Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.10.2009 | BGH, 12.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5929
BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09 (https://dejure.org/2009,5929)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2009 - 2 StR 329/09 (https://dejure.org/2009,5929)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09 (https://dejure.org/2009,5929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 13 StGB; § 27 StGB
    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln); Beihilfe durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wegen zur Verfügungstellens einer gemeinsamen Wohnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wegen zur Verfügungstellens einer gemeinsamen Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 221
  • StV 2010, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 251/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe durch Unterlassen;

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09
    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber die Voraussetzung strafbarer Beihilfe nicht (vgl. BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; 2007, 81).

    Gegebenenfalls wird auch zu prüfen sein, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Mitbesitzes an den im Schlafzimmer befindlichen und bei der Durchsuchung am 14. Oktober 2008 sichergestellten Betäubungsmitteln vorlagen (vgl. Senat StV 2007, 81).

  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; aktives Tun;

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09
    Eine Garantenstellung als Wohnungsinhaberin würde sie treffen, wenn ihr die Verfügungsgewalt über die ganze Wohnung zugestanden hätte und diese - etwa durch ihre Lage oder Beschaffenheit - eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 153).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09
    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber die Voraussetzung strafbarer Beihilfe nicht (vgl. BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; 2007, 81).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09
    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber die Voraussetzung strafbarer Beihilfe nicht (vgl. BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; 2007, 81).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Zum anderen hat ein Wohnungsinhaber grundsätzlich nicht die Rechtspflicht, gegen ein von ihm bemerktes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Dritte in seiner Wohnung einzuschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, juris Rn. 9; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, juris Rn. 5; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221, 222; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, juris Rn. 11; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 233).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20

    Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur

    Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221).
  • BGH, 28.03.2019 - 1 StR 598/18

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Wohnungsinhaber,

    Eine solche Rechtspflicht des Wohnungsinhabers ist aber grundsätzlich nicht gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221 f.; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, StraFo 2006, 468, 469 und vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153).
  • BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11

    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung

    Allein die Kenntnis und Billigung der Aufbereitung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe (vgl. BGH, NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; Senat, StV 2007, 81; NStZ 2010, 221).
  • LG Heidelberg, 21.04.2015 - 3 T 12/15

    Sicherungshaft, Abschiebungshaft, Abschiebung, Abschiebungstermin, Termin,

    Nur dann kann - wie auch in den weiteren Fällen, in denen ein Betroffener sich gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG "in sonstiger Weise der Abschiebung entzogen hat" - von einem Sich-Entziehen im Sinne eines willentlichen und wissentlichen Vereitelns der bevorstehenden Abschiebung gesprochen werden (vgl. Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 62 AufenthG Rn.12; LG Stuttgart, Beschl. vom 1.10.2009 - 19 T 372/09 - StraFo 2010, 41, Rn. 9, juris).

    Für sich gesehen gebietet das Unterbleiben einer freiwilligen Ausreise lediglich die Außerlandesbringung unter Anwendung von Zwang, also eben die Abschiebung (vgl. LG Stuttgart, Beschl. vom 1.10.2009 - 19 T 372/09 - StraFo 2010, 41, Rn. 10, juris).

  • LG Karlsruhe, 22.04.2015 - 9 Ns 650 Js 42323/13

    Beihilfe zum Handeltreiben von Betäubungsmitteln durch Überlassung der Wohnung

    Ob der Angeklagte ... zu einem späteren Zeitpunkt hiervon Kenntnis erlangt hatte, ist unerheblich, da ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, gegen den in der Wohnung betriebenen Betäubungsmittelhandel eines Mitbewohners einzuschreiten (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 30.09.2009 - 2 StR 329/09 - bei Juris m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7560
BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09 (https://dejure.org/2009,7560)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - 5 StR 242/09 (https://dejure.org/2009,7560)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09 (https://dejure.org/2009,7560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tatherrschaft über die Geschäftsabwicklung i.R.e. kurzfristigen Besitzes eines Gehilfen am Entgelt aus einem Rauschgiftgeschäft

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73c

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 S. 1; StGB § 73c
    Tatherrschaft über die Geschäftsabwicklung i.R.e. kurzfristigen Besitzes eines Gehilfen am Entgelt aus einem Rauschgiftgeschäft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 87
  • StV 2010, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09
    Die fehlende Tatherrschaft über die Geschäftsabwicklung unterscheidet ihn von einem Zwischenhändler, der mit dem Verkaufserlös seinerseits seinen Lieferanten bezahlt (vgl. BGHSt 51, 65, 68 Tz. 14 f.).
  • BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02

