Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16244
OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08 (https://dejure.org/2008,16244)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.2008 - 2 Ss 371/08 (https://dejure.org/2008,16244)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 2 Ss 371/08 (https://dejure.org/2008,16244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Falschbeurkundung im Amt: nicht erfolgte Zustellungen durch einen Privatmann, der letztes Glied einer Kette von Subunternehmern ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses durch einen Subunternehmer eines lizenzierten Postdienstleisters; Förmlicher Bestellungsakt einer behördenexternen Person i.R.d. Beauftragung durch die öffentliche Verwaltung als Voraussetzung der ...

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 c

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08
    Der Amtsträgerbegriff hat damit zwei Komponenten: Eine organisatorische Komponente, da die Amtsträgereigenschaft voraussetzt, dass der Täter bestellt ist, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle oder in deren Auftrag zu handeln, und eine funktionale Komponente, da der Täter Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen muss (BGHSt 43, 96, 103 f. m. w. N.).

    Zur Begründung der Amtsträgereigenschaft bedarf es über den Auftrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben hinaus noch eines (öffentlich-rechtlichen) Bestellungsakts (vgl. BGHSt 43, 96, 105; BayObLG, NJW 1996, 270 zur Kritik etwa LK-Hilgendorf, a.a.O., § 11, Rdnr. 36 f.), der auf die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung "bei" einer Behörde oder sonstigen Stelle oder "in deren Auftrag" gerichtet ist.

    Nicht jede Person, die für eine Behörde bei der Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in deren Auftrag tätig wird, ist "Amtsträger" i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB (BGHSt 43, 96, 104).

    Darüber hinaus fordert die Rechtsprechung, dass bei der Beauftragung eines Behördenexternen durch einen Bestellungsakt deutlich werden soll, dass mit dem Auftrag besondere strafbewehrte Verhaltenspflichten verbunden sind, er mithin vom Privatmann zum Amtsträger wird (sog. Warnfunktion, BGHSt 43, 96, 105; BayObLG, NJW 1996, 270).

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08
    Das Tatbestandsmerkmal der Bestellung beschreibt demnach die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und die dadurch bewirkte Einbeziehung in die Organisation der öffentlichen Verwaltung (BGH, 5 StR 103/07, zitiert nach Juris).

    Zwar sollen nach der amtlichen Begründung (BT-Drucksache 7/550, S. 209) zur Einführung des § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB mit der "Bestellung" alle Arten von Dienst- und Auftragsverhältnissen erfasst werden, ohne dass es auf eine förmliche Bestellung ankommt (vgl. BGH 5 StR 103/07, zitiert nach Juris; LK-Hilgendorf, a.a.O., Rdnr. 36).

    Voraussetzung für eine Strafbarkeit in subjektiver Hinsicht ist die Bedeutungskenntnis des Täters von der Funktion als Amtsträger (vgl. BGH 5 StR 103/07, zitiert nach Juris - dort Rdnr. 20 f. -, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2008, 87).

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08
    Entscheidend hierfür ist insbesondere, ob sie im Eigentum der öffentlichen Hand steht und ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, sowie in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (BGHSt 43, 370, 374 f.; BGH, NStZ 2008, 561).

    Dieses Erfordernis wird etwa bei der Inanspruchnahme privater Verwaltungshelfer bejaht, da dieser zusätzliche, unmittelbar auf die Person bezogene Bestellungsakt denjenigen Privatpersonen, die nicht ausschließlich Aufträge der öffentlichen Hand ausführen, ihre Funktion und ihre mit Strafe sanktionierten Pflichten verdeutlicht (BGHSt 43, 370, 380).

  • LG Hamburg, 19.04.2005 - 312 O 105/05

    Irreführende und diskriminierende Werbung: Rundschreiben eines lizensierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08
    Die in § 33 Abs. 1 Satz 1 PostG geregelte Verpflichtung der Lizenznehmer, die Briefzustelldienstleistungen erbringen, spricht dafür, dass die förmliche Zustellung aus der Sicht des Postgesetzes ein Teil der Briefbeförderungsdienstleistungen ist und demgemäß auch für förmliche Zustellungen nicht lizenzierte Subunternehmer eingeschaltet werden dürfen (offen gelassen von LG Hamburg, 312 O 105/05, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05

    Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08
    Somit waren sämtliche lizenzierten Unternehmen (P., P. T., D. S.) beliehene Unternehmen und somit Glieder der öffentlichen Verwaltung (vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 11, 5. Aufl., § 104, Rdnr. 8; Schleswig-Holst. OLG, 2 W 120/05, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht