Weitere Entscheidung unten: KG, 28.11.2008

Rechtsprechung
   KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08, 1 AR 1539/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8362
KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08, 1 AR 1539/08 (https://dejure.org/2008,8362)
KG, Entscheidung vom 28.11.2008 - 3 Ws 379/08, 1 AR 1539/08 (https://dejure.org/2008,8362)
KG, Entscheidung vom 28. November 2008 - 3 Ws 379/08, 1 AR 1539/08 (https://dejure.org/2008,8362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 209
  • StV 2009, 572
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08
    Sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. OLG Köln, NStZ 1991, 248; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. , § 141 Rdnr. 4 m. N.).
  • KG, 28.11.2008 - 1 AR 1539/08

    Beschwerde gegen Widerruf der Bestellung zum Pflichtverteidiger aus wichtigem

    Auszug aus KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08
    Geschäftsnummer: (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08.
  • KG, 28.11.2008 - 1 HEs 78/08

    Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung des Pflichtverteidigers aus

    Auszug aus KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08
    Geschäftsnummer: (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08.
  • KG, 15.02.1999 - 4 Ws 22/99
    Auszug aus KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08
    Zwar darf die Zurücknahme der Bestellung wegen des Berührens der Verteidigungsinteressen erst nach der Gewährung rechtlichen Gehörs für den Angeklagten und den betroffenen Rechtsanwalt erfolgen (vgl. KG, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 4 Ws 22/99 - Juris -), was hier nicht geschehen ist.
  • KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11

    Pflichtverteidigerbestellung: Versagung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. KG, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -).
  • KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13

    Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -).
  • KG, 23.03.2009 - 4 Ws 25/09

    Pflichtverteidigung: Rücknahme der Bestellung des zweiten Pflichtverteidigers

    Sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung und diente nicht ausschließlich deren Vorbereitung; sie unterlag nicht beim Urteilsspruch nochmals der Überprüfung durch das Gericht und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschluss vom 28. November 2008 - 3 Ws 379/08 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 305 Rdn. 1 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34874
KG, 28.11.2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08 (https://dejure.org/2008,34874)
KG, Entscheidung vom 28.11.2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08 (https://dejure.org/2008,34874)
KG, Entscheidung vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08 (https://dejure.org/2008,34874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund gegen den Willen des Angeklagten; Pflichtverteidiger als ein neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege

  • Wolters Kluwer
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 209
  • StV 2009, 572
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Geschäftsnummer: (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08.
  • KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11

    Pflichtverteidigerbestellung: Versagung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. KG, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -).
  • KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13

    Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -).
  • KG, 28.11.2008 - 1 AR 1539/08

    Beschwerde gegen Widerruf der Bestellung zum Pflichtverteidiger aus wichtigem

    (3) 1 HEs 78/08 (18/08) - 1 AR 1539/08 - 3 Ws 379/08.
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