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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21043
OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.07.2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des öffentlichen Glaubens einer Bescheinigung über eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung; Objektive Tatbestandsvoraussetzungen des Straftatbestandes der mittelbaren Falschbeurkundung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StGB § 271 Abs. 1; AsylVfG § 63; AsylVfG § 63 Abs. 5; AuslG § 39 Abs. 1 S. 3 Nr. 10; AufenthG § 78 Abs. 7 S. 2; AufenthG § 78 Abs. 6 S. 2 Nr. 10
    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Aufenthaltsgestattung, Bescheinigung, Falschangaben, Identitätstäuschung, Beweiskraft, öffentliche Urkunde

  • Judicialis

    StGB § 271 Abs. 1; ; AsylVfG a. F. § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 133
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Tathandlung der mittelbaren Falschbeurkundung ist die gleichsam in mittelbarer Täterschaft herbeigeführte Beurkundung eines unwahren Sachverhalts in einer öffentlichen Urkunde (vgl. BGHSt 42, 131).

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).

    Diese so umschriebene Beweiswirkung stellt die Funktionen der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG als Ausweispapier nicht in Frage, da die Identität des Inhabers der Bescheinigung auf Grund des Lichtbildes und gegebenenfalls erhobener und in die Bescheinigung aufgenommener weiterer biometrischer Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht (§ 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG bzw. § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 9 AufenthG) feststeht (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; auch BGHSt 42, 131, 134).

    Der untrennbaren Verbindung der Aufenthaltsgestattung mit der Person des Asylantragstellers (BGHSt 42, 131, 132) wird auf diese Weise hinreichend Rechnung getragen.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.04.1996 - 1 StR 127/96 (BGHSt 42, 131) welches zu der vor dem Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 09.01.2002 geltenden Rechtslage ergangen ist, steht der vorliegenden Senatsentscheidung nicht entgegen.

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).

    b) Die Regelung des § 63 Abs. 5 AsylVfG a. F. in Verbindung mit §§ 56 a Satz 2, 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG trägt dem Umstand Rechnung, dass in Fällen, in welchen bei der Ausstellung der Bescheinigung ausschließlich die eigenen Bekundungen des Asylbewerbers zu seiner Person vorliegen, der mit der Ausstellung der Bescheinigung befasste Amtsträger regelmäßig keine Möglichkeit besitzt, die Richtigkeit der angegebenen Personalien zu überprüfen (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232).

    c) Beruhen die in die Bescheinigung übernommenen Personalienangaben ausschließlich auf den eigenen Bekundungen des Asylbewerbers, beschränkt sich die erhöhte Beweiskraft der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auf die Tatsache, dass die durch das Lichtbild und gegebenenfalls weitere biometrische Merkmale nach § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG näher individualisierte Person unter den angegebenen Personalien einen Asylantrag gestellt hat und ihr deswegen der Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet ist (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; OLG Naumburg aaO).

    Diese so umschriebene Beweiswirkung stellt die Funktionen der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG als Ausweispapier nicht in Frage, da die Identität des Inhabers der Bescheinigung auf Grund des Lichtbildes und gegebenenfalls erhobener und in die Bescheinigung aufgenommener weiterer biometrischer Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht (§ 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG bzw. § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 9 AufenthG) feststeht (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; auch BGHSt 42, 131, 134).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2007 - 4 Ss 198/07

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen mittelbarer Falschbeurkundung: Bewirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Gleiches gilt für die nicht tragenden Erwägungen in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 04.07.2007 - 4 Ss 198/07 (NStZ-RR 2008, 155).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Der der gesetzlichen Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG erkennbar zu Grunde liegende Vorbehalt des Gesetzgebers gegen die Richtigkeit von sich allein auf die Bekundungen des Ausländers stützenden Personalangaben schließt es aus, den öffentlichen Glauben der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung gerade auch auf diese Personalangaben zu erstrecken (ähnlich OLG Naumburg StV 2007, 134).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Wird der Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG in die Bescheinigung aufgenommen, so ist hierdurch für den Rechtsverkehr unmissverständlich klargestellt, dass sich die Urkunde hinsichtlich der Personalangaben keine Beweiskraft beimisst (OLG Karlsruhe StV 2009, 133; OLG Naumburg StV 2007, 134; KG NStZ 2009, 448; siehe auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 155).