    Verfall ("aus der Tat erlangt" iSd § 73 StGB); erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09
    Der kurzfristige Besitz des Gehilfen, der das Entgelt aus dem Rauschgiftgeschäft unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten soll, reicht grundsätzlich nicht aus, um das Geld als an ihn zugeflossen anzusehen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 366).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Die Ausnahmekonstellation eines nur kurzfristigen, für einen anderen ausgeübten Besitzes (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 12; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9) oder einer lediglich botenmäßigen Weiterleitung des Kaufgeldes (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11) liegt nicht vor.
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    a) Gegenstände die als Mittel für die Tatausführung oder gelegentlich der Tatausführung kurzfristig in Besitz genommen werden (sog. transitorischer Besitz) gelten noch nicht als im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt, weil es insoweit an einem rechtserheblichen Vermögenszufluss fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12; Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, Rn. 11; Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45; Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11, Rn. 4 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283 f.; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 26; MünchKomm-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73 Rn. 26).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Sein - rechtsfehlerfrei - festgestellter Besitz geht weit über einen "transitorischen' (dazu nur BGH, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45) hinaus.
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Die Erwägung, dass er die Beute in Form von Giralgeld nur kurzfristig und transitorisch erlangt habe, ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, Rn. 7 ff., NStZ 2008, 565 und vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, StV 2010, 128).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12

    Zusammenfassung mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Die Anordnung des Verfalls begegnet angesichts der vollständigen Weiterleitung der Verkaufserlöse an ein Mitglied der Gruppierung sogar ohne Nachweis eines Anteils des Angeklagten am Gruppenerlös durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92).
  • OLG Oldenburg, 03.07.2023 - 1 ORs 74/23

    Einziehung; Kurier; Verfügungsgewalt; Transitorischer Besitz;

    In Fällen, bei denen eine Person etwas nur kurzfristig und transitorisch für die Begehung einer Straftat erlangt, gilt dies jedoch ausnahmsweise nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 2023, Az. 3 StR 343/22 , BeckRS 2023, 2046, zur alten Rechtslage BGH, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 5 StR 242/09 , BeckRS 2009, 29962).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2009 - 3 StR 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7138
BGH, 12.02.2009 - 3 StR 12/09 (https://dejure.org/2009,7138)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - 3 StR 12/09 (https://dejure.org/2009,7138)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 3 StR 12/09 (https://dejure.org/2009,7138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wegen Vermietens einer Wohnung für die Aufbewahrung von Marihuana durch den Mieter; Bestehen einer Pflicht des Wohnungsinhabers zum Einschreiten gegen ausgeführten Betäubungsmittelhandel

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMR §§ 1 ff
    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wegen Vermietens einer Wohnung für die Aufbewahrung von Marihuana durch den Mieter; Bestehen einer Pflicht des Wohnungsinhabers zum Einschreiten gegen ausgeführten Betäubungsmittelhandel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 184
  • StV 2010, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; aktives Tun;

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 12/09
    Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, wie dies etwa für den Fall einer die Begehung von Straftaten in besonderer Weise erleichternden Beschaffenheit oder Lage der Wohnung in Betracht kommen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 153 m. w. N.), sind nicht festgestellt.
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 12/09
    Zum Einschreiten gegen den Betäubungsmittelhandel war er als Wohnungsinhaber grundsätzlich rechtlich nicht verpflichtet (vgl. BGH NStZ 1999, 451).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Allein aus der Stellung als Wohnungsinhaber oder Vermieter folgt eine solche Pflicht im Allgemeinen nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.; vom 12. Februar 2009 - 3 StR 12/09, NStZ-RR 2009, 184; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 13 Rn. 62; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 51 ff., 85 f.).
  • OLG Hamm, 23.11.2020 - 3 RVs 47/20

    Zur Garantenstellung beim Verwenden des Kennzeichens eines verbotenen Vereins

    Eine Unterlassungstäterschaft des Wohnungsinhabers komme allenfalls dann in Betracht, wenn die Wohnung - etwa durch ihre Lage und / oder Beschaffenheit - eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02 - NStZ-RR 2003, 153 und vom 12. Februar 2009 - 3 StR 12/09 - NStZ-RR 2009, 184).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht