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   LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08   

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LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08 (https://dejure.org/2008,9105)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03.04.2008 - 2 Qs 60/08 (https://dejure.org/2008,9105)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03. April 2008 - 2 Qs 60/08 (https://dejure.org/2008,9105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter Dringlichkeit bei mangelnder Dokumentation der die Dringlichkeit begründenden Tatsachen in den Akten; Annahme von Gefahr im Verzug bei Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr; Annahme eines ...

  • strafverteidiger-stv.de

    Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2; StPO § 136a Abs. 3 S. 2
    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter Dringlichkeit bei mangelnder Dokumentation der die Dringlichkeit begründenden Tatsachen in den Akten; Annahme von Gefahr im Verzug bei Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr; Annahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2601 (Ls.)
  • NStZ-RR 2008, 249
  • NStZ-RR 2010, 273
  • NZV 2008, 639 (Ls.)
  • StV 2008, 457
  • StV 2008, 458
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Die fehlende Dokumentation allein führt grundsätzlich nicht zu einem Verwertungsverbot (BGH NStZ-RR 2007, 242 ; BGH NJW 2005, 1060 ; vgl. BGH NStZ 2005, 392 (zur unzureichenden Dokumentation einer richterlichen Durchsuchungsanordnung)).

    Vielmehr hat es im Falle eines Verwertungswiderspruches die Frage aufzuklären, ob der die Entnahme der Blutprobe anordnende Beamte den Richtervorbehalt willkürlich umgangen hat oder ob er aufgrund bestimmter Umstände von einer Gefährdung des Untersuchungszwecks durch Einschaltung des Gerichts ausging (vgl. BGH NStZ 2005, 392 ; OLG Hamburg a.a.O., wo im Rahmen der Revisionsentscheidung "mangels entsprechenden Vertrags" nicht von einer bewussten Umgehung des Richtervorbehalts und willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug ausgegangen wird).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird demgemäß bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schweren Fehlers ein - von einem hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlauf unabhängiges - Verwertungsverbot für notwendig gehalten (BGH a.a.O.S. 2272 u. 2273 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 242 -243; OLG Stuttgart a.a.O.).

    Die fehlende Dokumentation allein führt grundsätzlich nicht zu einem Verwertungsverbot (BGH NStZ-RR 2007, 242 ; BGH NJW 2005, 1060 ; vgl. BGH NStZ 2005, 392 (zur unzureichenden Dokumentation einer richterlichen Durchsuchungsanordnung)).

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Zum Teil wird vertreten, bei dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt sei regelmäßig der Untersuchungserfolg durch Einschaltung eines Richters (oder auch Staatsanwalts) gefährdet, da jede zeitliche Verzögerung wegen des Abbaus des Blutalkohols zu größeren Ungenauigkeiten bei der Feststellung des Blutalkohols im Tatzeitpunkt führe (so LG Hamburg Beschluss vom 12.11.2007 603 Qs 470/07, zitiert nach [...]).
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Der Richtervorbehalt - auch der einfachgesetzliche - zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (BVerfG NJW 2007, 1345 m.w.N.; OLG Hamburg Beschluss vom 04.02.2008 Az. 2-81/07 (REV), zitiert nach [...]).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Vielmehr ist diese Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamburg a.a.O.).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Der Richtervorbehalt - auch der einfachgesetzliche - zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (BVerfG NJW 2007, 1345 m.w.N.; OLG Hamburg Beschluss vom 04.02.2008 Az. 2-81/07 (REV), zitiert nach [...]).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Zu berücksichtigen ist im Rahmen der erforderlichen Abwägung, dass einerseits das hochrangige Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs in Rede steht und andererseits durch die Entnahme der Blutprobe nur mit relativ geringer Intensität in das Grundrecht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eingegriffen wird (vgl. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Stuttgart VRS 113, 365).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Haben die Polizeibeamten eine Atemalkoholmessung durchgeführt und deutet diese nur auf eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte hin, so wird man eher einen Verzicht der Einholung einer richterlichen (ggf. auch einer staatsanwaltschaftlichen) Anordnung für zulässig erachten können als bei einer ganz erheblichen Alkoholisierung, denn hier kommt es wegen der nur knappen Grenzwertüberschreitung auf ein möglichst genaues Ergebnis an (LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250); bei Drogen ist wiederum ein Abbau schneller und eine Rückrechnung schwieriger, so dass auch hier eher eine Eilkompetenz der Polizeibeamten zu bejahen sein wird (vgl. Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 518).

    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).

  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

    Nach diesen Grundsätzen ist für den Fall der - möglicherweise - fehlerhaften Inanspruchnahme der Eilkompetenz für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten die Annahme eines Beweisverwertungsverbots - jeweils unter der Voraussetzung, dass der Richtervorbehalt nicht bewusst umgangen wurde und kein anderer, ebenso schwerwiegender Verfahrensverstoß vorliegt - von der Rechtsprechung bisher nahezu einhellig abgelehnt worden (vgl. OLG Köln vom 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 - BeckRS 2008 23570; OLG Karlsruhe vom 29.5.2008 - 1 Ss 151/07 - juris; OLG Hamburg StV 2008, S. 454 f.; OLG Stuttgart NStZ 2008, S. 238 f.; Landgericht Heidelberg NZV 2008, S. 638 und vom 19.06.2008 - 1 Qs 41/08 - juris; Landgericht Flensburg vom 18.04.2008 - 1 Qs 15/08 - BeckRS 2008 13971; Landgericht Itzehoe NStZ-RR 2008, S. 249 f.; Landgericht Braunschweig vom 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 - BeckRS 2008 06204; Landgericht Cottbus vom 28.8.2008 - 24 Qs 223/08 - im Ergebnis Willkür bejahend: Landgericht Berlin vom 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - BeckRS 2008 12245).
  • LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08

    Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen

    Deshalb kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht bei jedem Verfahrensverstoß in Betracht (BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 f).
  • LG Cottbus, 28.08.2008 - 24 Qs 223/08

    Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrten: Verfassungsrechtliche Bedeutung des

    Deshalb kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht bei jedem Verfahrensverstoß in Betracht (BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 f).
  • LG Landshut, 30.08.2012 - 6 Qs 217/12

    Erforderlichkeit richterlicher Entscheidung für eine Blutprobe nach Enden des

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine Eilanordnung durch die Polizei bzw. durch die Staatsanwaltschaft durch die einfach gesetzliche Regelung nicht schlechterdings verboten bzw. ausgeschlossen ist, sondern gesetzlich sogar vorgesehen (so auch OLG Hamburg StraFO 2008, 158; LG Itzehoe Beschluss vom 03.04.2008, Aktenzeichen 2 Qs 60/08).
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