Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42771
OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,42771)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.12.2008 - 6 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,42771)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 6 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,42771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,42771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 20 W 525/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08
    Zwar fehlt es nicht am erforderlichen Einvernehmen der Staatsanwaltschaft über die sofortige Abschiebung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl.v. 07.11.1994, 20 W 493/94 Rn. 12 sowie Beschl.v. 06.03.2000, 20 W 525/99, Rn. 5, 6, 10), da Staatsanwalt M. RiOLG Dr. O. telefonisch mitgeteilt hat, die StA sei mit der Abschiebung einverstanden (siehe den Aktenvermerk Bl. 94 R d.A.).

    Unabhängig hiervon ist die Anordnung von Abschiebungshaft als Überhaft aber auf Ausnahmefälle beschränkt; sie darf nicht auf Vorrat angeordnet werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschl.v. 06.03.2000, 20 W 525/99, Rn. 9, 11).

  • OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03

    Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08
    Selbst in einem solchen Fall ist dann in der Regel eine Überhaft von einem Monat ausreichend, um nach Beendigung der U-Haft, während deren Dauer die Behörde nicht untätig bleiben darf, sondern bereits alles ihr zur Vorbereitung der Abschiebung Mögliche einleiten muss, die während der U-Haft nicht möglichen abschließenden Schritte zur Durchführung der Abschiebung durchzuführen (vgl. Senat , Beschl.v. 22.12.2006, 6 Wx 19/06 , S. 5f; OLG Köln, Beschl.v. 28.05.2003, 16 Wx 115/03 ; Beschl.v. 26.03.2004, 16 Wx 65/04 , Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1994 - 20 W 493/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08
    Zwar fehlt es nicht am erforderlichen Einvernehmen der Staatsanwaltschaft über die sofortige Abschiebung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl.v. 07.11.1994, 20 W 493/94 Rn. 12 sowie Beschl.v. 06.03.2000, 20 W 525/99, Rn. 5, 6, 10), da Staatsanwalt M. RiOLG Dr. O. telefonisch mitgeteilt hat, die StA sei mit der Abschiebung einverstanden (siehe den Aktenvermerk Bl. 94 R d.A.).
  • OLG Dresden, 02.04.2001 - 15 W 478/01

    Abschiebehaft - Anordnung gegen Untersuchungshäftling - fehlende

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08
    Überhaft ist nur dann zulässig, wenn erkennbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betroffene vor Ablauf von drei Monaten aus der U-Haft entlassen wird und die Abschiebung aus ihm zurechenbaren Gründen, z.B. fehlende Passersatzdokumente) weder aus der Haft heraus noch im unmittelbaren Anschluss an die Entlassung durchgeführt werden kann (vgl. OLG Dresden, Beschl.v. 02.04.2001, 15 W 478/01 , Rn. 5, 6).
  • OLG Köln, 26.03.2004 - 16 Wx 65/04

    Keine Parallelhaft von Straf- bzw. Untersuchungshaft einerseits und Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08
    Selbst in einem solchen Fall ist dann in der Regel eine Überhaft von einem Monat ausreichend, um nach Beendigung der U-Haft, während deren Dauer die Behörde nicht untätig bleiben darf, sondern bereits alles ihr zur Vorbereitung der Abschiebung Mögliche einleiten muss, die während der U-Haft nicht möglichen abschließenden Schritte zur Durchführung der Abschiebung durchzuführen (vgl. Senat , Beschl.v. 22.12.2006, 6 Wx 19/06 , S. 5f; OLG Köln, Beschl.v. 28.05.2003, 16 Wx 115/03 ; Beschl.v. 26.03.2004, 16 Wx 65/04 , Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 22.12.2006 - 6 Wx 19/06

    Keine Abschiebungshaft als Sicherungshaft bei inhaftierten Personen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08
    Selbst in einem solchen Fall ist dann in der Regel eine Überhaft von einem Monat ausreichend, um nach Beendigung der U-Haft, während deren Dauer die Behörde nicht untätig bleiben darf, sondern bereits alles ihr zur Vorbereitung der Abschiebung Mögliche einleiten muss, die während der U-Haft nicht möglichen abschließenden Schritte zur Durchführung der Abschiebung durchzuführen (vgl. Senat , Beschl.v. 22.12.2006, 6 Wx 19/06 , S. 5f; OLG Köln, Beschl.v. 28.05.2003, 16 Wx 115/03 ; Beschl.v. 26.03.2004, 16 Wx 65/04 , Rn. 5).
  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

    Eine Prüfung ist in der Rechtsprechung vielmehr etwa dann als zulässig und erforderlich erachtet worden, wenn (schon) aufgrund der vom ersuchenden Staat übersandten Auslieferungsunterlagen ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, dass die behaupteten strafbaren Handlungen des Verfolgten nur vorgeschoben sind (vgl. etwa BVerfGE 63, 197 [zu einem Fall erkennbar lückenhafter Auslieferungsunterlagen]; Senat StV 2009, 423; ebenfalls die Auslieferungsunterlagen zugrunde legend: OLG Karlsruhe StraFo 2007, 477; OLG Stuttgart StV 2007, 260), oder sich aus den maßgeblichen Auslieferungsunterlagen entgegen der Würdigung durch den ersuchenden Staat schon kein hinreichender Verdacht eines konkreten strafbaren Verhaltens ergibt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 148 [richtig: StV 2007, 147, 148 - d. Red.] ).
  • OLG Celle, 06.12.2016 - 1 AR (Ausl) 55/16

    Entschädigung nach StrEG bei zu Unrecht vollzogener Auslieferungshaft

    522-03 (139/140/07), StV 2009, 423; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III, NJW 1992, 646.
  • KG, 21.06.2013 - 151 AuslA 18/13

    Abwesenheitsurteile im Rechtsmittelverfahren: Beifügung ausländischer

    Derartiges ist insbesondere zu besorgen, wenn dem Auslieferungsersuchen staatsfeindliche Handlungen zugrunde liegen und aufgrund bestimmter Tatsachen trotz des kriminellen Charakters der zur Rede stehenden Taten zu befürchten ist, dass dem Verfolgten eine Behandlung droht, die aus politischen Gründen härter ausfällt als sie sonst zur Verfolgung ähnlich gefährlicher Straftaten im ersuchenden Staat üblich ist (vgl. BVerfGE 80, 315; KG StV 2009, 423).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht