Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.10.2008

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   BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09   

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https://dejure.org/2009,6759
BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09 (https://dejure.org/2009,6759)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2009 - 4 StR 53/09 (https://dejure.org/2009,6759)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09 (https://dejure.org/2009,6759)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Minderung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen nicht auszuschließender verminderter Steuerungsfähigkeit i.S.d. § 21 StGB

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1
    Minderung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) wegen nicht auszuschließender verminderter Steuerungsfähigkeit i.S.d. § 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 564
  • StV 2009, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03

    Mord (besondere Schuldschwere: Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09
    Dass der Täter eines Tötungsdeliktes, von derartiger Absicht angetrieben, dem Opfer bewusst keine Überlebenschance lässt, verwertet aber lediglich erneut zu Lasten des Angeklagten das Tatbestandsmerkmal des Tötungsvorsatzes (vgl. Senat BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1; Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 -).
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 561/95

    Totschlag - Verurteilung - Gewalt - Strafschärfend

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09
    Selbst wenn man die Wendung, der 'unbedingte Vernichtungswille' sei 'für den waffenerfahrenen Angeklagten bei einem Kopfschuss mit einem Schrotgewehr aus nächster Nähe deutlich zum Ausdruck gekommen', letztlich als eine Beschreibung der Art der Tatausführung (§ 46 Abs. 2 StGB) werten wollte (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 5), bliebe im Kern doch nur der Vorwurf, der Angeklagte habe mit der Abgabe des Schusses aus naher Distanz die zur Erreichung seines Tatziels - die Tötung des Tatopfers - nötige Gewalt angewandt; auch dies wäre mit § 46 Abs. 3 StGB nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2, 6).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09
    Dass der Täter eines Tötungsdeliktes, von derartiger Absicht angetrieben, dem Opfer bewusst keine Überlebenschance lässt, verwertet aber lediglich erneut zu Lasten des Angeklagten das Tatbestandsmerkmal des Tötungsvorsatzes (vgl. Senat BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1; Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 -).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 708/91

    Anforderungen an den Tatbestand der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09
    Selbst wenn man die Wendung, der 'unbedingte Vernichtungswille' sei 'für den waffenerfahrenen Angeklagten bei einem Kopfschuss mit einem Schrotgewehr aus nächster Nähe deutlich zum Ausdruck gekommen', letztlich als eine Beschreibung der Art der Tatausführung (§ 46 Abs. 2 StGB) werten wollte (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 5), bliebe im Kern doch nur der Vorwurf, der Angeklagte habe mit der Abgabe des Schusses aus naher Distanz die zur Erreichung seines Tatziels - die Tötung des Tatopfers - nötige Gewalt angewandt; auch dies wäre mit § 46 Abs. 3 StGB nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2, 6).
  • BGH, 12.01.1988 - 5 StR 657/87

    Aufhebung des Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09
    Selbst wenn man die Wendung, der 'unbedingte Vernichtungswille' sei 'für den waffenerfahrenen Angeklagten bei einem Kopfschuss mit einem Schrotgewehr aus nächster Nähe deutlich zum Ausdruck gekommen', letztlich als eine Beschreibung der Art der Tatausführung (§ 46 Abs. 2 StGB) werten wollte (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 5), bliebe im Kern doch nur der Vorwurf, der Angeklagte habe mit der Abgabe des Schusses aus naher Distanz die zur Erreichung seines Tatziels - die Tötung des Tatopfers - nötige Gewalt angewandt; auch dies wäre mit § 46 Abs. 3 StGB nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2, 6).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    Der Tötung mit direktem Tötungsvorsatz komme deshalb kein gesteigerter Unrechtsgehalt zu, während die Tötung mit bedingtem Tötungsvorsatz eine geringere Tatschwere aufweise (BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564).

    c) Zwar wird die Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von Tötungsabsicht auch damit begründet, dass es sich in beiden Spielarten des dolus directus Absicht und Wissentlichkeit um den "Regelfall' des Totschlags im Sinne des § 212 StGB handele, der dem Gesetzgeber bei Schaffung des Strafrahmens für die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen vor Augen gestanden habe (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8: "normativer Regelfall'; Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, 565; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72; Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, EzSt StGB § 212 Nr. 7; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris).

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene

    Dem Handeln mit direktem Tötungsvorsatz komme kein für sich genommen gesteigerter Unrechtsgehalt zu, während die Tötung mit bedingtem Tötungsvorsatz eine geringere Tatschwere aufweise (BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als

    Der Senat hat die strafschärfende Berücksichtigung von Tötungsabsicht bei einer Verurteilung wegen Totschlags in der Vergangenheit mehrfach als Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564 f.).
  • BGH, 05.08.2014 - 1 StR 340/14

    Mord (Heimtückemord gegenüber Kleinkindern: Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter

    Der neue Tatrichter wird bei der von ihm vorzunehmenden Strafzumessung Formulierungen zu vermeiden haben, die - worauf die Revision im Ansatz zutreffend hinweist - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot aus § 46 Abs. 3 StGB nahelegen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 355/15

    Strafzumessung beim vorsätzlichen Tötungsdelikt (Doppelverwertungsverbot; keine

    Der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3 mwN; vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4; vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, und vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15).
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (Vorwurf direkten Tötungsvorsatzes);

    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10592
BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08 (https://dejure.org/2008,10592)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2008 - 4 StR 226/08 (https://dejure.org/2008,10592)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 4 StR 226/08 (https://dejure.org/2008,10592)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
    Minder schwerer Fall des Totschlags; Doppelverwertungsverbot beim Totschlag; eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts (verfassungskonforme Auslegung; Aufrechterhaltung der Strafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß von Strafzumessungserwägungen gegen das Doppelverwertungsverbot wegen strafschärfender Wertung einer Anwendung der zu einer Tötung erforderlichen Gewalt; Aufrechterhaltung eines Strafausspruchs trotz eines Rechtsfehlers aus Gründen der Angemessenheit einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 21; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 212; ; StGB § 213; ; StGB § 213 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1988 - 5 StR 657/87

    Aufhebung des Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08
    Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; BGH StV 1998, 657).
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 34/98

    Überprüfung einer Schuldfähigkeitsbeurteilung bzgl. versuchten Totschlags unter

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08
    Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; BGH StV 1998, 657).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08
    Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach der vorgenannten Vorschrift (vgl. dazu BVerfG NStZ 2007, 598) liegen vor.
  • BGH, 30.06.2023 - 5 StR 55/23

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Besitz kinderpornographischer

    Dem Senat steht ein zutreffend ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 355/15

    Strafzumessung beim vorsätzlichen Tötungsdelikt (Doppelverwertungsverbot; keine

    Die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt darf indes grundsätzlich nicht straferschwerend gewertet werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; vom 28. September 1995 - 4 StR 561/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6; vom 24. März 1998 - 4 StR 34/98, StV 1998, 657 und vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 614/16

    Prüfung eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung; Anstiftung zur Einfuhr

    Dem Senat steht ein zutreffend ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 4 StR 23/14, und vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464 f.).
  • BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14

    Keine verantwortungsbegründende Zurechnung im Wege der sog. sukzessiven

    Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
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