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   OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07   

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OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage bzw. Rechtmäßigkeit der Verweisung eines Strafgefangenen ausschließlich auf die Anmietung eines Fernsehgerätes in seinem Haftraum bei einem bestimmten externen Vermieter statt eines eigenen Gerätes; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Erstattung zuviel ...

  • Judicialis

    StVollzG § 69; ; StVollzG § 70; ; BGB § 307

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 222 (Ls.)
  • NStZ 2008, 682
  • StV 2008, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07
    b) Dass die Verpflichtung eines Gefangenen zur finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten für sein im Haftraum privat genutztes Fernsehgerät grundsätzlich durch öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag zwischen der Justizvollzugsanstalt und dem Gefangenen begründet werden darf, hat das Thüringer Oberlandesgericht bereits entschieden, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 111/05 -.
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Für den Strafvollzug geht die fachgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Fürsorgepflicht der Anstalt es gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07 -, StV 2008, S. 89 ; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1987 - 1 Vollz (Ws) 82/87 -, NStZ 1988, S. 247).
  • LG Stendal, 30.12.2014 - 509 StVK 179/13

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der

    Auch die Fürsorgepflicht der Anstalt gebietet es, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. BVerfG a. a. O. unter Hinweis auf KG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07, StV 2008, S. 89 [90]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1987 - 1 Vollz (Ws) 82/87 - NStZ 1988, S. 247).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Selbst dann, wenn ein Sachverständigengutachten, das vergleichbar für alle Multifunktionsgeräte eingeholt werden könnte, zu dem Ergebnis käme, dass von den heute üblicherweise sich im Handel befindlichen Fernsehgeräten aufgrund ihrer Multifunktionalität eine abstrakt-generelle Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt in einem Umfang ausgehen würde, dass der Kontrollaufwand zu deren Abwehr im Hinblick auf die konkreten Verhältnisse der Justizvollzugsanstalt als nicht mehr zumutbar anzusehen wäre, wäre gleichwohl nach Ansicht des Senats der Antragsgegnerin aber die grundsätzliche Verweisung auf von Dritten anzumietende Fernsehgeräte durch Vertrag nach dem Strafvollzugsgesetz nicht möglich (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007, 2 Ws 38/07).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen

    Von daher begegnet es keinen Bedenken, wenn aufgrund einer gesetzlichen Regelung (zur Notwendigkeit einer solchen Rechtsgrundlage vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27.6.2007, 2 Ws 38/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 20.7.2011, 1 Ws 70/11) ein Anspruch auf den Besitz und die Nutzung eigener Fernsehgeräte ausgeschlossen wird, wenn die Justizvollzugsanstalt die Ausgabe von Fernsehgeräten einem Dritten - gegen eine Mietgebühr - überträgt.
  • OLG Naumburg, 30.01.2015 - 1 Ws (RB) 36/14

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Kostenpauschale für die Benutzung

    Danach können neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; ZfStrVo 2006, 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011, 3 Vollz (Ws) 3/11 - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2011, 2 Ws 143/11; Beschluss vom 08.06.2012, 2 Ws 96/12; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 50 Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 08.06.2012 - 2 Ws 96/12

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Stromkostenpauschale von 2 € pro

    Der rechtliche Ansatz des Landgerichts zur Kostenbeteiligung des Antragstellers entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden können, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; 2006 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2011, 2 Ws 143/11; Arloth a.a.O., § 50 Rn. 2).
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