Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08   

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https://dejure.org/2009,821
BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08 (https://dejure.org/2009,821)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08 (https://dejure.org/2009,821)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 4 StR 117/08 (https://dejure.org/2009,821)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 265a StGB
    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; Wortlautgrenze; Bestimmtheitsgrundsatz; Strafbarkeit des Schwarzfahrens; historischer Wille des Gesetzgebers)

  • lexetius.com

    StGB § 265 a Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzfahrer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sog. Schwarzfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erlangen von Beförderungsleistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen - Überwindung von Schutzvorrichtungen oder Umgehung von Kontrollen nicht erforderlich

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der BGH bestätigt die Strafbarkeit der "einfachen Schwarzfahrt" - Zu Unrecht und mit problematischen Weiterungen (Dr. Karsten Gaede)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch schlichtes Schwarzfahren ist Beförderungserschleichung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beförderungserschleichung bei Hoffnung, nicht aufzufallen ("Schwarzfahrer-Fall")

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überlastete Justiz: Schwarzfahrer behindern Schutz vor Jugendgewalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 122
  • NJW 2009, 1091
  • NStZ 2009, 211
  • NZV 2009, 299
  • NJ 2009, 252
  • StV 2009, 358
  • JR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 16.01.2001 - 2 Ss 365/00

    Schwarzfahrer-Fall - Schwarzfahren; Erschleichen der Beförderungsleistung;

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.

    Im Unterschied dazu wird die Beförderungsleistung dadurch für eine bestimmte Person erbracht, dass diese in das ohnehin in Betrieb befindliche Verkehrsmittel einsteigt und sich befördern lässt; eine vergleichbare aktive Umgehung von Kontrolleinrichtungen beim Zugang zu einem Verkehrsmittel ist daher schon der Sache nach nicht erforderlich (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 269, 270).

  • BGH, 08.08.1974 - 4 StR 264/74

    Voraussetzung der Tatmehrheit im Rahmen des Dauerdeliktes der

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    Das Oberlandesgericht Naumburg kann die Revisionen der Staatsanwaltschaft nicht wie beabsichtigt verwerfen, ohne von der Rechtsansicht des Senats (Urteil vom 8. August 1974 - 4 StR 264/74) sowie zahlreicher Oberlandesgerichte abzuweichen.

    Der Gesetzgeber hat die Bestimmung so weit gefasst, dass sie auch auf neue Fallgestaltungen angewendet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 8. August 1974 - 4 StR 264/74).

  • BayObLG, 21.02.1969 - RReg. 3a St 16/69

    Merkmal des Erschleichens bei § 265a StGB

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    3a St 16/69">3 a St 16/69 (NJW 1969, 1042, 1043) und vom 4. Juli 2001 - 5 St RR 169/01 (wistra 2002, 36) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10 22. November 1994 - 2 Ss 332/94 (NStE Nr. 6 zu § 265 a StGB) der beabsichtigten Verwerfung entgegen.
  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99).
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.
  • BVerfG, 07.04.1999 - 2 BvR 480/99

    Verfassungsmäßigkeit des § 265a StGB

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99).
  • BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01

    Erschleichen einer Beförderung

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    3a St 16/69">3 a St 16/69 (NJW 1969, 1042, 1043) und vom 4. Juli 2001 - 5 St RR 169/01 (wistra 2002, 36) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10 22. November 1994 - 2 Ss 332/94 (NStE Nr. 6 zu § 265 a StGB) der beabsichtigten Verwerfung entgegen.
  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88

    Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.
  • OLG Koblenz, 22.11.1994 - 2 Ss 332/94
    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    3a St 16/69">3 a St 16/69 (NJW 1969, 1042, 1043) und vom 4. Juli 2001 - 5 St RR 169/01 (wistra 2002, 36) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10 22. November 1994 - 2 Ss 332/94 (NStE Nr. 6 zu § 265 a StGB) der beabsichtigten Verwerfung entgegen.
  • RG, 30.10.1908 - II 846/08

    1. Unter welchen Umständen beschädigt ein Reisender, welcher einen Eisenbahnzug

  • OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15

    Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich

    Nach der Rechtsprechung wird eine Beförderungsleistung bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08 -, zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08

    Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige

    Er muss darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein ordnungsgemäßer Erfüllung der Geschäftsbedingungen erregt haben (vgl. BGH Beschl. v. 8.1.2009 - Az.: 4 StR 117/08; Beschl. d. Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt v. 6.4.2009 - Az.: 2 Ss 313/07).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i.S.d. § 265a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, 211 = StV 2009, 358).
  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11

    Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei

    a) Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i. S. d. § 265 a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, S. 211 = StV 2009, S. 358).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen

    Insoweit ist zumindest die Feststellung unter näherer Angabe der angewandten Tatsachen erforderlich, dass der Angeklagte sich (vertragswidrig) "mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit" umgeben hat (vgl. Fischer, StGB, 57. Aufl., Rdnr. 21 zu § 265 a m.w.N.; BGHSt 53, 122).
  • OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

    Eines Eingehens auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2009 (NJW 2009, 1091 f. = JZ 2009, 479 m. krit. Anm. Alwart) bedarf es in diesem Zusammenhang deshalb nicht.

    Der Wortsinn des "Erschleichens" beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg (BGH NJW 2009, 1091 = JZ 2009, 477 m. krit. Anm. Alwart).

  • LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15

    Erschleichen von Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel

    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weite Auslegung zulässt, ist es von Verfassungswegen auch nicht zu beanstanden, dass unter dem Begriff des Erschleichens einer Beförderung jedes Verhalten zu verstehen ist, das der Ordnung widerspricht und durch das sich ein Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt (so auch BGH NJW 2009, 1091).
  • AG Bad Urach, 14.09.2022 - 1 C 250/21

    Einordnung eines "erhöhten Beförderungsentgelts" der Deutschen Post als

    Eine Beförderungsleistung wird aber bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 4 StR 117/08 -, BGHSt 53, 122-128).
  • OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

    Der Wortsinn des "Erschleichens" beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg (BGH NJW 2009, 1091).
  • VG Köln, 15.02.2023 - 18 L 1918/22
  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
  • OLG Naumburg, 07.06.2012 - 2 Ss 68/12

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Feststellungen eines Gerichts hinsichtlich

  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks
  • LG Dresden, 12.05.2011 - 3 Qs 40/11

    Erschleichen von Beförderungsleistungen - Tatnachweis bei Ersttäter

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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5151
BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09 (https://dejure.org/2009,5151)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - 5 StR 56/09 (https://dejure.org/2009,5151)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09 (https://dejure.org/2009,5151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 250 StGB; § 51 StGB; § 67 StGB
    Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Betäubungsmittelabhängigkeit (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung suchtbedingter Vortaten); Vorwegvollzug (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung teils einschlägiger Vorverurteilungen des Angeklagten wegen Taten zur Finanzierung der Heroinbeschaffung im Strafausspruch; Verpflichtung zur Einrechnung der auf die Strafe anzurechnenden Untersuchungshaft in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung teils einschlägiger Vorverurteilungen des Angeklagten wegen Taten zur Finanzierung der Heroinbeschaffung im Strafausspruch; Verpflichtung zur Einrechnung der auf die Strafe anzurechnenden Untersuchungshaft in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 234
  • StV 2009, 358
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09
    Hinsichtlich des von der Strafkammer bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB hat sie allerdings nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist (BGH NJW 1991, 2431; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Fischer, StGB 56. Aufl. § 67 Rdn. 9).

    Eine Neufassung oder Anordnung des Wegfalls des Teilvorwegvollzugs ist deshalb entbehrlich (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09).

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09
    Hinsichtlich des von der Strafkammer bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB hat sie allerdings nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist (BGH NJW 1991, 2431; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Fischer, StGB 56. Aufl. § 67 Rdn. 9).
  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

    In diesen Vorwegvollzug ist die erlittene Untersuchungshaft einzurechnen (BGH NStZ-RR 2009, 234); Gleiches gilt für die Anrechnung nach § 56 f Abs. 3 StGB.
  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 444/11

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Vorwegvollzug (Halbstrafenaussetzung;

    Der Senat kann die Dauer des Vorwegvollzuges in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08; NStZ-RR 2009, 234).
  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 407/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (Beschränkung der

    Bei dieser Sachlage bedarf es weder der Abänderung noch der Aufhebung der Anordnung über den Vorwegvollzug der Strafe (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09, NStZ-RR 2009, 234).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzuges (Halbstrafenzeitpunkt)

    In diesen Vorwegvollzug ist die erlittene Untersuchungshaft einzurechnen (BGH NStZ-RR 2009, 234).".
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 186/10

    Erforderlichkeit einer Aufhebung einer Anordnung des Vorwegvollzugs im Fall der

    Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09 in NStZ-RR 2009, 233 und BGH, Beschl. vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09 in NStZ-RR 2009, 234 jeweils m.w.N.).
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