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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08   

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https://dejure.org/2008,5357
BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08 (https://dejure.org/2008,5357)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2008 - 5 StR 46/08 (https://dejure.org/2008,5357)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 5 StR 46/08 (https://dejure.org/2008,5357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Selbsthilfe eines Drogenverkäufers gem. § 229 BGB gegen den Drogenkäufer; Eisenstange mit angeschweißtem Griff (Tonfa) als gefährliches Werkzeug

  • Judicialis

    BGB § 229; ; StGB § 21; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 49; ; StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 253 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1, Abs. 2
    Erpressung zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Drogengeschäften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermeintlich geschuldeten Geldes aus Drogengeschäften

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 626
  • StV 2009, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Dem Angeklagten als Drogenverkäufer stand gegen den Drogenkäufer T. ein solcher Anspruch nicht zu (BGHSt 48, 322, 325 ff.).

    Nicht anders als bei der Prüfung, ob ein Zahlungsanspruch aus einem Drogenverkauf der Annahme der Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB beim nötigenden Einfordern dieses Anspruchs entgegensteht (vgl. BGHSt 48, 322, 328 f.), kommt es bei der Prüfung, ob der Angeklagte zur Verwirklichung eines solchen Zahlungsanspruchs zu Selbsthilfezwecken in Erfüllung eines vorgestellten Übereignungsanspruchs gehandelt hat (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 242 Rdn. 50) darauf an, ob der Angeklagte nach laienhafter Bewertung der Umstände einen Anspruch auf die erstrebte Leistung sich nicht zumisst oder für zweifelhaft hält (vgl. BGHSt aaO S. 329).

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Der Angeklagte W. hat sich entgegen der Annahme des Landgerichts nicht in einem Tatbestandsirrtum betreffend die Rechtswidrigkeit der Zueignung befunden (vgl. BGHSt 17, 87; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01; BGH StV 2004, 207).

    a) Der Angeklagte konnte nicht zum Zwecke der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB (mittäterschaftlich) handeln, weil solches einen bestehenden Zahlungsanspruch vorausgesetzt hätte (§ 229 BGB a. E. "Verwirklichung des Anspruchs"; vgl. auch BGHSt 17, 87, 89 f.).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Für die Einlassung, alte - im Übrigen in keiner Weise konkretisierte - Ansprüche durchsetzen zu wollen, ergaben sich vor diesem Hintergrund somit keinerlei Anhaltspunkte, weshalb der Tatrichter aufgrund des Zweifelssatzes nicht gehalten war, das Bestehen solcher Ansprüche seinen Feststellungen zugrunde zu legen (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGHSt 51, 324, 325).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Die vom Landgericht ausgeurteilte Nötigung (Duldung der Wohnungsdurchsuchung) tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raubdelikt zurück (vgl. BGHSt 48, 233, 238 f.; 32, 165, 176; Fischer aaO § 240 Rdn. 63).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Die vom Landgericht ausgeurteilte Nötigung (Duldung der Wohnungsdurchsuchung) tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raubdelikt zurück (vgl. BGHSt 48, 233, 238 f.; 32, 165, 176; Fischer aaO § 240 Rdn. 63).
  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01

    Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Der Angeklagte W. hat sich entgegen der Annahme des Landgerichts nicht in einem Tatbestandsirrtum betreffend die Rechtswidrigkeit der Zueignung befunden (vgl. BGHSt 17, 87; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01; BGH StV 2004, 207).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Für die Einlassung, alte - im Übrigen in keiner Weise konkretisierte - Ansprüche durchsetzen zu wollen, ergaben sich vor diesem Hintergrund somit keinerlei Anhaltspunkte, weshalb der Tatrichter aufgrund des Zweifelssatzes nicht gehalten war, das Bestehen solcher Ansprüche seinen Feststellungen zugrunde zu legen (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGHSt 51, 324, 325).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Das von dem Angeklagten eingesetzte Tonfa stellt ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGHSt 45, 249, 250).
  • BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03

    Vorsatz (Tatbestandsirrtum; Absicht rechtswidriger Zueignung); Raub (Wegnahme)

