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   KG, 02.02.2007 - (4) 1 Ss 332/06 (176/06)   

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https://dejure.org/2007,28306
KG, 02.02.2007 - (4) 1 Ss 332/06 (176/06) (https://dejure.org/2007,28306)
KG, Entscheidung vom 02.02.2007 - (4) 1 Ss 332/06 (176/06) (https://dejure.org/2007,28306)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - (4) 1 Ss 332/06 (176/06) (https://dejure.org/2007,28306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82

    Verteidiger; Informationen; Zurückhalten; Aussetzung; Hauptverhandlung;

    Auszug aus KG, 02.02.2007 - 1 Ss 332/06
    Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. KG JR 1982, 349 m. w. N.).
  • BGH, 31.01.1990 - 2 StR 449/89

    Zur Befangenheit eines Richters bei grundloser Zurücknahme der

    Auszug aus KG, 02.02.2007 - 1 Ss 332/06
    Der Widerruf der Bestellung eines Pflichtverteidigers, der das Vertrauen des Angeklagten besitzt, berührt die Verteidigungsbelange auf das stärkste; es versteht sich daher von selbst, dass dem Verteidiger und seinem Mandanten grundsätzlich rechtliches Gehör gewährt werden muss, bevor die Widerrufsverfügung ergeht (vgl. BGH NJW 1990, 1373, 1374).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15

    Notwendige Verteidigung: Anwesenheitspflicht sämtlicher Pflichtverteidiger;

    Zudem kommt eine Entpflichtung nur dann in Betracht, wenn kein anderes milderes Mittel geeignet und ausreichend ist, um für die Zukunft ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten (vgl. u.a. BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NJW 1990, 1373; KG Berlin StV 2008, 68; OLG Hamburg NStZ 1998, 586; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 280-282/05 -, zitiert nach juris; Laufhütte/Willnow in Karlsruher Kommentar StPO, 7. Aufl., § 143 Rn. 4 mwN).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel

    Auch ein gravierender Missbrauch prozessualer Befugnisse kann, wenn ein Fehlverhalten von besonderem Gewicht vorliegt, die Abberufung des Pflichtverteidigers rechtfertigen (vgl. KG Berlin StV 08, 68 ff,; HansOLG Hamburg a.0.).
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