wenn auch nicht vollständig deckungsgleich ist (vgl. dazu BGHSt 49, 359, 362 ff.; BGH wistra 2005, 145, 146 f.).
  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    Die Annahme von Tateinheit mit Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerhinterziehung wegen taggleich beim Finanzamt eingegangener Steuererklärungen - Voraussetzung wäre eine zeitgleiche Abgabe gleichermaßen unrichtiger Steuererklärungen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08, wistra 2008, 266) - beschwert die Angeklagten hier nicht, zumal die Betragsgrenze zum großen Ausmaß i.S.v. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO (aF) jeweils auch bei mindestens einer der verwirklichten Steuerhinterziehungen überschritten worden war.
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Die Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung ist deshalb grundsätzlich als einheitliche, selbständige Tat im Sinne des § 53 StGB zu werten; bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen ist ebenfalls im Hinblick auf jede Steuerart, jeden Besteuerungszeitraum und jeden Steuerpflichtigen von einer selbständigen Tat auszugehen (vgl. BGH wistra 2005, 30 und wistra 2008, 266; Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 370 AO Rdn. 305).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 207/14

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren unrichtigen

    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163 und vom 20. September 1995 - 1 StR 197/95, wistra 1996, 62; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, wistra 2005, 30; Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08, wistra 2008, 266).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 301/11

    Härteausgleich (revisionsgerichtliche Prüfung; Vollstreckungslösung;

    Hier ist dieser Weg indes dadurch erschwert, dass das Landgericht bereits einen Härteausgleich im Wege des Strafabschlags vorgenommen hat und deshalb im Falle einer Umstellung Probleme unter dem Gesichtspunkt des Verschlechterungsverbots auftreten könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08, wistra 2008, 266).
  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der

    Fällt aber die Abgabe mehrerer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tateinheit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige oder unvollständige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (st. Rspr.; BGH wistra 2005, 56 f.; 30, 31 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich

    Der Senat braucht sich deshalb nicht mit der ständigen Rechtsprechung des 3. Strafsenats (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, StraFo 2008, 250) auseinanderzusetzen, wonach das Verschlechterungsverbot dem Ausspruch einer höheren Strafe nach Zurückverweisung allein auf Grund der Revision des Angeklagten nicht entgegenstehe, wenn der den bisherigen Strafausspruch überschießende Teil der neu erkannten Strafe für verbüßt erklärt werde (ablehnend u. a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, des 2. Strafsenats vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StraFo 2008, 251, des 4. Strafsenats vom 20. April 2008 - 4 StR 443/07 und des 5. Strafsenats vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, StraFo 2008, 251 und 5 StR 62/08, wistra 08, 266).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08   

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https://dejure.org/2008,4759
BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,4759)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - 2 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,4759)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - 2 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,4759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
    Rechtsprechungsänderung (Kompensationslösung; Anrechnungslösung); Verschlechterungsverbot (Verhängung einer nicht kompensierenden, höheren Strafe nach neuer Rechtsprechung); Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Kompensation eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 Menschenrechtskonvention (EMRK); Voraussetzung der Beschwerung eines Angeklagten durch die von einem Gericht vorgenommene Kompensation der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 358 Abs. 2
    Verschlechterungsverbot und Übergangsfälle zur Vollstreckungslösung bei Verfahrensverzögerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 400
  • StV 2008, 401
  • JR 2008, 299
  • JR 2008, 300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08
    Dies entspricht zwar nicht dem Verfahren, in dem nach geänderter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zu kompensieren ist (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07).
  • BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08
    Die Auffassung des 3. Strafsenats (Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07), dass bei einer darauf gestützten Aufhebung im Strafausspruch der neue Tatrichter durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert sei, höhere Strafen als die bisher erkannten zu verhängen, ist jedoch nach Ansicht des Senats nicht bedenkenfrei.
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Hier kommt hinzu, dass der Strafabschlag dazu führte, dass die Jugendstrafen schon nach Maßgabe von § 21 Abs. 1 JGG zur Bewährung ausgesetzt werden konnten und nicht wie die von der Jugendkammer an sich für angemessen gehaltenen Strafen nur unter den demgegenüber (schon ausweislich des Gesetzeswortlauts) engeren Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 JGG (vgl. hierzu Brunner/Dölling JGG 11. Aufl., § 21 Rn. 11, 11a; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StV 2008, 400 zum strukturell identischen Fall, dass der Strafabschlag § 56 Abs. 1 StGB anwendbar macht, während bei dem Vollstreckungsmodell nur § 56 Abs. 2 StGB anwendbar wäre).
  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08

    Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im

    Wegen der Frage der Reichweite des Verschlechterungsverbots in derartigen Fallkonstellationen verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08 - (StraFo 2008, 251) und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 283/08 - (m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Dies wird im Falle der Verurteilung auch bei der Straffestsetzung von Bedeutung sein (vergleiche dazu: BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - im Anschluss: BGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 4 StR 15/08 -, NJW-Spezial 2008, 312 f.; Beschluss vom 05. März 2008 - 2 StR 54/08 -, JR 2008, 300 = StV 2008, 40; Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08 -, JR 2008, 301 ff. = StV 2008, 399 ff.).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich

    Der Senat braucht sich deshalb nicht mit der ständigen Rechtsprechung des 3. Strafsenats (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, StraFo 2008, 250) auseinanderzusetzen, wonach das Verschlechterungsverbot dem Ausspruch einer höheren Strafe nach Zurückverweisung allein auf Grund der Revision des Angeklagten nicht entgegenstehe, wenn der den bisherigen Strafausspruch überschießende Teil der neu erkannten Strafe für verbüßt erklärt werde (ablehnend u. a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, des 2. Strafsenats vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StraFo 2008, 251, des 4. Strafsenats vom 20. April 2008 - 4 StR 443/07 und des 5. Strafsenats vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, StraFo 2008, 251 und 5 StR 62/08, wistra 08, 266).
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