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
    Der Angeklagte W. hat sich entgegen der Annahme des Landgerichts nicht in einem Tatbestandsirrtum betreffend die Rechtswidrigkeit der Zueignung befunden (vgl. BGHSt 17, 87; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01; BGH StV 2004, 207).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08   

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https://dejure.org/2009,1440
BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,1440)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,1440)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,1440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73a Satz 1 StGB
    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde Sicherstellung; entgegenstehende Ansprüche bei eingesetztem Scheinkaufgeld; Begriff des Erlangten: etwas)

  • lexetius.com

    StGB §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73a Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Wertersatzverfalls gem. § 73a S. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei von Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld; Möglichkeit einer Anordnung des Verfalls von eingesetztem Scheinkaufgeld im Hinblick auf § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; ...

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73a

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Von Ermittlungsbehörden eingesetztes Scheinkaufgeld als "erlangtes Etwas" bei der Vermögensabschöpfung

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1; StGB § 73a
    Eintritt eines Wertersatzverfalls gem. § 73a S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei von Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld; Möglichkeit einer Anordnung des Verfalls von eingesetztem Scheinkaufgeld im Hinblick auf § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinkaufgeld

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 179
  • NJW 2009, 2073
  • NStZ 2009, 499
  • StV 2009, 353
  • JR 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).

    Selbst wenn ein Rauschgifthändler dieselben Geldscheine, die er von den Käufern erhält, unmittelbar im Anschluss daran an seinen Lieferanten weitergibt, werden diese Beträge zunächst Bestandteil seines Vermögens und unterliegen dem Verfall (vgl. BGHSt 51, 65, 66 ff.; BGH NStZ 2004, 440).

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Ausschlaggebend ist, dass er - wenn auch nur vorübergehend - die tatsächliche Möglichkeit erlangt hat, über die Beträge zu verfügen (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 5).

    Selbst wenn ein Rauschgifthändler dieselben Geldscheine, die er von den Käufern erhält, unmittelbar im Anschluss daran an seinen Lieferanten weitergibt, werden diese Beträge zunächst Bestandteil seines Vermögens und unterliegen dem Verfall (vgl. BGHSt 51, 65, 66 ff.; BGH NStZ 2004, 440).

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    "Verletzter" im Sinne dieser Vorschrift kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter verletzte Strafgesetz geschützt werden solle (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 1, 2).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Dies kann zwar auch eine Behörde sein, die, wie etwa der Steuerfiskus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 237, 238; BGHR StGB § 73 Verletzter 3) oder der Dienstherr (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 13, 15) eigenständige öffentlich-rechtliche Ansprüche hat, welche eine Kompensation ihrer verletzten Interessen gewährleisten sollen.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2008 - 3 Ws 252/08

    Überprüfung der Sicherheitsverwahrung: Pflicht zur Einholung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Dies kann zwar auch eine Behörde sein, die, wie etwa der Steuerfiskus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 237, 238; BGHR StGB § 73 Verletzter 3) oder der Dienstherr (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 13, 15) eigenständige öffentlich-rechtliche Ansprüche hat, welche eine Kompensation ihrer verletzten Interessen gewährleisten sollen.
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    "Verletzter" im Sinne dieser Vorschrift kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter verletzte Strafgesetz geschützt werden solle (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 1, 2).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Dies kann zwar auch eine Behörde sein, die, wie etwa der Steuerfiskus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 237, 238; BGHR StGB § 73 Verletzter 3) oder der Dienstherr (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 13, 15) eigenständige öffentlich-rechtliche Ansprüche hat, welche eine Kompensation ihrer verletzten Interessen gewährleisten sollen.
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Erlangt im Sinne des § 73a StGB ist auch das, was zunächst ein Mittäter erhält und erst später - entsprechend einer zuvor getroffenen Absprache - aufgeteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 10 f.).
  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    CumEx, Cum Ex

    Auf die Rechtswirksamkeit der Geschäfte bzw. Verfügungen, die den Vermögenszuwachs beim Täter bzw. Dritten im Anwendungsbereich des § 73b StGB bewirken, kommt es vor diesem Hintergrund generell nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 04.02.2009 - 2 StR 504/08, juris Rn. 3; vom 28.10.2010 - 4 StR 215/10, juris Rn. 19; LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73 Rn. 28; NK-Saliger, StGB, 5. Aufl., § 73 Rn. 7).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau m.w.N.).

    Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat, ob also der aus der Tat zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse gemindert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124, 1125 m. Anm. Rönnau).

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    (2) Der Angeklagte hatte - als Täter einer Geldwäsche - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts auch die faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die inkriminierten Gelder (vgl. zur Mitverfügungsgewalt Senat, Urteil vom 21. November 2018 ? 2 StR 262/18, juris Rn. 7; BGH, Urteile vom 27. September 2018 ? 4 StR 78/18, juris Rn. 8; vom 24. Mai 2018 ? 5 StR 623 und 624/17 jeweils Rn. 8; vom 2. Juli 2015 ? 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310; vom 28. Oktober 2010 ? 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; Senat vom 4. Februar 2009 ? 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Da es sich bei dem Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, kommt es auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8; vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180).

    Nach diesen Grundsätzen werden bei einem Absatz von Betäubungsmitteln in einer Handelskette von einem als Zwischenhändler oder - wie der Angeklagte - als selbständiger Vermittler agierenden Täter auch solche Geldbeträge wirtschaftlich erlangt, die er von seinem Abnehmer vereinnahmt und in der Folgezeit an den Lieferanten weitergibt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08 aaO; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03, NStZ 2004, 440; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 79).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dies gilt unabhängig von den zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnissen (BGH, Urt. v. 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, NStZ 2009, 499; Urt. v. 29. Juni 2010, aaO; Fischer , § 73 StGB Rn. 16 mwN).

    Maßgeblich für die Bestimmung des Erlangten ist nicht die Rechtswirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, das zur Vermögensmehrung bei dem Tatbeteiligten führt, sondern der tatsächliche Vorgang (vgl. BGH, Urt. v. 4. Februar 2009, aaO; Fischer , § 73 StGB Rn. 26).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Beim "Erlangen' handelt es sich dabei um einen tatsächlichen Vorgang; auf die zivilrechtlichen Besitz- oder Eigentumsverhältnisse zwischen mehreren Tatbeteiligten kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN; Urteile vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15 Rn. 13; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179 Rn. 3).
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

    Eine spätere Weitergabe des Erlangten ändert am Eintritt der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz nach § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB nichts und kann allenfalls noch im Rahmen der Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180 f.; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566).
  • KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14

    Scheinkauf für Drogenhändler in jeder Hinsicht nachteilig

    Daher ist zumindest von einem Durchgangserwerb auszugehen (BGH Urteilt vom 04.02.2009 ­ 2 StR 504/08 ­ Rdnr. 4, Juris).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Das Merkmal des Erlangens bestimmt sich dabei ohne Rücksicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit allein nach der tatsächlichen Verfügungsgewalt (BGH, Urt. v. 04.02.2009 - 2 StR 504/08; BGH Beschl. v. 30.5.2008 - 2 StR 174/08).
  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 234/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (tatsächliche

    Nur soweit das Kaufgeld nicht sichergestellt werden konnte, war die Einziehung von dessen Wert anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, Rn. 3).
  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 174/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 73

  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11

    Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer

  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 473/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs)

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

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   BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6902
BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08 (https://dejure.org/2008,6902)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2008 - 3 StR 404/08 (https://dejure.org/2008,6902)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2008 - 3 StR 404/08 (https://dejure.org/2008,6902)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Unter diesen Umständen musste das Landgericht die Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt prüfen (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5; BGH NStZ 2005, 210).
  • BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Aufhebung des Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Da nicht auszuschließen ist, dass der neue Tatrichter für den Fall der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 5 Abs. 3 JGG, der dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung trägt (BGHSt 39, 92, 95 f.), von der zusätzlichen Verhängung einer Jugendstrafe absieht (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 2; Beschl. vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz 13. Aufl. § 5 Rdn. 28) oder eine niedrigere Strafe verhängt, war auch die einheitliche Jugendstrafe aufzuheben.
  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92

    Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Da nicht auszuschließen ist, dass der neue Tatrichter für den Fall der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 5 Abs. 3 JGG, der dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung trägt (BGHSt 39, 92, 95 f.), von der zusätzlichen Verhängung einer Jugendstrafe absieht (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 2; Beschl. vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz 13. Aufl. § 5 Rdn. 28) oder eine niedrigere Strafe verhängt, war auch die einheitliche Jugendstrafe aufzuheben.
  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Die stattdessen erteilte Zustimmung zu einer etwaigen Therapie nach § 35 BtMG machte dies nicht entbehrlich, da § 64 StGB den vollstreckungsrechtlichen Sonderregelungen des Betäubungsmittelgesetzes vorgeht (BGH NStZ-RR 2003, 12; StraFo 2004, 359); hieran hat sich durch die Neufassung des § 64 StGB durch das Gesetz vom 16. Juli 2007 im Grundsatz nichts geändert (BGH StV 2008, 405, 406; Beschl. vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08 - Rdn. 9).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Unter diesen Umständen musste das Landgericht die Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt prüfen (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5; BGH NStZ 2005, 210).
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Da nicht auszuschließen ist, dass der neue Tatrichter für den Fall der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 5 Abs. 3 JGG, der dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung trägt (BGHSt 39, 92, 95 f.), von der zusätzlichen Verhängung einer Jugendstrafe absieht (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 2; Beschl. vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz 13. Aufl. § 5 Rdn. 28) oder eine niedrigere Strafe verhängt, war auch die einheitliche Jugendstrafe aufzuheben.
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 196/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr der Begehung erheblicher

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Die stattdessen erteilte Zustimmung zu einer etwaigen Therapie nach § 35 BtMG machte dies nicht entbehrlich, da § 64 StGB den vollstreckungsrechtlichen Sonderregelungen des Betäubungsmittelgesetzes vorgeht (BGH NStZ-RR 2003, 12; StraFo 2004, 359); hieran hat sich durch die Neufassung des § 64 StGB durch das Gesetz vom 16. Juli 2007 im Grundsatz nichts geändert (BGH StV 2008, 405, 406; Beschl. vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08 - Rdn. 9).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Unter diesen Umständen musste das Landgericht die Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt prüfen (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5; BGH NStZ 2005, 210).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08
    Die stattdessen erteilte Zustimmung zu einer etwaigen Therapie nach § 35 BtMG machte dies nicht entbehrlich, da § 64 StGB den vollstreckungsrechtlichen Sonderregelungen des Betäubungsmittelgesetzes vorgeht (BGH NStZ-RR 2003, 12; StraFo 2004, 359); hieran hat sich durch die Neufassung des § 64 StGB durch das Gesetz vom 16. Juli 2007 im Grundsatz nichts geändert (BGH StV 2008, 405, 406; Beschl. vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08 - Rdn. 9).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Die Maßregel ginge einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG vor (BGH StV 2008, 405 und 2009, 353).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