    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob es der für § 271 StGB erforderlichen Beweiskraft auch in Fällen ermangelt, in denen die Personalangaben zwar ausschließlich auf den Mitteilungen des Antragstellers beruhen, die Behörde den Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG aber gleichwohl unterlassen hat (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 133), oder ob die gesetzlich vorgegebene Hinweismöglichkeit die Beweiskraft der relevanten Personalangaben gar generell in Frage zu stellen vermag.

  • OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 1 Ss 98/08

    Falschangaben im Asylverfahren und mittelbare Falschbeurkundung

    Der der gesetzlichen Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG erkennbar zugrunde liegende Vorbehalt des Gesetzgebers gegen die Richtigkeit von sich allein auf die Bekundungen des Ausländers stützenden Personalangaben schließt es aus, den öffentlichen Glauben der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auch auf diese Personalien zu erstrecken (OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.07.2008 - 3 Ss 226/07- Die Justiz 2008, 283; ähnlich OLG Naumburg StV 2007, 134 f.).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 140/09

    Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Duldung, Falschangaben, Identität,

    Ist die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) mit dem Hinweis versehen, dass die Personenangaben auf den Angaben des Ausländers beruhen, kommt der Duldungsbescheinigung - entgegen den Feststellungen des Landgerichts - nicht die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde zu (so auch KG Berlin, Urt. v. 19.06.2008 - (4) 1 Ss 415/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2007 - 4 Ss 198/07 - inzwischen auch Fischer, StGB, 56. Auflg., § 271 Rdnr. 7 [im Gegensatz zur Vorauflage]; so auch für die Aufenthaltsgestattung: OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.07.2008 - 3 Ss 226/07; Brandenb.
  • VG Lüneburg, 15.08.2008 - 1 A 23/07

    Ausländer haben Anspruch auf Verwendung und Speicherung der von ihnen genannten

    insoweit z.B. OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.7.2008 - 3 Ss 226/07 -, zum (alten) AuslG, das insofern mit § 78 Abs. 6 AufenthG übereinstimmt:.
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2008 - 1 A 23/07

    Ausländer; Daten, personenbezogene; Personalien; Personalangaben;

    insoweit z.B. OLG Karlsruhe, Urt.v. 16.7.2008 - 3 Ss 226/07 -, zum (alten) AuslG, das insofern mit § 78 Abs. 6 AufenthG übereinstimmt:.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.08.2008 - Ss 278/08 (I 137)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20162
OLG Oldenburg, 12.08.2008 - Ss 278/08 (I 137) (https://dejure.org/2008,20162)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.08.2008 - Ss 278/08 (I 137) (https://dejure.org/2008,20162)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. August 2008 - Ss 278/08 (I 137) (https://dejure.org/2008,20162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsmittelbeschränkung: (Un-) Wirksamkeit der Beschränkung auf das Strafmaß bei unzureichenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils zur Vorsatzform

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksame Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch bei nicht eindeutiger Feststellung der Vorsatzform im erstinstanzlichen Strafurteil; Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch bei nicht eindeutiger Feststellung der Vorsatzform im erstinstanzlichen Strafurteil; Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß

  • Judicialis

    StPO § 318

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.08.2008 - Ss 278/08
    Nach der Rechtsprechung kommt eine Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß dann keine Wirksamkeit zu, wenn die Feststellungen zur Tat, sei es auch nur zu inneren Tatseite so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (BGHSt 33, 59.
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - [4] 1 Ss 151/08 [107/08] - Meyer-Goßner aaO Rn. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012 - [4] 121 Ss 1/12 [5/12] -).

    Da Feststellungen dazu, ob der Angeklagte mit direktem oder bedingtem Vorsatz gehandelt hat, für den Schuldumfang wesentlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012 - [4] 121 Ss 1/12 [5/12] - OLG Oldenburg VRS 115, 364), bot das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auch insoweit keine hinreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung.

