Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08   

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https://dejure.org/2008,5633
BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08 (https://dejure.org/2008,5633)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - 3 StR 364/08 (https://dejure.org/2008,5633)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08 (https://dejure.org/2008,5633)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen erhöhten Begründungsbedarfs richterlicher Sachkunde; Voraussetzungen der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen erhöhten Begründungsbedarfs richterlicher Sachkunde; Voraussetzungen der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 346
  • NStZ 2009, 556
  • NStZ 2009, 558
  • StV 2009, 116
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08
    Die Anforderungen, die an den Ausweis der richterlichen Sachkunde in dem den Beweisantrag ablehnenden Beschluss oder den Urteilsgründen zu stellen sind, richten sich nach dem Maß der Schwierigkeit der Beweisfrage (vgl. BGHSt 12, 18, 20).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08
    Unter diesen Umständen versteht sich die Sachkunde der Strafkammer nicht von selbst; sie hätte vielmehr in dem Zurückweisungsbeschluss oder den Urteilsgründen näher dargelegt werden müssen (vgl. BGH NStZ 1991, 47; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 198 m. zahlr.
  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08
    Anders als in gewöhnlichen Fällen der Glaubwürdigkeitsbeurteilung, in denen sich die eigene Sachkunde des Tatrichters regelmäßig schon aus seiner Berufserfahrung ergibt (vgl. BVerfG NJW 2004, 209, 211), bestand hier ausnahmsweise mit Blick auf die konkrete Fallgestaltung ein erhöhter Begründungsbedarf.
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08
    Nach diesen Maßstäben kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur dann abgelehnt werden, wenn auszuschließen ist, dass es sich zu der vorgelegten Beweisfrage sachlich überhaupt äußern kann (vgl. BGH NStZ 2008, 116), z. B. weil es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (vgl. Fischer in KK aaO § 244 Rdn. 154).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BGH StV 1997, 338).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 419/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Diagnose einer

    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH StV 1994, 634; NStZ-RR 1997, 106; NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der

    Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).

    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354).

  • OLG Bamberg, 02.12.2016 - 2 Ss OWi 1185/16

    Rechtsbeschwerde gegen eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen

    Nimmt der Richter hierbei jedoch eigene Sachkunde für sich in Anspruch, muss er diese in den Urteilsgründen in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbaren und überprüfbaren Weise darlegen (vgl. BGH Beschluss vom 11.04.2007 - 3 StR 114/07 - bei juris; NStZ 2009, 346; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. § 244 Rn. 73 m. w. N.).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 174/12

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bzgl. einer

    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, und vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Vielmehr ist es je nach Fallgestaltung regelmäßig möglich, dem Sachverständigen auf anderem Wege die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zu verschaffen (s. beispielsweise etwa BGH, Urteil vom 3. Juni 1982 - 1 StR 184/82, NStZ 1982, 432; Beschlüsse vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6; vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • OLG München, 25.01.2019 - 10 U 2443/18

    Haftung aus Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall

    Hierfür ist die Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und Begründung, dass dem Sachverständigen keine oder keine zureichenden Anknüpfungstatsachen zur Verfügung stehen, und solche auch unter keinen Umständen zu beschaffen sein werden (BGH, a.a.O.; NStZ 2009, 346), notwendig.
  • KG, 23.07.2018 - 3 Ws (B) 157/18

    Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren

    Nimmt der Richter hierbei jedoch eigene Sachkunde für sich in Anspruch, muss er diese in den Urteilsgründen in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbaren und überprüfbaren Weise darlegen (vgl. BGH NStZ 2009, 346; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 61. Aufl. § 244 Rn. 73 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12

    Vergewaltigung; Beweisantragsrecht (eigene Sachkunde des Gerichts;

    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, und vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 386/10

    Beweiswürdigung (Urteilsgründe; Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage);

    Der neue Tatrichter wird die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin erwägen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51 sowie Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346 und vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 18/18

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen (Erforderlichkeit besonderer

    In der Person des Zeugen lagen aufgrund dessen Erkrankung besondere Umstände vor, deren Würdigung eine besondere Sachkunde erforderte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 8; vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7450
BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08 (https://dejure.org/2008,7450)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - 5 StR 511/08 (https://dejure.org/2008,7450)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 (https://dejure.org/2008,7450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 154 StPO
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Vergewaltigung (Begründungsanforderungen bei Aussage gegen Aussage: Darlegungen zur Einstellung eines ähnlichen Tatvorwurfs der Belastungszeugin nach § 154 StPO)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Notwendigkeit des Eingehens auf nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) ausgeschiedene Straftaten i. R. d. Beweiswürdigung; Vorliegen eines Erörterungsmangels jenseits des unmittelbaren Urteilsgegenstandes; Bedeutsamkeit der Beweislage in einem ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 267; ; StPO § 344 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 228
  • StV 2009, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08
    Verhält es sich so und besteht die Möglichkeit, dass Umstände der ausgeschiedenen Straftaten Einfluss auf die Überzeugungsbildung in den abgeurteilten Fällen haben können, muss sich das Gericht gedrängt sehen, hierauf im Urteil näher einzugehen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 - (= StV 2008, 449)).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08
    Die Revision rügt mit der zulässig erhobenen Verfahrensrüge (vgl. hierzu BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 5; Brause NStZ 2007, 505, 511) im Hinblick auf die im Urteil nicht abgehandelte Einstellung einen Erörterungsmangel jenseits des unmittelbaren Urteilsgegenstandes.
  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der

    b) Grundsätzlich kann es geboten sein, die Gründe einer Verfahrensbeschränkung in der Beweiswürdigung zu erörtern, etwa wenn mehrere gleichartige Anklagevorwürfe sich allein auf die Aussage eines Belastungszeugen stützen und ein Teil dieser Vorwürfe dann aus dem Verfahren ausgeschieden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228 mwN und vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Legen dagegen die Urteilsgründe eine Bedeutung der Einstellungsgründe für die Beweiswürdigung im Übrigen nicht nahe, muss die Revision einen von ihr behaupteten Erörterungsmangel mit der Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 aaO; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 aaO; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 aaO).

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 03.06.2014 - 5 StR 199/14

    Verurteilung eines ehemaligen "Big Brother-Kandidaten" wegen besonders schwerer

    a) Der Bestand des Urteils wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Landgericht - in der Sache für den Senat allerdings schwer nachvollziehbar - die im Abschnitt "Nachtatgeschehen" erörterten weiteren Erpressungstaten des Angeklagten N. nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschieden hat (UA S. 81), ohne die dafür maßgebenden Gründe in seinen beweiswürdigenden Erörterungen näher zu beleuchten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12, NStZ 2012, 709, und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228, jeweils mwN).
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