Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07   

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https://dejure.org/2007,4320
BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07 (https://dejure.org/2007,4320)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 StR 344/07 (https://dejure.org/2007,4320)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07 (https://dejure.org/2007,4320)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 21 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln; Beschaffungskriminalität); erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Betäubungsmittelabhängigkeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen einer starken Persönlichkeitsveränderung in Folge des Konsums von Methamphetamin (Crystal) und Alkohol; Gleichsetzung von "Depravation" und "erheblicher Persönlichkeitsstörung" mit den Anforderungen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Definition von "Hang" und "Übermaß"

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Definition von "Hang" und "Übermaß"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2008, 76
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Danach begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nur ausnahmsweise, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 und 14 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, dass ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Das kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeitsund Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ 2004, 384; NStZ-RR 2003, 106 f. jew. m.w.N.), sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität.
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5).
  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 44/93

    Nichterörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Zwar findet sich die vom Landgericht verwendete Formulierung auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2004, 494; BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).
  • BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97

    Ablehnung der Anordnung auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Fehlen

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Denn ausreichend für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 210; Senatsbeschl. vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 - m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Danach begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nur ausnahmsweise, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 und 14 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04

    Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
    Zwar findet sich die vom Landgericht verwendete Formulierung auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2004, 494; BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen der Anordnung der Unterbringung in einer

    Solche schwersten Persönlichkeitsstörungen müssen für die Bejahung eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Betäubungsmitteln nicht vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).

    Denn ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 210; Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).

  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel bei

    Auf Grund dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen liegt - entgegen der Auffassung des Landgerichts - auf der Hand, dass die abgeurteilte Tat auf einen Hang des Angeklagten zurückgeht, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Zudem kommt eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106 f. mwN und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103 f.; BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 f.), sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09

    Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH, 2 StR 344/07 vom 10. August 2007; 2 StR 37/08 vom 20. Februar 2008; 3 StR 51/08 vom 3. März 2008; 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 621/07

    Erörterungsmangel bezüglich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Das kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07 -).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 14.09.2020 - 1 KLs 24 Js 2053/20

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Dies kann unter anderem dann bejaht werden, wenn der Angeklagte aufgrund einer psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2011, Az: 1 StR 109/11 sowie BGH, Beschluss vom 10.08.2007, Az: 2 StR 344/07.
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang:

    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt jedoch weder eine "Depravation", noch eine "erhebliche Persönlichkeitsstörung" (vgl. BGH NStZ 2007, 697; Senat, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07 und vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).
  • BGH, 31.07.2019 - 5 StR 286/19

    Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln (Abhängigkeit; Neigung; soziale

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt insbesondere auch bei Taten aus dem Bereich der Beschaffungskriminalität in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07   

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BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07 (https://dejure.org/2007,5805)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2007 - 1 StR 290/07 (https://dejure.org/2007,5805)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2007 - 1 StR 290/07 (https://dejure.org/2007,5805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung bei tateinheitlicher Verurteilung von einer oder mehreren Katalogtaten sowie weiteren Straftaten; Neue Tatsachen i.S.d. § 66b Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei Auftreten einer psychischen Erkrankung ...

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66b; ; StGB § 66b Abs. 1; ; StGB § 66b Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07
    Die erst im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung habe sich nicht in einer für die Gefährlichkeitsprognose relevanten Weise im Verhalten des Verurteilten ausgedrückt; insoweit stützt sich das Landgericht ausdrücklich auf den Beschluss des Senats vom 9. Januar 2007 (BGHSt 51, 191).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf verwiesen, dass eine im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des Verurteilten für sich genommen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB regelmäßig nicht begründen kann (BGHSt 51, 191).

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07
    Soweit es eine Vorverurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe betrifft, erfüllt diese die Voraussetzungen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur dann, wenn zu erkennen ist, dass der Täter bei einer der dieser Vorschrift zugrunde liegenden Straftaten die geforderte Mindeststrafe verwirkt hätte, sofern diese Straftat als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGH NJW 1999, 3723).

    Hinsichtlich der Voraussetzungen des § 66 Abs. 3 StGB hat der Bundesgerichtshof bei einer tateinheitlichen Verurteilung wegen einer Katalogtat sowie einer Nichtkatalogtat es für die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB für im Grundsatz ausreichend erachtet, wenn die ausgeurteilte Strafe zumindest der erforderlichen Mindeststrafe entsprach (BGH NJW 1999, 3723, 3725).

  • BGH, 10.11.2006 - 1 StR 483/06

    Nachträgliche Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (keine neuen

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07
    Insoweit handelt es sich um ubiquitäre und vollzugstypische Verhaltensweisen, welche ohne weitere Feststellungen nicht als Hinweise auf eine erhebliche Gefährlichkeit eines Verurteilten gewertet werden können (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2007, 87; BGH NStZ 2007, 267).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07
    Insoweit handelt es sich um ubiquitäre und vollzugstypische Verhaltensweisen, welche ohne weitere Feststellungen nicht als Hinweise auf eine erhebliche Gefährlichkeit eines Verurteilten gewertet werden können (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2007, 87; BGH NStZ 2007, 267).
  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 261/02

    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07
    Eine Gesamtfreiheitsstrafe in mindestens dieser Höhe genügt jedenfalls dann, wenn dieser ausschließlich entsprechende Katalogtaten im Sinne dieser Vorschrift zugrunde liegen (vgl. hierzu BGHSt 48, 100 zu § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB).
  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

    Der Verurteilte wurde im Anlassverfahren wegen zweier Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung) - also ausschließlich wegen Katalogtaten (vgl. BGH StV 2008, 76) - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
  • BGH, 17.08.2021 - 5 StR 250/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass das Landgericht die formellen Voraussetzungen des § 66a Abs. 2 Nr. 1 StGB zutreffend als erfüllt angesehen hat, denn auch eine Gesamtfreiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe im Sinne dieser Norm, wenn sie aus Einzelstrafen für entsprechende Katalogstraftaten gebildet wird (MüKo-StGB/Morgenstern, 4. Aufl., § 66a Rn. 75; NK-StGB/Dessecker, 5. Aufl., § 66a Rn. 21; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66a Rn. 17; SK-StGB/Sinn, 9. Aufl., § 66a Rn. 16; SSW-StGB/Harrendorf, 5. Aufl., § 66a Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. November 2007 - 1 StR 290/07, StV 2008, 76, 77 [zu § 66b Abs. 2 aF]).
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