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   OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 L   

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OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 L (https://dejure.org/2009,15807)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 L (https://dejure.org/2009,15807)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 Ws 292/08 L (https://dejure.org/2009,15807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht kommende Lockerungen i.R.d.Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt; Besorgnis einer Missbrauchsgefahr i.S.d. § 11 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) bei Gewährung begleiteter Ausgänge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 223 (Ls.)
  • StV 2009, 595
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    (1) In die Prognoseentscheidung der Missbrauchsgefahr sind die von dem Verurteilten im Missbrauchsfalle drohenden Straftaten und die im Falle eines Rückfalls bedrohten Rechtsgüter einzustellen (vgl. KG, Beschluss vom 22. August 2011 - 2 Ws 258 und 260/11, juris Rn. 54; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 Ws 292/08, StV 2009, 595, 596; Schatz, NStZ 2003, 581, 582).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    So muss die Strafvollstreckungskammer, wenn sie im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG die Versagung von Vollzugslockerungen zu überprüfen hat, zusätzlich der Frage nachgehen, ob die Vollzugsbehörde die Bedeutung solcher Vollzugslockerungen für den grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen und die daraus folgenden Beschränkungen beachtet hat, denen ihr Beurteilungsspielraum unterliegt (Senat Beschlüsse vom 26.11.2013, 1 Ws 115/13; vom 10.03.2009, 1 Ws 292/08 L, abgedruckt bei juris; vom 20.05.2015, 1 Ws 213/14 L; vom 03.06.2015, 1 Ws 172/14 L, abgedruckt bei juris; und vom 26.01.2021, L 1 Ws 3/20).

    Sie kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn aufgrund konkreter Umstände zu befürchten ist, dass der Verurteilte die begehrten Lockerungen nutzen wird, um neue und gewichtige Straftaten zu begehen (Senat StV 2009, 595 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden

    Das wäre aber erforderlich gewesen, weil der Antragsgegnerin sowohl hinsichtlich der Gründe, die einer Zulassung zum offenen Vollzug entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 JVollzGB III BW), als auch der Auswahl der einem Gefangenen anzubietenden Behandlungsmaßnahmen, ungeachtet ob die Verpflichtung hierzu aus §§ 33, 36 JVollzGB III BW (KG NStZ 2006, 699; NStZ-RR 2013, 189; OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.1993 - 1 Vollz (Ws) 99/93, juris - jeweils zur Vorgängervorschrift des § 58 StVollzG) oder unmittelbar aus dem in §§ 1 und 2 Abs. 3 und 4 JVollzGB IIII BW festgeschriebenen Resozialisierungsgebot (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595) abzuleiten ist, ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum eingeräumt ist (BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG StV 2010, 644; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., StVollzG § 10 Rn. 7 - jeweils zu der insoweit inhaltlich mit § 7 JVollzGB III BW identischen Vorgängervorschrift des § 10 StVollzG; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG NStZ 2006, 699 - zu Behandlungsmaßnahmen).

    Zu sachgerechter Ermessensausübung gehört dabei aber auch, ob eine nach fachlichen Kriterien gegenüber einer indizierten umfassenden Behandlungsmaßnahme (hier: Verlegung in die Sozialtherapeutische Anstalt) möglicherweise weniger geeignete (auch dies bedarf entsprechender Feststellungen) Maßnahme (hier: Einzelpsychotherapie) gleichwohl deshalb anzubieten ist, weil die "bessere" Maßnahme - etwa weil die Restdauer der Strafe für eine erfolgversprechende Durchführung nicht ausreicht - voraussichtlich nicht umgesetzt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595).

  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10

    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung

    Die Vollzugsbehörde darf Vollzugslockerungen nicht mit pauschalen Wertungen oder abstrakten Hinweisen auf Flucht- oder Mißbrauchsgefahr versagen, sondern sie muß Anhaltspunkte darlegen, die Mißbrauchsbefürchtungen konkretisieren (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 223 Ls -juris).

    ff) Widersprüchlich und beliebig wirken auch die zwischen den Fortschreibungen jeweils wechselnden Ausführungen zur Notwendigkeit einer vorherigen Aufnahme in die sozialtherapeutische Anstalt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595).

  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Die Vollzugsbehörde darf Vollzugslockerungen nicht mit pauschalen Wertungen oder abstrakten Hinweisen auf Flucht- oder Mißbrauchsgefahr versagen, sondern sie muß Anhaltspunkte darlegen, die Mißbrauchsbefürchtungen konkretisieren (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 223 Ls - juris).
  • OLG Celle, 15.09.2010 - 1 Ws 398/10

    Heilung von Zustellungsmängeln; Begriff der "Sitzung" i.S. von §§ 176 ff.

    Die vorherige Anhörung des Beschwerdeführers erübrigte sich hier nämlich, weil dieser den Sitzungssaal verlassen hatte, bevor er überhaupt angehört werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 292/08 - LR-Wickern, GVG 25. Aufl., § 178 Rdnr. 35 m. w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10

    Strafvollzug: Anforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibungen

    Die Nachprüfung des angegriffenen Beschlusses ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG geboten, weil die Strafvollstreckungskammer die inhaltlichen Mindestanforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibung in Abweichung von der höchstrichterlichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.01.2006 - 2 BvR 2137/05 -, NStZ-RR 2008, 61 f.) und obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.2009 - 2 Ws 453/09; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 -, StV 2009, 595 ff.; Beschl. v. 02.10.2007 - 1 Ws 64/07 -, StraFo 2007, 519 ff.) verkannt hat.
  • OLG Naumburg, 21.08.2017 - 1 Ws (RB) 34/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender

    Selbst wenn hinsichtlich der konkreten Lockerung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009, 1 Ws 292/08, Rn. 18) keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr i.S.d. § 45 Abs. 2 JVollzGB LSA vorliegt, ist für deren Anordnung daher nur Raum, wenn der Gefangene hierdurch in der Erreichung des Vollzugsziels tatsächlich gefördert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.07.1987, 1 Vollz (Ws) 128/87, Rn. 5; Beschl. v. 13.03.2007, 1 Ws 183/06, Rn. 16; OLG München, Beschl. v. 21.07.2010, 4 Ws 81/10 (R), Rn. 53; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 11, Rn. 14; Laubenthal / Nestler /Neubacher / Verrel, StVollzG, 12. Aufl., E Rn. 124).
  • OLG Naumburg, 09.02.2017 - 1 Ws (RB) 2/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender

    Selbst wenn hinsichtlich der konkreten Lockerung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009, 1 Ws 292/08, Rn. 18) keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr i.S.d. § 45 Abs. 2 JVollzGB LSA vorliegt, ist für deren Anordnung daher nur Raum, wenn der Gefangene hierdurch in der Erreichung des Vollzugsziels tatsächlich gefördert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.07.1987, 1 Vollz (Ws) 128/87, Rn. 5; Beschl. v. 13.03.2007, 1 Ws 183/06, Rn. 16; OLG München, Beschl. v. 21.07.2010, 4 Ws 81/10 (R), Rn. 53; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 11, Rn. 14; Laubenthal / Nestler / Neubacher / Verrel, StVollzG, 12. Aufl., E Rn. 124).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg:

    Die Vollzugsbehörde darf es dabei nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder dem abstrakten Hinweis auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr bewenden lassen, sondern hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Untergebrachten zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181, 183; Die Justiz 1984, 313; StV 2009, 595 - jeweils zu § 11 Abs. 2 StVollzG).
  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 201 StVK 97/22

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Zulässigkeit einer im Vollzugsplan geforderten

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