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   OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07   

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OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07 (https://dejure.org/2008,8858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.07.2008 - 1 Ss 407/07 (https://dejure.org/2008,8858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 1 Ss 407/07 (https://dejure.org/2008,8858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 3 AufenthG, § 95 AufenthG, § 40 StGB
    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung; Tagessatzhöhe bei Sozialhilfeempfängern

  • Judicialis

    AufenthG § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsatz bei Verstößen gegen das AufenthG; Anforderungen an die Urteilsgründe bei strafschärfender Berücksichtigung von Vorahndungen; Tagessatzhöhe bei Sozialhilfeempfängern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsatz bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anforderungen an die Urteilsgründe bei strafschärfender Berücksichtigung von Vorahndungen; Tagessatzhöhe bei Sozialhilfeempfängern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 267
  • NStZ-RR 2009, 304
  • StV 2009, 137
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Auch bei Annahme der dem Revisionsangriff zugrunde liegenden Auffassung, bei dem abgeurteilten Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthaltsG handele es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (so BVerfG, Beschluss vom 12.9.2005 - Az. 2 BvR 1361/05, Rn. 19 [zit. nach juris] ohne nähere Begründung zur Vorgängernorm § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; ebenso BGH, Urteil vom 6.10.2004 - Az. 1 StR 76/04, Rn. 17 [zit. nach juris] in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; anders Senatsbeschluss vom 18.8.2000 - Az. 1 Ws 106/00, Rn. 13 [zit. nach juris] zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG), kann der Senat den Ausführungen des Revisionsführers nicht folgen.
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Der eingehenderen Erörterung bedarf lediglich die Rüge des Revisionsführers, der Angeklagte habe unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.12.2006 - Az. 2 BvR 1895/05 - nicht schuldhaft gehandelt, da er sich seit dem Jahr 2000 ununterbrochen unerlaubt ohne Pass in Deutschland aufhalte, deshalb in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz bzw. Aufenthaltsgesetz verurteilt worden sei und keine hinreichenden Feststellungen zum Vorliegen eines erneuten Tatentschlusses des Angeklagten nach den vorangegangenen Verurteilungen getroffen worden seien.
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Das Revisionsgericht hat bei der Überprüfung der Tagessatzhöhe einer gegen einen Angeklagten verhängten Geldstrafe zwar lediglich nachzuprüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausreichend festgestellt und in rechtsfehlerfreier Weise berücksichtigt worden sind, wobei die gebotene Würdigung aller tatsächlichen Umstände vom Revisionsgericht nicht in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sondern die Wertung des Tatrichters bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist; denn das Gesetz gibt in § 40 Abs. 2 StGB insoweit nur allgemeine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Tagessatzes und räumt dem Tatrichter eine weitgehende Ermessensfreiheit ein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06 und vom 16.06.2006 - 1 Ss 83/06 - BGHSt 27, 212, 215).
  • OLG Jena, 29.06.2005 - 1 Ss 285/03

    Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.11.2003 - 1 Ss 285/03 - und vom 19.9.2006 - 1 Ss 167/06) muss der Tatrichter jedoch, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, neben den Zeiten der Vorverurteilungen sowie Art und Höhe der Rechtsfolgen auch die Tatzeitpunkte mitteilen und in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Vorverurteilungen zu Grunde lagen, machen, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafe in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat.
  • OLG Frankfurt, 18.08.2000 - 1 Ws 106/00

    Möglichkeit der Abschiebehaft lässt Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Auch bei Annahme der dem Revisionsangriff zugrunde liegenden Auffassung, bei dem abgeurteilten Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthaltsG handele es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (so BVerfG, Beschluss vom 12.9.2005 - Az. 2 BvR 1361/05, Rn. 19 [zit. nach juris] ohne nähere Begründung zur Vorgängernorm § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; ebenso BGH, Urteil vom 6.10.2004 - Az. 1 StR 76/04, Rn. 17 [zit. nach juris] in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; anders Senatsbeschluss vom 18.8.2000 - Az. 1 Ws 106/00, Rn. 13 [zit. nach juris] zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG), kann der Senat den Ausführungen des Revisionsführers nicht folgen.
  • KG, 19.11.2001 - 1 Ss 161/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1361/05

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des passlosen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Auch bei Annahme der dem Revisionsangriff zugrunde liegenden Auffassung, bei dem abgeurteilten Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthaltsG handele es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (so BVerfG, Beschluss vom 12.9.2005 - Az. 2 BvR 1361/05, Rn. 19 [zit. nach juris] ohne nähere Begründung zur Vorgängernorm § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; ebenso BGH, Urteil vom 6.10.2004 - Az. 1 StR 76/04, Rn. 17 [zit. nach juris] in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; anders Senatsbeschluss vom 18.8.2000 - Az. 1 Ws 106/00, Rn. 13 [zit. nach juris] zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG), kann der Senat den Ausführungen des Revisionsführers nicht folgen.
  • OLG Stuttgart, 05.03.1993 - 2 Ss 60/93

    Sozialhilfeempfänger; Bemessung einer Geldstrafe; Persönliche Verhältnisse;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.11.2003 - 1 Ss 285/03 - und vom 19.9.2006 - 1 Ss 167/06) muss der Tatrichter jedoch, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, neben den Zeiten der Vorverurteilungen sowie Art und Höhe der Rechtsfolgen auch die Tatzeitpunkte mitteilen und in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Vorverurteilungen zu Grunde lagen, machen, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafe in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat.
  • KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12

    Tagessatzhöhe bei hohen Geldstrafen gegen einkommensschwache Personen

    Bleiben solche Folgen auch unter Berücksichtigung von nach § 42 StGB einzuräumenden Zahlungserleichterungen bestehen, ist eine Verringerung der Tagessatzhöhe erforderlich (vgl. BGHSt 26, 325, 330 ff.; 34, 90, 93; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 167; StV 2007, 470; 2009, 137; Senat aaO m.w.N.).

