Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08 (I 209) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Urkundenfälschung: Urkundenqualität eines Faxausdrucks
- openjur.de
§ 267 StGB
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 267 Abs 1 StGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urkundenqualität i.S.v. § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eines vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendeten, eine Kopfzeile mit einem Absendervermerk tragenden, ausgedruckten Telefax
- Wolters Kluwer
- Judicialis
StGB § 267 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 267 Abs. 1
Urkundenfälschung; Urkunde; Telefax - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ein Telefax ist keine Urkunde
Verfahrensgang
- AG Emden, 08.07.2008 - 6 Cs 33/08
- OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08 (I 209)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 391
- StV 2009, 361
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80
Telekopie
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08
Da sogar ein telefonisch aufgegebenes Telegramm zur Rechtsmitteleinlegung ausreicht (vgl. BGHZ 79, 314 ff.), die Rechtsprechung also für den Bereich der Rechtsmitteleinlegung auf das Unterschriftserfordernis ganz verzichtet hat, kann aus dieser Rechtsprechung nichts für die Frage der strafrechtlichen Urkundenqualität von Telefaxen hergeleitet werden. - BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70
Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.05.1971 (BGHSt 24, 140) zutreffend darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass im Rechts- und Geschäftsverkehr der Gebrauch von Fotokopien zunehmend Bedeutung erlangt, zwar eine erhöhte Schutzbedürftigkeit bedingen mag, eine allgemeine Einbeziehung der Fotokopie in den Strafschutz des jetzt geltenden § 267 StGB aber dem Begriff der Urkunde das wesentliche Kriterium der Erkennbarkeit des Ausstellers entziehen und damit zu einer nicht zulässigen Rechtsfortbildung führen würde. - BGH, 10.01.1990 - XII ZB 141/89
Rechtsmittelschrift - Berufung - Telefax - Gemeinsame Einlaufstelle
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08
Aus dem von der Revision angeführten Umstand, dass in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax erfolgen kann (vgl. BVerfG NJW 1988, 2067. BGH NJW 1990, 990) lassen sich für den vorliegenden Fall keine Folgerungen im Sinne der Rechtsmittelführerin herleiten.
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer …
Nicht anders als bei einer ("gewöhnlichen") Fotokopie enthält die beim Empfänger ankommende Telekopie eines existenten Schriftstücks - für den Adressaten und jeden Außenstehenden offensichtlich - nur die bildliche Wiedergabe der in jenem Schriftstück verkörperten Erklärung (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1998, 2918; OLG Oldenburg NStZ 2009, 391;… Erb in MünchKommStGB § 267 Rdn. 89;… Zieschang in LK 12. Aufl. § 267 Rdn. 125;… Fischer aaO § 267 Rdn. 12d; Beckemper JuS 2000, 123).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- blutalkohol , S. 428
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Verkehrsstrafrecht: Zur Mindestangaben zur BAK-Ermittlung bei Trunkenheit im Verkehr
- rechtsportal.de
StGB § 316; StPO § 267
Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt: Urteil muss die Umstände der Alkoholaufnahme schildern
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 374
- NStZ 2009, 376
- NZV 2009, 157
- StV 2009, 361
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
Darauf kommt es aber an, weil die Resorption bis zu zwei Stunden dauern kann und deshalb die ersten zwei Stunden nach Trinkende grundsätzlich von einer Rückrechnung auszunehmen sind (BGHSt 25, 246 ;… Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. § 316 StGB Rdnr. 7 und 14 m.w. Nachw.). - OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00
Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (OLG Nürnberg, ZfSch 2006, 288 f.; OLG Köln, StraFo 1998, 120 f.; StV 2001, 355). - OLG Nürnberg, 15.03.2005 - 2 St OLG Ss 13/05
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (OLG Nürnberg, ZfSch 2006, 288 f.; OLG Köln, StraFo 1998, 120 f.; StV 2001, 355).
- OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.). - VG München, 27.09.2011 - M 1 K 11.2974
Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen; rinmalige …
Nach der zu §§ 315c, 316 StGB ergangenen Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 11.12.1973, NJW 1974, 246), der sich die gesamte strafgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Schleswig-Holstein vom 3.1.2003, Az. SsOWi 156/02; OLG Koblenz vom 29.10.2008, Az. 2 Ss 176/08, beide Juris), ist im Rahmen einer derartigen Rückrechnung jedoch zu berücksichtigen, dass die Überführung des Alkohols aus dem Verdauungstrakt in den Körper eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (sog. Resorptionsphase).