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   BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07   

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https://dejure.org/2008,3914
BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07 (https://dejure.org/2008,3914)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2008 - 5 StR 357/07 (https://dejure.org/2008,3914)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2008 - 5 StR 357/07 (https://dejure.org/2008,3914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 222b Abs. 2 Satz 2, Satz 3 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Vom Generalbundesanwalt für durchgreifend erachtete widersprüchliche Besetzungsrüge (willkürliche Entpflichtung eines Schöffen; mangelndes Rechtsschutzbedürfnis; Besetzungsrüge; Verwirkung); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rechtsschutz trotz widersprüchlichen Prozessverhaltens in Bezug auf die Entpflichtung eines Schöffen vor Sitzungsbeginn

  • Judicialis

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § ... 32; ; GVG § 54 Abs. 1; ; GVG § 77; ; StPO § 222a; ; StPO § 222b; ; StPO § 222b Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 222b Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 222b Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge nach widersprüchlichem Verhalten zur Abberufung eines Schöffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 475
  • StV 2009, 66
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    Angesichts des begrenzten Umfangs der Sache liegt hierin, auch wenn der Angeklagte nicht inhaftiert war, eine unvertretbare Verfahrensverzögerung jedenfalls um vier Monate, welcher der Senat nach dem Maßstab des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 (NJW 2008, 860, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) durch Anrechnung von zwei Monaten Freiheitsstrafe Rechnung trägt.
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04

    Verurteilung des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers bestätigt

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    bb) Die Rüge ist jedenfalls als widersprüchliches Prozessverhalten nicht statthaft (vgl. hierzu BGHR StPO § 218 Ladung 5, § 247 Ausschließungsgrund 1, § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1 und § 349 Abs. 1 Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07).
  • BGH, 29.08.2007 - 1 StR 387/07

    Verlesung einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung (Beruhen; Ausnahme bei

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    bb) Die Rüge ist jedenfalls als widersprüchliches Prozessverhalten nicht statthaft (vgl. hierzu BGHR StPO § 218 Ladung 5, § 247 Ausschließungsgrund 1, § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1 und § 349 Abs. 1 Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    Widersprüchliches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
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