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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2008 - 2 StR 83/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3420
BGH, 16.07.2008 - 2 StR 83/08 (https://dejure.org/2008,3420)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2008 - 2 StR 83/08 (https://dejure.org/2008,3420)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 2 StR 83/08 (https://dejure.org/2008,3420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Mangels bei der Aufstellung einer Schöffen-Vorschlagsliste im Falle des Mitwirkens eines von einem ordnungsgemäß besetzten Ausschuss in rechtswirksamer Weise gewählten Schöffen in der Verhandlung

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GVG § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 36
    Mängel bei der Wahl anderer Schöffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Verfahren wegen "Betonleiche" sind rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 267
  • StV 2008, 566
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - 2 StR 83/08
    Ist sie rechtswirksam, ist der Gewählte gesetzlicher Richter im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74; Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - 2 StR 83/08
    Ist sie rechtswirksam, ist der Gewählte gesetzlicher Richter im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74; Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64).
  • BGH, 22.12.2011 - 2 StR 483/11

    Unzulässig erhobene Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung (Durchführung einer

    Der Senat kann folglich nicht erkennen, ob die mitwirkenden Schöffen von dem behaupteten Mangel betroffen sein konnten (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 2 StR 83/08, BGHR GVG § 36 Abs. 1 Vorschlagliste 2; BGH, Urteil vom 13. August 1991 - 5 StR 263/91, NStZ 1991, 546).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2008 - 3 StR 252/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4409
BGH, 19.08.2008 - 3 StR 252/08 (1) (https://dejure.org/2008,4409)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2008 - 3 StR 252/08 (1) (https://dejure.org/2008,4409)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 (1) (https://dejure.org/2008,4409)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO
    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Strafzumessung (Verwirklichung mehrerer Alternativen einer Qualifikation); Beruhen

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 46a StGB
    Täter-Opfer-Ausgleich; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; unzutreffende Tatsachengrundlage

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 404
  • StV 2008, 566
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 3 StR 252/08
    Die Revision macht zu Recht geltend, dass in der Hauptverhandlung verlesene Urkunden unvollständig im Urteil gewürdigt worden sind (vgl. BGHR StPO § 261, Inbegriff der Verhandlung 15; BGH StV 1993, 459).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 = StV 1993, 459; BGH Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06 = NStZ 2007, 115, 116; BGH Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 = NStZ 2009, 404; BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 = NStZ 2018, 158, beck-online).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67 und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Zum anderen kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 261 StPO die Rüge zulässig sein, das Gericht habe seiner Entscheidung nicht das gesamte beweisrelevante Ergebnis der Hauptverhandlung zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2008, 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404; Beschluss vom 13. Juni 2017, 2 StR 465/16, NStZ-RR 2017, 319).

    Die Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann aber nur dann Erfolg haben, wenn der Nachweis der erhobenen Behauptung ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (BGH NStZ-RR 1998, 17; NStZ 2009, 404; Ott in Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 261 Rn. 191).

    Dies kann der Fall sein, wenn beanstandet wird, eine in der Hauptverhandlung verlesene Urkunde oder eine verlesene Zeugenaussage sei nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (Ott a.a.O. Rn. 192; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; NStZ 2009, 404; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. März 2017, 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).

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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08   

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https://dejure.org/2008,8408
BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 231 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 337 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darstellungsanforderungen bei der Rüge der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Ausschluss des Beruhens); rechtliches Gehör; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 231 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StO § 231 Abs. 2 § 338 Nr. 5 § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei zeitweiser Abwesenheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 644
  • StV 2008, 566
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    Auszug aus BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08
    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BVerfG StraFo 2005, 512 f.; BGH StraFo 2005, 120 f.).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

    Auszug aus BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08
    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BVerfG StraFo 2005, 512 f.; BGH StraFo 2005, 120 f.).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Damit ist so genau angegeben, welcher Verhandlungsabschnitt in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat und - da von der Abwesenheit nur Teile der Hauptverhandlung betroffen waren - welche Verfahrensvorgänge im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, dass dem Senat die Prüfung möglich ist, ob der Angeklagte bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gefehlt hat (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 84; BGH NStZ 1983, 36, jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    Sind von der Abwesenheit - wie hier - nur Teile der Hauptverhandlung betroffen, so müssen die Verfahrensvorgänge benannt werden, die im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob es sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, was allein die Aufhebung des angefochtenen Urteils rechtfertigen kann (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 85, 91; BGH GA 1963, 19; NStZ 1983, 36; Deiters in: SK-StPO 4. Aufl., § 230 Rn. 39; Meyer-Goßner aaO, § 230 Rn. 26; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 47).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 5 RVs 77/18

    Revision; Urteilsaufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Begründungsanforderungen an

    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. zum Erfordernis der Wiedergabe des Inhalts der Zeugenvernehmung: BGH, Beschluss vom 22, Juli 2008, 4 StR 245/08, - zitiert nach juris; BVerfG StraFo 2005, 512 f; BGH StraFo 2005, 120 f).
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