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   BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08   

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https://dejure.org/2008,6560
BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08 (https://dejure.org/2008,6560)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - 4 StR 438/08 (https://dejure.org/2008,6560)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 4 StR 438/08 (https://dejure.org/2008,6560)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 16 StGB; § 212 StGB; § 227 StGB
    Vollendeter und versuchter Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge (Konkurrenzverhältnis; Zäsur bei Übergang vom Körperverletzungsvorsatz zum Tötungsvorsatz); Tatbestandsirrtum (Irrtum über den Kausalverlauf; in dubio pro reo)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit von mit Körperverletzungsvorsatz vorgenommenen, zum Tode des Opfers führenden Handlungen bei späterem Hinzutreten von Tötungsvorsatz; Konkurrenzverhältnis und Abgrenzung zwischen Körperverletzung mit Todesfolge, versuchtem und vollendetem Totschlag

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 266
  • NStZ-RR 2010, 35
  • StV 2009, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08
    Kann bei Tätern, die während ihrer Handlungen vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergehen, nicht ausgeschlossen werden oder steht fest, dass die zum Tod führenden Handlungen "lediglich" mit Körperverletzungsvorsatz ausgeführt wurden, scheidet eine Verurteilung wegen vollendeten Totschlags aus; vielmehr ist dann regelmäßig wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag zu verurteilen (BGH NJW 1989, 596, 597; BGH NStZ 1992, 277, 278; BGH bei Holtz MDR 1977, 282).

    Hierbei ist ohne Bedeutung, ob Burkhard G. schon vor diesen Misshandlungen verstorben war (vgl. BGH NStZ 1992, 277, 278 m.w.N.).

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08
    Kann bei Tätern, die während ihrer Handlungen vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergehen, nicht ausgeschlossen werden oder steht fest, dass die zum Tod führenden Handlungen "lediglich" mit Körperverletzungsvorsatz ausgeführt wurden, scheidet eine Verurteilung wegen vollendeten Totschlags aus; vielmehr ist dann regelmäßig wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag zu verurteilen (BGH NJW 1989, 596, 597; BGH NStZ 1992, 277, 278; BGH bei Holtz MDR 1977, 282).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08
    Anders als in den Fällen, in denen die Täter ohne Zäsur im Tatgeschehen vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergehen, stellt sich jedoch das zweiaktige Geschehen wegen der Unterbrechung zur Untersuchung des Tatopfers nicht als natürliche Handlungseinheit dar, vielmehr stehen die Körperverletzung mit Todesfolge und der versuchte Totschlag zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 101).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    e) Wegen der vom Landgericht angenommenen Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 438/08, StV 2009, 472; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 391/05) hat auch der Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1), der indes auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen bedenkenfrei ist.
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10

    Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatzwechsel; Koinzidenzprinzip

    Steht dagegen fest oder ist nicht auszuschließen, dass für den Todeseintritt bereits solche Handlungen ursächlich waren, die der Täter noch mit Körperverletzungsvorsatz vorgenommen hat, so kommt nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags in Betracht (BGH, NStZ 2009, 266; 1992, 277, 278; NJW 1989, 596, 597).
  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
    Zu diesem Zeitpunkt war B... noch nicht verstorben, so dass eine Fallgestaltung derart, dass nicht ausgeschlossen werden kann oder feststeht, dass die zum Tod führenden Handlung "lediglich" mit Körperverletzungsvorsatz ausgeführt wurde (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 04.12.2008, Az. 4 StR 438/08, NStZ 2009, 266) nicht vorliegt.
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