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   OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05   

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OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05 (https://dejure.org/2005,7737)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 Ws 185/05 (https://dejure.org/2005,7737)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 Ws 185/05 (https://dejure.org/2005,7737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Prüfungsumfang eines Gerichts bei einer Haftentscheidung während einer laufenden Hauptverhandlung; Haftgrund der Verdunklungsgefahr; Rechtsfolge im Falle der Annahme eines dringenden Tatverdachts bei fehlender Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 117 § 309 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 141
  • StV 2005, 559
  • StV 2009, 139
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung;

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Insoweit wird auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 25.07.1995, StV 1995, 593, 594, verwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Es ist nämlich die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (vgl. OLG Karlsruhe StV 2001, 118 ).
  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Bei Haftentscheidungen während der Hauptverhandlungen ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen insbesondere das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 525; KK-Boujong, § 112 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, das aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befasst ist, auf einer vertretbaren Wertung der z. Z. für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. BGH, aaO., OLG Koblenz, StV 1994, 316, 317).
  • OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08

    Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung

    Der Umstand der Verurteilung ist regelmäßig schon ein wichtiges Indiz für sein Vorliegen, so dass es regelmäßig (und so lange das vollständig abgefasste Urteil noch nicht vorliegt) ausreicht, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Beschluss dargelegt werden, so dass dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297; Senat NStZ 2008, 649; OLG Rostock Beschl. v. 28.01.2004 - I Ws 20/04 = BeckRS 2005, 09620; ThürOLG StV 2005, 559).

    Ein Verstoß gegen Begründungspflichten in einem Haftfortdauerbeschluss genügt hierfür grundsätzlich nicht (ThürOLG StV 2005, 559, 560; ThürOLG Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413).

    Vielmehr wird nunmehr die Strafkammer zeitnah erneut über die Haftfortdauer in ordnungsgemäßer Weise zu befinden haben (vgl. dazu ThürOLG StV 2005, 559, 561; ThürOLG Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413).

  • OLG Jena, 28.09.2009 - 1 Ws 373/09

    Besetzung der Spruchkörper bei Entscheidungen über Haftfragen; Begründungsumfang

    Bei Haftentscheidungen während der Hauptverhandlung ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen insbesondere das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, Az.: 1 Ws 185/05 und vom 04.09.2006, Az.: 1 Ws 304/06, jeweils m.w.N., bei juris).

    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, dass aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befasst ist, auf einer vertretbaren Wertung der zurzeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht bestehenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (Senatsbeschluss vom 31.05.2005, aaO., m.w.N.).

    Es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (Senatsbeschluss vom 31.05.2005, aaO., m.w.N.).

  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Maßgeblich ist bei einer Haftbeschwerde - wie hier - während laufender Hauptverhandlung, ob der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und diese den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (OLG Jena StV 2005, 559), wobei das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme berücksichtigt werden kann.
  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

    So wird teilweise die Auffassung vertreten, die in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge hätten generell außer Betracht zu bleiben, weil sie nicht kapitalisierbar seien (vgl. OLG Dresden, 1. Strafsenat, Urteil vom 07. August 2000, Az: 1 Ss 323/00; entgegengesetzt entschieden allerdings mit Beschluss vom 25. Juli 2006, Az: 1 Ss 331/06 unter Hinweis auf MK-Radtke, StGB § 40 Rdnr. 76; OLG Celle StV 2009, 131; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    Dann reicht es - solange das vollständig abgefasste Urteil noch nicht vorliegt - regelmäßig aus, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Haftfortdauerbeschluss dargelegt werden, so dass dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297; Hamm NStZ 2008, 649; Rostock v. 28.1.2004 - I Ws 20/04 (BeckRS 2005, 09620); Thüringen StV 2005, 559; Graf-Krauß Rn 7, 10).
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

    Von den vorstehend dargelegten Erwägungen ausgehend vermag der Senat der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung nicht zu folgen, dass bei einem vermögenslosen Asylbewerber oder einer sonst vermögenslosen Person bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe die ihr in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge generell ausser Betracht zu bleiben hätten (so OLG Dresden, Urt. v. 07.08.2000 - 1 Ss 323/00 -, zitiert nach Juris; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139 [L]; s. auch OLG Celle StV 2009, 131: "im Einzelfall").
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Maßgeblich ist bei einer Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung, ob der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und den dringenden Tatverdacht aus Gründen verneint, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (OLG Jena StV 2005, 559), wobei das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme berücksichtigt werden kann.
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    OLG Jena, StV 2005, 559.
  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

    Maßgeblich ist bei einer Haftbeschwerde - wie hier - während laufender Hauptverhandlung, ob der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und diese den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (OLG Jena StV 2005, 559), wobei das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme berücksichtigt werden kann.
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

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