    Zum anderen kann es bei besonders einkommensschwachen Personen, die am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des monatlichen Nettoeinkommens festzusetzen, weil diese Personen bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter als normal Verdienende getroffen werden (vgl. OLG Köln aaO und StV 1993, 365; OLG Stuttgart aaO und NJW 1994, 745; OLG Frankfurt am Main StV 2007, 470; 2009, 137; OLG Hamburg NStZ 2001, 655; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272 und StV 2009, 131; OLG Dresden NJW 2009, 2966 und Beschluss vom 7. August 2000 - 1 Ss 323/00 - [juris]; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 6; Fischer, StGB 59. Aufl., § 40 Rn. 11a, 24; Häger in LK, StGB 12. Aufl., § 40 Rn. 37; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 40 Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel betreffend

    Die Tagessatzhöhe wird durch das drei- bis vierfache der Differenz zwischen der erhaltenen Leistung und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag, der sich auf 80 Prozent des Regelsatzes beläuft (so LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. Jan. 2007, L 7 SO 5672-06 ER/B, BeckRS 2009, 56542), begrenzt, wobei bei einer hohen Tagessatzanzahl eine weitere Verringerung angebracht sein kann (OLG Frankfurt, StV 2009, 137, 138).
  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

    Es kann jedoch auch nicht darauf abgestellt werden, dass bei Empfängern von Mindestversorgungsleistungen in der Regel der drei- bis vierfache Betrag der Differenz zwischen dem Einkommen und dem zum Leben unerlässlichen Betrag die Bemessungsobergrenze für die Geldstrafe darstellt (vgl. OLG Stuttgart NJW 94, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272; OLG Frankfurt, 1. Strafsenat, StV 2009, 137).
  • AG Hann. Münden, 04.04.2014 - 4 Cs 43 Js 4382/14

    Tagessatzhöhe bei Empfängern von Arbeitslosengeld II

    Mehr als die Differenz zwischen tatsächlich gewährten Sozialleistungen und dem unerlässlichen Lebensbedarf kann einem Sozialhilfeempfänger nicht genommen werden (Fischer a. a. O.; OLG Frankfurt, StV 2009, 137; OLG Köln, 1 RVs 96/11).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 RVs 140/12

    Verletzung aufenthaltsrechtlicher Mitwirkungspflichten durch Nichtangabe der

    Anders als die Revision meint, stellt dieses auch vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 25. Juli 2008, Az.: 1 Ss 407/07, Rn. 3 a. E., zitiert nach juris) in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation erzielte Ergebnis keine Umgehung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur fehlenden Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung wegen eines Unterlassungsdauerdelikts dar.
  • LG Duisburg, 15.06.2012 - 64 Ns 34/12

    Verpflichtung eines Asylsuchenden zur wahrheitsgemäßen Angabe zu seiner Herkunft

    In diesem Verhalten war aber ein neuer, qualitativ verschiedener, weil seine vorausgegangene Verurteilung außer Acht lassender Tatentschluss zu erkennen, der Grundlage der Verurteilung des Angeklagten in dem vorliegenden Verfahren geworden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 00.00.0000, Az. 2 Ss 480/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 00.00.0000, Az. 1 Ss 407/07).
  • OLG München, 07.10.2020 - 2 Ws 1073/20

    Beiordnung, Freiheitsstrafe, Beschwerde, Hauptverhandlung, Pflichtverteidiger,

    Das Berufungsgericht wird daher zu klären haben, ob ein neuer Tatentschluss bereits dann vorliegt, wenn ein Angeklagter nach der ersten Verurteilung trotz erneuter ausdrücklicher (schriftlicher) Aufforderung durch die Ausländerbehörde, sich um die für die Erlangung von Ausweispapieren erforderliche Vorlage von Identitätsnachweisen zu kümmern, untätig bleibt bzw. die Aufforderung schlicht ignoriert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.07.2008 - 1 Ss 407/07, BeckRS 2009, 8550), oder ob hierfür ggf. weitere Umstände erforderlich sind, wie sie etwa der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.09.2014 (a.a.O., Rn. 5, 17) zugrunde lagen.
  • LG Landshut, 19.12.2012 - 6 Qs 320/12

    Eintritt einer Zäsurwirkung durch Verurteilung bei echten

    Wenn sich der Angeklagte trotz dieser Aufforderungen und Belehrung nicht um die Ausstellung eines Reisepasses oder zumindest Passersatzes kümmert und ohne den Besitz dieser bei einer Kontrolle angetroffen wird, dürfte von einer (erneuten) vorsätzlichen Erfüllung des Tatbestandes des § 95 I Nr. 1 AufenthG auszugehen sein (vgl. auch OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 25.07.2008 Az. 1 Ss 407/07; ähnlich Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 02.09.2004 Az. 2 SS 92/04).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20

    Unerlaubter Aufenthalt, Neuer Tatentschluss, Verwaltungsgerichte, Revision der

    b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts liegt ein solcher nach außen dokumentierter neuer Tatentschluss der Angeklagten jedoch hier darin, dass sich diese nicht um einen Pass oder Passersatz kümmerten, obwohl sie nach der Vorverurteilung mehrfach über ihre entsprechenden Pflichten belehrt wurden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.07.2008, 1 Ss 407/07, zitiert nach juris, dort Rdn. 3).
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