    Zudem hat die festgesetzte Jugendstrafe auch deshalb keinen Bestand, weil es das Landgericht trotz Vorliegens erheblicher hierfür sprechender Umstände verabsäumt hat, die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt zu erwägen (§ 7 Abs. 1 JGG), was die mit am Erziehungsbedarf orientierte Festsetzung der Jugendstrafe - auch ohne dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 JGG hätten erfüllt werden können - beeinflusst haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit nicht in NStZ-RR 2002, 107 abgedruckt; BGH, Beschluss vom 25. November 2008 - 3 StR 404/08 Tz. 6).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Der Anordnung der Unterbringung des § 64 StGB gebührt grundsätzlich der Vorrang gegenüber einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG, selbst wenn die Therapie im Rahmen des § 35 BtMG erfolgversprechender wäre als die Unterbringung im Maßregelvollzug (ganz h.M.; vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.2002, Az.: 4 StR 330/02, NStZ-RR 2003, 12; Beschluss vom 30.06.2004, Az.: 2 StR 196/04, StraFo 2004, 359; Beschluss vom 20.07.2004, Az.: 3 StR 228/04, juris; Beschluss vom 20.07.2004, Az.: 5 StR 257/04, juris; Beschluss vom 27.09.2006, Az.: 2 StR 329/06, juris; Beschluss vom 27.03.2008, Az.: 3 StR 38/08, StV 2008, 405; Beschluss vom 08.08.2008, Az.: 2 StR 277/08, juris; Beschluss vom 25.11.2008, Az.: 3 StR 404/08, StV 2009, 353; Beschluss vom 04.03.2009, Az.: 2 StR 37/09, NStZ 2009, 441; Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 2 StR 170/09, juris; Beschluss vom 30.07.2009, Az.: 4 StR 288/09, NStZ-RR 2009, 383; Beschluss vom 16.09.2009, Az.: 5 StR 334/09, juris; Beschluss vom 26.01.2010, Az.: 3 StR 2/10, juris; Beschluss vom 10.03.2010, Az.: 2 StR 34/10, StV 2010, 678; Beschluss vom 30.03.2010, Az.: 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Beschluss vom 15.06.2010, Az.: 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, Beschluss vom 29.06.2010, Az.: 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; 319; Beschluss vom 22.02.2011, Az.: 4 StR 5/11, juris; Beschluss vom 10.05.2011, Az.: 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323; Beschluss vom 24.01.2012, Az.: 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203; Beschluss vom 19.06.2012, Az.: 3 StR 201/12, NStZ-RR 2012, 314 (L), juris; Beschluss vom 11.07.2013, Az.: 3 StR 193/13, juris; Beschluss vom 03.03.2016, Az.: 4 StR 497/15, NZWiSt 2016, 323; Beschluss vom 05.04.2016, Az.: 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209; Beschluss vom 22.03.2017, Az.: 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283; Beschluss vom 28.05.2018, Az.: 3 StR 115/18, NStZ-RR 2018, 275; Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 1 StR 490/19, NStZ-RR 2020, 170; aus der Rspr. des BGH allein zweifelnd - aber nicht tragend - Beschluss vom 08.06.2016, Az.: 5 StR 170/16, StraFo 2016, 431; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 26; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 64 Rn. 20; BeckOK StGB/Ziegler, Ed. 01.05.2021, § 64 Rn. 17; MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl. 2020, StGB § 64 Rn. 144; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, BtMG § 35 Rn. 10; BeckOK BtMG/Bohnen, 11. Ed. 15.06.2021, BtMG § 35 Vorbemerkung zu §§ 35 bis 38 Rn. 15 ff.; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 9. Aufl., § 35 Rn. 9, Rn. 51, Rn. 526; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff. BtMG Rn. 1296, Vorbemerkungen zu den §§ 35 bis 38 BtMG Rn. 15).
  • LG Hamburg, 24.08.2017 - 705 Ns 143/16

    Absehen von der Anordnung des Wertersatzverfalls: Vorliegen einer unbilligen

    Insbesondere hat dies keine Auswirkungen auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nach § 64 StGB, da - im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen - die Vorschrift des § 64 StGB den vollstreckungsrechtlichen Sonderregelungen des Betäubungsmittelgesetzes vorgeht ( vgl. etwa BGH NStZ 2009, 441 f; StV 2009, 353; Fischer, StGB, 647. Auflage 2017, § 64 Rn. 26 m.w.N. ).
  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 1 VAs 26/12

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Zurückstellung der Unterbringung in

    Die Vollstreckungsbehörde hat zutreffend darauf abgestellt, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG bereits deshalb ausscheidet, weil die Regelung des § 64 StGB zwingend Vorrang vor der vollstreckungsrechtlichen Lösung des Betäubungsmittelrechts hat (vgl. BGH NStZ 2009, 441; StV 2009, 353; Beschluss vom 27.03.2008 - 3 StR 38/08 -, juris; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 64 Rdz. 26; Körner, BtMG, 6. Aufl., § 35 Rdz. 144 u. 513 f).
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