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17

    Unwirksame Berufungsbeschränkung; Gesamtvorsatz zum mehrfachen Gebrauch einer

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdz. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (KG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12) -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38697
OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08 (https://dejure.org/2008,38697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2008 - 2 Ss 20/08 (https://dejure.org/2008,38697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2008 - 2 Ss 20/08 (https://dejure.org/2008,38697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 133
  • StV 2009, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 20.02.2007 - Ss 31/07

    Wesentliche Erschwerung einer künftigen Resozialisierung bei Anordnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 15. Mai 2007 - 2 Ss 31/07 - auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt zurück.
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08
    Denn sonst hinge die Strafbarkeit des Angeklagten von der Sorgfalt der Sachbehandlung durch die Verwaltungsbehörde ab, und das verstieße gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot (vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1250 [BVerfG 06.03.2003 - 2 BvR 397/02] [1250 f.]; Senat , Beschluss vom 9. Oktober 2007, 2 Ss 67/07, BA S. 4 [obiter dictum]; Lam, StV 2007, 135).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08
    Zwar werden falsche Angaben zur Beschaffung (auch) von Duldungen nunmehr von § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG n.F. (wieder) erfasst; aber das vorgenannte, zum Wegfall der Strafbarkeit führende "Zwischenrecht" - das zur Tatzeit noch nicht galt und bei der Entscheidung nicht mehr gilt - ist weiter in die Prüfung nach § 2 Abs. 3 StGB einzubeziehen ( BGH, NJW 1994, 267 [BGH 20.10.1993 - 5 StR 473/93] [271]; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 2 Rdnr. 4; Mitsch, NStZ 2006, 33; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08
    Denn sonst hinge die Strafbarkeit des Angeklagten von der Sorgfalt der Sachbehandlung durch die Verwaltungsbehörde ab, und das verstieße gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot (vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1250 [BVerfG 06.03.2003 - 2 BvR 397/02] [1250 f.]; Senat , Beschluss vom 9. Oktober 2007, 2 Ss 67/07, BA S. 4 [obiter dictum]; Lam, StV 2007, 135).
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08
    Daten in einer Urkunde, die einen solchen Hinweis enthält, genießen keinen öffentlichen Glauben ( OLG Naumburg, StV 2007, 134 [OLG Naumburg 18.10.2006 - 2 Ss 294/06] [135] m. Anm. Lam).
  • OLG Bamberg, 19.02.2014 - 3 Ss 6/14

    Strafverfahren wegen unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 42, 131 ff. = NJW 1996, 2170 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 f. = OLGSt StGB § 271 Nr. 1; StV 2009, 135; OLG Naumburg StV 2007, 134 f.).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09

    Mittelbare Falschbeurkundung durch Angabe unrichtiger Personalien zur Aufnahme in

    Nach diesen Maßstäben ist der objektive Tatbestand des § 271 Abs. 1 StGB nicht erfüllt, wie der Senat bereits für einen ähnlich gelagerten Fall entschieden hat (Senatsbeschluss vom 3. April 2008, Az.: 2 Ss 20/08).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 140/09

    Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Duldung, Falschangaben, Identität,

    OLG, Beschluss vom 03.04.2008 - 2 Ss 20/08 - OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2006 - 2 Ss 294/06 -).
  • OLG Bremen, 01.07.2009 - Ss 14/09

    Ermittlung des mildesten Gesetzes bei sog. "Zwischengesetzen"

    Bei der Ermittlung des mildesten Gesetzes im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB sind "Zwischengesetze", also Gesetze, die zur Tatzeit noch nicht galten und bei der Entscheidung nicht mehr gelten, einzubeziehen (BGHSt 39, 353, 370; BGH NStZ 1992, 535, 536; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2008 - 2 Ss 20/08 - LK-Dannecker, StGB , 12. Aufl., § 2 Rn. 59; SK-Rudolphi, StGB , § 2 Rn. 6; Mitsch NStZ 2006, 33 f.).
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