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OLG Frankfurt, 22.04.2008 - 3 Ws 372/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 111d StPO
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit bei Verfahrensverzögerung - IWW
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 19.02.2008 - 3 KLs 1650 Js 6861/06
- OLG Frankfurt, 22.04.2008 - 3 Ws 372/08
Papierfundstellen
- StV 2008, 624
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04
Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2008 - 3 Ws 372/08
Der dingliche Arrest und die auf seiner Grundlage ergehende Eintragung von Sicherungsrechten beschränken die Veräußerungs- und Belastungsmöglichkeiten des Hausgrundstückes und die wirtschaftliche Flexibilität der Angeklagten auf unbestimmte Zeit in einschneidender Weise; im Hinblick darauf, dass es sich dabei um eine lediglich vorläufige Maßnahme handelt, die nur auf Grund eines (dringenden) Tatverdachts erlassen wurde, steigen die Anforderungen (auch) an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen des Eigentumsrechts der Angeklagten (BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 7.6.2005 - 2 BvR 1822/04, zit. nach Juris). - OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03
Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2008 - 3 Ws 372/08
Ein erlassener Arrestbefehl wird deshalb unverhältnismäßig, wenn der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens allein durch Umstände aus der Sphäre des Staates unnötig verzögert wird, weil diesem Falle nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit nicht mehr hinzunehmende Belastung der Angeklagten entsteht (Senat, Beschl. 10.1.2008 - 3 Ws 27/08; OLG Köln, StV 2004, 413 = NStZ 2005, 400).
- OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20
Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei …
Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (OLG Frankfurt StV 2008, 624 Beschluss vom 11.02.2014 - 3 Ws 1086/13; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 Ws 163/17- juris Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06 und vom 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04). - OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17
Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzögerung
Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (vgl. OLG Frankfurt [Senat] StV 2008, 624; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 3 Ws 1086/13; BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 jeweils zum bisherigen Recht).