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   BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08   

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BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08 (https://dejure.org/2009,3602)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2009 - 1 StR 722/08 (https://dejure.org/2009,3602)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08 (https://dejure.org/2009,3602)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen des Ergebnisses der DNA-Analyse wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung für die Überzeugungsbildung des Tatrichters bei einem Seltenheitswert im Millionenbereich

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Ausreichen des Ergebnisses der DNA-Analyse wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung für die Überzeugungsbildung des Tatrichters bei einem Seltenheitswert im Millionenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wert einer DNA-Analyse

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1159
  • NStZ 2009, 285
  • StV 2010, 175
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08
    Jedenfalls bei einem Seltenheitswert im Millionenbereich kann wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung das Ergebnis der DNA-Analyse für die Überzeugungsbildung des Tatrichters dahin, dass die am Tatort gesicherte DNA-Spur vom Angeklagten herrührt, ausreichen, wenn die Berechnungsgrundlage den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.) aufgestellten Anforderungen entspricht.
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass zufällig eine andere Person identische Merkmale aufweist, desto höher kann das Tatgericht den Beweiswert einer Übereinstimmung einordnen und sich - gegebenenfalls allein aufgrund der Übereinstimmung - von der Täterschaft überzeugen (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324: Wahrscheinlichkeit von 1 : 6.937 reicht allein zum Nachweis der Täterschaft nicht aus; andererseits BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159: Seltenheitswert im Millionenbereich, im konkreten Fall 1 : 256 Billiarden, kann ausreichen; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; zur Vaterschaftsfeststellung BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 155/92, NJW 1994, 1348, 1349).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    "Nicht nachvollziehbar' sei dagegen die Ansicht des 1. Strafsenats (Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285), wonach (schon) ein "Seltenheitswert im Millionenbereich' zur individuellen Zurechnung einer Spur ausreiche (UA S. 18).

    In dem seltenen und weitgehend akademischen Sonderfall, dass der Spurenleger allein aus einer ganz bestimmten, durch geographische, soziale oder kulturelle Randbedingungen definierten Bevölkerungsgruppe ("Inselpopulation') kommen kann, können Korrekturfaktoren verwendet werden, die den Grad der genetischen Verwandtschaft innerhalb dieser Gruppe wiederspiegeln (vgl. auch Peter Schneider/Anslinger/Eckert/Fimmers/Harald Schneider aaO; Baur/Fimmers/Peter Schneider, StV 2010, 175 f.).

    Der Tatrichter muss sich aber bewusst sein, dass der Sachverständige regelmäßig mit einer "neutralen' Vorinformationen nicht berücksichtigenden Anfangswahrscheinlichkeit von 50% rechnet und daher das Gutachten nur eine Aussage über den abstrakten Beweiswert der jeweiligen Spur zulässt (vgl. schon BGH aaO; Baur/Fimmers/Schneider StV 2010, 175, 176).

    Bei Wahrscheinlichkeiten im Milliardenbereich und höher, wie sie bei einer Untersuchung anhand von 16 STR-Systemen auftreten können, wirkt sich auch eine sehr geringe Anfangswahrscheinlichkeit kaum noch signifikant aus (vgl. Baur/Fimmers/Peter Schneider, StV 2010, 175 f.; Bender/Nack/Treuer aaO Rn. 628).

  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung abweichend hiervon die Auffassung vertreten, bei einem festgestellten Seltenheitswert im Millionenbereich könne allein das Ergebnis eines DNA-Vergleichsgutachtens für die tatrichterliche Überzeugungsbildung dahin ausreichen, die Tatortspur stamme vom Angeklagten (Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159).

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).

  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Wahrscheinlichkeitsberechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung ihrer Grundlagen im Urteil (Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im

    c) Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Revisionsgericht etwa ausnahmsweise nach einem Aufklärungsmangel oder einem vom Tatgericht rechtsfehlerhaft beschiedenen Beweisantrag, einen Sachverständigenbeweis betreffend, bei dem ein eindeutiges, von keiner weiteren gerichtlichen Bewertung abhängiges Beweisergebnis zu erwarten ist (vgl. zur DNA BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159, aber auch Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12), zur Nachholung einer versäumten tatgerichtlichen Beweiserhebung befugt sein könnte, mit der die Frage des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem gerügten Verstoß eindeutig zu klären wäre.
  • BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung

    Denn was das Ergebnis der DNA-Analyse betrifft, bedarf es regelmäßig jedenfalls eines Seltenheitswertes im Millionenbereich, um die Überzeugung des Tatrichters zu begründen, dass eine bestimmte Spur vom Angeklagten herrührt (BGH NStZ 2009, 285).
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 109/22

    DNA-Spur, DNA-Mischspur; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

    Denn schon bei einem Seltenheitswert im Millionenbereich kann wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung das Ergebnis der DNA-Analyse für die Überzeugungsbildung des Tatrichters dahin, dass die am Tatort gesicherte DNA-Spur vom Angeklagten herrührt, ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285, 286; zum weiterentwickelten Forschungsstand vgl. Vennemann/Oppelt/Grethe/Anslinger/H. Schneider/P.M. Schneider, NStZ 2022, 72).
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

    Der BGH hat einen "Seltenheitswert im Millionenbereich" für die Überzeugungsbildung des Tatrichters, dass die gesicherte Tatortspur vom Angeklagten herrührt, für ausreichend gehalten (BGH Beschl. 21.1.2009 [1 StR 722/08] NStZ 2009, 285).
  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Aufgrund der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung gewinnt die Kammer aufgrund des vorbeschriebenen Ergebnisses der DNA-Analyse die Überzeugung, dass die am Tatort gesicherte Spur auf der gelben Wolldecke (16.78) von dem Angeklagten stammt (vgl. BGH, NJW 2009, 1159).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 707a Ns 53/13
  • LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
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