Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.07.2008

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   OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07   

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https://dejure.org/2007,5846
OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07 (https://dejure.org/2007,5846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07 (https://dejure.org/2007,5846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - III-1 Ws 203/07 (https://dejure.org/2007,5846)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203 Strafprozessordnung (StPO) als unbestimmter Rechtsbegriff; Wahrscheinlichkeit eines Endes der Hauptverhandlung mit einem Schuldspruch im Falle eines sich nach Aktenlage in der Beweisaufnahme ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts; Anforderungen an das Vorliegen des funktionalen und finalen Zusammenhangs zwischen Nötigungsmittel, Opferverhalten und Täterverhalten in Fällen der sexuellen Nötigung

  • Judicialis

    StPO § 203; ; StGB § 177; ; StGB § 240 Abs. 1; ; StGB § 240 Abs. 4 Nr. 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 348
  • StV 2008, 511
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    a) Zutreffend hat das Landgericht festgestellt, dass schon zweifelhaft ist, ob die Aussagen der Nebenklägerin den funktionalen (objektiv zweckdienlichen) und finalen (subjektiv zweckgerichteten) Zusammenhang belegen, der in allen Fällen sexueller Nötigung (§§ 177, 240 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB) nach dem Willen (der Vorstellung) des Täters zwischen dem angewendeten Nötigungsmittel (hier: Einsatz eines Messers), dem Verhalten des Opfers (hier: Dulden des Beischlafs) und der Handlung des Täters (hier: Vollzug des Beischlafs) erforderlich ist (BGHSt 50, 359, 368 = NJW 2006, 1146 [26]; BGH NStZ 2005, 268 [3]; NStZ-RR 2006, 269, 270; NStZ 2007, 31; vgl. auch BGH NStZ 2006, 508).

    b) Allerdings kann einmal angewandte Gewalt als Drohung (Nötigungsmittel) fortwirken und dazu führen, dass das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (BGH NStZ 2005, 268 [3]; NStZ-RR 2006, 269, 270).

    Selbst die Feststellung, dass das Opfer mit den sexuellen Handlungen des Täters erkennbar oder gar erklärtermaßen nicht einverstanden war, rechtfertigt nicht den Vorwurf der sexuellen Nötigung (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 12 = NStZ 1995, 229; StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 15; BGH, 3 StR 256/04 vom 5. Oktober 2004, Seite 5; OLG Köln NStZ-RR 2004, 168).

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 178/06

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; fortwirkende Drohung; finale Verknüpfung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    a) Zutreffend hat das Landgericht festgestellt, dass schon zweifelhaft ist, ob die Aussagen der Nebenklägerin den funktionalen (objektiv zweckdienlichen) und finalen (subjektiv zweckgerichteten) Zusammenhang belegen, der in allen Fällen sexueller Nötigung (§§ 177, 240 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB) nach dem Willen (der Vorstellung) des Täters zwischen dem angewendeten Nötigungsmittel (hier: Einsatz eines Messers), dem Verhalten des Opfers (hier: Dulden des Beischlafs) und der Handlung des Täters (hier: Vollzug des Beischlafs) erforderlich ist (BGHSt 50, 359, 368 = NJW 2006, 1146 [26]; BGH NStZ 2005, 268 [3]; NStZ-RR 2006, 269, 270; NStZ 2007, 31; vgl. auch BGH NStZ 2006, 508).

    b) Allerdings kann einmal angewandte Gewalt als Drohung (Nötigungsmittel) fortwirken und dazu führen, dass das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (BGH NStZ 2005, 268 [3]; NStZ-RR 2006, 269, 270).

    c) Die angeblich ständig vorhandene Gewaltbereitschaft (zum "Klima ständiger Gewalt" vgl. BGH NStZ-RR 2006, 269, 270 mwN) des Angeschuldigten, die hier als Nötigungsmittel zum Tragen gekommen sei, ist eine durch nichts belegte Behauptung der Antragstellerin.

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05

    Begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    Eine lückenlose Aufklärung und Würdigung aller Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444, 2445; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2673; Roxin DRiZ 1997, 109, 114; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 170 Rdnr. 1 f mwN; jeweils zur Prognose aus der Sicht der Staatsanwaltschaft).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    a) Zutreffend hat das Landgericht festgestellt, dass schon zweifelhaft ist, ob die Aussagen der Nebenklägerin den funktionalen (objektiv zweckdienlichen) und finalen (subjektiv zweckgerichteten) Zusammenhang belegen, der in allen Fällen sexueller Nötigung (§§ 177, 240 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB) nach dem Willen (der Vorstellung) des Täters zwischen dem angewendeten Nötigungsmittel (hier: Einsatz eines Messers), dem Verhalten des Opfers (hier: Dulden des Beischlafs) und der Handlung des Täters (hier: Vollzug des Beischlafs) erforderlich ist (BGHSt 50, 359, 368 = NJW 2006, 1146 [26]; BGH NStZ 2005, 268 [3]; NStZ-RR 2006, 269, 270; NStZ 2007, 31; vgl. auch BGH NStZ 2006, 508).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    Selbst die Feststellung, dass das Opfer mit den sexuellen Handlungen des Täters erkennbar oder gar erklärtermaßen nicht einverstanden war, rechtfertigt nicht den Vorwurf der sexuellen Nötigung (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 12 = NStZ 1995, 229; StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 15; BGH, 3 StR 256/04 vom 5. Oktober 2004, Seite 5; OLG Köln NStZ-RR 2004, 168).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    Eine lückenlose Aufklärung und Würdigung aller Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444, 2445; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).
  • BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Finale Verknüpfung - Tatmittel - Geschlechtsverkehr -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    Selbst die Feststellung, dass das Opfer mit den sexuellen Handlungen des Täters erkennbar oder gar erklärtermaßen nicht einverstanden war, rechtfertigt nicht den Vorwurf der sexuellen Nötigung (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 12 = NStZ 1995, 229; StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 15; BGH, 3 StR 256/04 vom 5. Oktober 2004, Seite 5; OLG Köln NStZ-RR 2004, 168).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    Dass die Rollenverteilung der beteiligten Personen im Strafverfahren - auf der einen Seite die nach ihrem Vorbringen geschädigte Antragstellerin als Zeugin, auf der anderen der Angeschuldigte - die Prüfung, wer von ihnen die Wahrheit sagt, nicht beeinflussen darf, liegt auf der Hand (vgl. BGH NStZ 2004, 635 mwN) und gilt in jeder Lage des Verfahrens.
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
    Deshalb käme eine auf diesen Gesichtspunkt gestützten Überzeugung von der Tat in die bedenkliche Nähe eines denkfehlerhaften Zirkelschlusses (der Tatrichter schließt aus der Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit, ohne darzulegen, dass Teile der Aussage, aus deren Wahrheit auf die Glaubhaftigkeit anderer Aussageteile geschlossen wird, eine außerhalb der Aussage selbst liegende, also "externe" Bestätigung erfahren haben; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32 = StV 2005, 487 mwN; Weider, StV 1993, 59).
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines

  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 3/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Urteilstenor); Raub (finaler Zusammenhang

  • BGH, 29.09.2006 - 2 StR 358/06

    Sexuelle Nötigung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben;

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2011 - 2 Ws 157/11

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens: Voraussetzungen der Strafbarkeit

    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die Verurteilung in einer Hauptverhandlung bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH NStZ-RR 2004, 227 bei Becker; NJW 1970, 1543; NJW 2000, 2672; OLG Karlsruhe, B. v. 21.7.2005 - 3 Ws 165/04; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; OLG Brandenburg, B. v. 14.8.2006 - 1 Ws 166/06, bei juris; Schneider in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., Rn. 3 zu § 203; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., Rn. 2 zu § 203).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Staatsanwalts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH, NJW 2000, 2672, 2673; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 348; Meyer/Goßner, StPO , 53. Aufl., § 170 Rdn. 1 f. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2673; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 170 Rdn. 1 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 3 Ws 28/12

    Prognoseentscheidung des Tatgerichts bezüglich des hinreichenden Tatverdachts;

    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Freispruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2673; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 170 Rn. 1 f. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Die Entscheidung, welchen Angaben in einer solchen Beweissituation zu folgen ist, ist daher nur nach lückenloser Aufklärung und unter umfassender Einbeziehung sowie sorgfältiger Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGH, in st. Rspr. vgl. nur Urt. 1 StR 94/98 v. 29.7.98, BGHSt 44, 153, 158 f.; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03; OLG Düsseldorf, Beschl. 1 Ws 203/07 v. 2.7.07, juris Rn. 8 = NStZ-RR 2008, 348).
  • KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17

    121 AR 58/17 - "Polizeiwarnung?"

    Hinreichender Tatverdacht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2859; BGH NJW 2000, 2672; OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 177 Nr. 4 = NStZ-RR 2008, 348).

    Entscheidend ist letztlich die vertretbare Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn sich das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 2672; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; OLG Nürnberg aaO; Senat, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 4 Ws 84/08 - und 19. Mai 2014 - 4 Ws 43/14 -, jeweils mwN).

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2020 - 2 Ws 131/20

    Zulässigkeit der Eröffnung des Hauptverfahrens trotz lückenhafter

    1) Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH NStZ-RR 2004, 227 bei Becker; NJW 1970, 1543; NJW 2000, 2672; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2006 - 1 Ws 166/06, juris; KK-Schneider, StPO, 8. Aufl., § 203 Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 63. Aufl., § 203 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

    Die Entscheidung, welchen Angaben in einer solchen Beweissituation zu folgen ist, kann schon vom Grundsatz her nur nach lückenloser Aufklärung und unter umfassender Einbeziehung sowie sorgfältiger Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände getroffen werden (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 348).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei

    "Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH NStZ-RR 2004, 227 bei Becker; NJW 1970, 1543; NJW 2000, 2672; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2006 - 1 Ws 166/06, juris; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 203 Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 203 Rn. 2).
  • LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13

    Strafbarkeit wegen Verweigerung einem Gewerkschaftsmitglied den Zutritt auf das

    Für den strafrechtlichen Entscheidungsgrundsatz "in dubio pro reo" ist bei der Prüfung des hinreichenden Tatverdachts zwar grundsätzlich noch kein Raum, jedoch kann hinreichender Tatverdacht mit der Begründung verneint werden, dass nach Aktenlage bei den gegebenen Beweismöglichkeiten am Ende wahrscheinlich das Gericht nach diesem Grundsatz freisprechen wird (BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - III ZR 180/99 -, NJW 2000, 2672 [2673]; OLG Düsseldorf Beschluss vom 2. Juli 2007 - III - 1 Ws 203/07, 1 Ws 203/07, NStZ-RR 2008, 348 [OLG Düsseldorf 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07] [349]); OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10461
OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 (https://dejure.org/2008,10461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 (https://dejure.org/2008,10461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 2 Ss 262/08 (https://dejure.org/2008,10461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Obergerichtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung im Fall einer Lichtbildvorlage und des (wiederholten) Wiedererkennens

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Treffens von Feststellungen zu Inhalt und Qualität einer Wahllichtbildvorlage; Würdigung einer Zeugenaussage nach Vorlage einer Wahlblichtbildvorlage

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 28 Ls 361/07
  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08

Papierfundstellen

  • StV 2008, 511
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
    In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).

    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
    In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).

    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
    In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).

    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 29.11.2004 - 3 Ss 467/04

    Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
    In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).
  • OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08

    Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
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