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   OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 3 Ws 29/10   

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https://dejure.org/2010,23742
OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 3 Ws 29/10 (https://dejure.org/2010,23742)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2010 - 3 Ws 29/10 (https://dejure.org/2010,23742)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 3 Ws 29/10 (https://dejure.org/2010,23742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollzug der Untersuchungshaft: Anordnung von Beschränkungen zur Sicherung des Haftzwecks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft nach neuem Recht; Berücksichtigung im Haftbefehl nicht aufgeführter Haftgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anordnung von Beschränkungen in der U-Haft nach neuem Recht; Berücksichtigung im Haftbefehl nicht aufgeführter Haftgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 198
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10

    Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in

    Beschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 können nicht nur zur Sicherung des im Haftbefehl genannten Haftgrundes geboten sein (OLG Karlsruhe StV 2010, 198; OLG Celle NStZ-RR 2010, 159; BTDrucks 16/11644 S.24) Die vom Landgericht genannten Gefahren betreffen zudem bereits den Haftgrund der Fluchtgefahr, welche angesichts der vorgeworfenen bandenmäßig verübten Taten des Skimmings, zu deren Begehung der in Deutschland wohnsitzlose Angeklagte erst in das Bundesgebiet eingereist sein dürfte, und angesichts der Benutzung von Aliasnamen hier in besonders hohem Maße gegeben ist.
  • OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22

    Funktionelle Zuständigkeit des Vorsitzenden; Erfordernis von Beschränkungen im

    Maßgebend für die Frage, ob der Haftzweck die Beschränkungen im Verkehr mit der Außenwelt erfordert, sind die im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Haftgründe, wobei nicht nur derjenige Haftgrund zu berücksichtigen ist, auf den der Haftbefehl gestützt ist, sondern auch weitere, im Haftbefehl nicht aufgenommene Haftgründe herangezogen werden können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 Ws 29/10, juris Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 3. August 2018 - 5 Ws 140/18, juris Rn. 28).
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18

    Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung in der Untersuchungshaft

    Dabei kann auch auf die im speziellen Fall nicht herangezogenen Haftgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 Ws 29/10 - juris Rdn. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 - juris Rd. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - III-3 Ws 366/14 - juris Rdn. 13; KG, Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10 - und 7. August 2014 - 1 Ws 52/14 - juris Rdn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 119 Rn. 5 m.w.N.).
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