Rechtsprechung
BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB
Strafzumessung bei schwerem Raub (minder schwerer Fall; Wertungsfehler bei einer Vielzahl gewichtiger Strafmilderungsgründe; Verhältnis zur Strafe der Mitangeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision eines Angeklagten im Hinblick auf Strafmilderungsgründe i.R.e. Verurteilung wegen besonders schweren Raubes
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 71
- StV 2009, 351
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91
Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände - …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08
Zwar muss, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst gefunden werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23). - BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08
Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht aus der Sache selbst ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
- BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; …
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
- OLG Hamm, 06.01.2015 - 1 RVs 112/14
Keine Anordnung von Zahlungserleichterungen bei Möglichkeit des Ansparens auf die …
Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht aus der Sache selbst ergeben (BGH NStZ-RR 2009, 71).