Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15065
OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07 (https://dejure.org/2007,15065)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.10.2007 - 1 Ws 367/07 (https://dejure.org/2007,15065)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 (https://dejure.org/2007,15065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen: Umwandlung einer in Thailand verhängten Freiheitsstrafe von 39 Jahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 54 Abs. 2 StGB; § 212 Abs. 2 StGB; § 54 Abs. 1 S. 3 IRG; Art. 3 S. 1 u. 2 Thai-VollstrV
    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe; Androhung einer lebenslanger Freiheitsstrafe für besonders schwere Fälle des Totschlags in § 212 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) i.R. einer Umwandlungsentscheidung; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe; Androhung einer lebenslanger Freiheitsstrafe für besonders schwere Fälle des Totschlags in § 212 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) i.R. einer Umwandlungsentscheidung; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung ...

  • Judicialis

    StGB § 212 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 01.11.1994 - 5 Ws 344/94
    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07
    Da das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt, kann die durch das ausländische Erkenntnis vorliegend verhängte höhere Freiheitsstrafe nur dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn das deutsche Recht für die abgeurteilte Tat lebenslange Freiheitsstrafe (§ 38 Abs. 1 StGB) androht (vgl. KG NStZ 1995, 415; OLG München StV 1997, 372; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; Grotz in Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 54 Rdnr. 10).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 1 Ws 239/03

    Umwandlung einer in Österreich wegen Mordes verhängten lebenslangen

    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07
    Da das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt, kann die durch das ausländische Erkenntnis vorliegend verhängte höhere Freiheitsstrafe nur dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn das deutsche Recht für die abgeurteilte Tat lebenslange Freiheitsstrafe (§ 38 Abs. 1 StGB) androht (vgl. KG NStZ 1995, 415; OLG München StV 1997, 372; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; Grotz in Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 54 Rdnr. 10).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07
    Zwar kann das Mordmerkmal der Habgier im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter tötet, um sich von einer Zahlungsverpflichtung zu befreien oder um auf ihn zukommende Ansprüche bereits im Keim zu ersticken (BGHSt 10, 399; MüKo-Schneider, StGB, § 211 Rdnr. 65; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 211 Rdnr. 8 a jew. M. w. N.).
  • OLG München, 04.09.1996 - 1 Ws 686/96
    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07
    Da das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt, kann die durch das ausländische Erkenntnis vorliegend verhängte höhere Freiheitsstrafe nur dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn das deutsche Recht für die abgeurteilte Tat lebenslange Freiheitsstrafe (§ 38 Abs. 1 StGB) androht (vgl. KG NStZ 1995, 415; OLG München StV 1997, 372; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; Grotz in Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 54 Rdnr. 10).
  • OLG München, 22.07.1994 - 1 Ws 490/94
    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07
    Für sie spricht der Charakter der Exequaturentscheidung als Akt der Rechtshilfe, bei dem die Prüfungskompetenz auf formelle Fragen beschränkt ist (OLG München NStZ 1995, 207).
  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Bei der Umwandlungsentscheidung ist das im Inland mit der Sache befasste Gericht an die tatsächlichen Feststellungen gebunden, die sich - ausdrücklich oder stillschweigend - aus dem im Urteilsstaat ergangenen Urteil ergeben (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2004 - 1 Ws 239/03 -, Rn. 27 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, Rn. 26, juris; Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 54, Rn. 4 f.m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

    Diese ist vielmehr dann für in Deutschland vollstreckbar zu erklären, wenn das deutsche Gesetz für die abgeurteilte Tat die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ( § 38 Abs. 1 StGB ) androht ( OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, zitiert nach juris Rn. 25; KG Berlin, NStZ 1995, 415, 416; Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Auflage, II C, Art. 10 ÜberstÜbk Rn. 2).

    Dabei sind Strafrahmenverschiebungen des deutschen Rechts, wie zum Beispiel Qualifikations- oder Privilegierungstatbestände, Regelbeispiele und zwingende Milderungsgründe nach § 49 StGB zu berücksichtigen, soweit danach keine eigene Strafzumessungsentscheidung zu treffen ist ( OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, zitiert nach juris Rn. 26; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217).

    Vielmehr muss anhand des festgestellten Sachverhaltes - wobei der Tatort als im Inland gelegen angesehen wird ( OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217) - geprüft werden, ob die jeweiligen besonderen Voraussetzungen der lebenslangen Freiheitsstrafe nach deutschem Strafrecht verwirklicht sind, zum Beispiel Mordmerkmale im Sinne des § 211 StGB oder ein besonders schwerer Fall des Totschlags im Sinne des § 212 Abs. 2 StGB ( OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, zitiert nach juris Rn. 28).

    2 StGB in Höhe von 15 Jahren in Betracht (vergleiche dazu: OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, zitiert nach juris Rn. 29).

    Vor diesem Hintergrund musste der angefochtene Beschluss zu Ziffer 2. aufgehoben und - unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze (vergleiche zudem zur Frage der Gesamtstrafenbildung im Rahmen der Exequaturentscheidung: OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, zitiert nach juris Rn. 32) - zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen werden.

  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien zur Strafverfolgung

    Im Exequaturverfahren gemäß § 84 ff. IRG i.V.m. dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der in Belgien verhängten Strafe gegen den Verfolgten wegen des damit verbundenen Eingriffs in die ausländische Vollstreckbarkeit nicht zulässig (vgl BGH, NStZ-RR 2000, 105; BGH, Beschluss vom 30.04.1997, BGHSt 43, 79; KG, Beschluss 22.12.2009,aaO; OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2007, StV 2008, 652).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10

    Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach

    Das gilt auch für eine (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung, die als echter Akt der Strafzumessung dem ersuchenden Staat obliegt (vgl. OLG Celle StV 2008, 652 [653 f.]; Grotz, in: Grützner/Pötz aaO. § 54 Rdn. 4; wohl weitergehend Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO. § 54 Rdn. 9).
  • KG, 16.07.2015 - 4 Ws 61/15

    Überstellung eines deutsch-türkischen Straftäters aus Polen in die Bundesrepublik

    Hierbei ist u.a. auch die Möglichkeit eines besonders schweren Falles, hier des Totschlags im besonders schweren Fall gemäß § 212 Abs. 2 StGB, auf den auch die Strafvollstreckungskammer in aller Kürze Bezug genommen hat (BA S. 10), zu beachten (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; OLG Celle StV 2008, 652; s. auch KG aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht