Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.2009

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   BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08 (1)   

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https://dejure.org/2009,2639
BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08 (1) (https://dejure.org/2009,2639)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2009 - 2 StR 386/08 (1) (https://dejure.org/2009,2639)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08 (1) (https://dejure.org/2009,2639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB
    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen ausländischer Verurteilungen; Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prinzip der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; Gewährung eines Härteausgleichs für eine nicht mögliche Gesamtstrafenbildung; Ausgleich der sich durch getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile; Zulässigkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung von im Ausland ...

  • Judicialis

    StGB § 53; ; StGB § 54; ; StGB § 55; ; StGB § 250 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53; StGB § 54; StGB § 55; StGB § 250 Abs. 2
    Prinzip der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; Gewährung eines Härteausgleichs für eine nicht mögliche Gesamtstrafenbildung; Ausgleich der sich durch getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile; Zulässigkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung von im Ausland ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 30
  • StV 2010, 240
  • JR 2010, 130
  • JR 2010, 166
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Grundgedanke des § 55 StGB ist, dass Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so dass der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174 f.; 32, 190, 193).

    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die Zäsurwirkung einer früheren Strafe die Bildung einer Gesamtstrafe verhindert (BGHSt 32, 190, 193; 41, 310, 312).

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Grundgedanke des § 55 StGB ist, dass Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so dass der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174 f.; 32, 190, 193).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Scheitert eine nach § 55 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung daran, dass die zunächst erkannte Strafe bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 132).
  • BGH, 15.03.2000 - 1 StR 483/99

    Zeitgleiche Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten;

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Der Bundesgerichtshof hat zwar den Rechtsgedanken des Härteausgleichs auf Fälle übertragen, bei denen die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 - Tz. 5).
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Grundgedanke des § 55 StGB ist, dass Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so dass der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174 f.; 32, 190, 193).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Deren Überschreitung könnte aus übergeordneten rechtlichen Gesichtspunkten nur dann gerechtfertigt werden, wenn keine andere Möglichkeit des Ausgleichs bestünde, die die Grundsätze des Strafzumessungsrechts des StGB unberührt lässt (vgl. BGHSt 52, 124, 128 f.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist deshalb derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum mehr bleibt und der Senat davon überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde (acte clair, vgl. EuGH NJW 1983, 1257 Rdn. 16; BGHZ 174, 273, 287, Rdn. 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 6. November 2008 - III ZR 279/07 - juris, Rn. 31, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist deshalb derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum mehr bleibt und der Senat davon überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde (acte clair, vgl. EuGH NJW 1983, 1257 Rdn. 16; BGHZ 174, 273, 287, Rdn. 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 6. November 2008 - III ZR 279/07 - juris, Rn. 31, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Scheitert eine nach § 55 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung daran, dass die zunächst erkannte Strafe bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 132).
  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 23/07

    Altersgrenze bei Übernahme von Notarbewerbern aus dem Landesdienst

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
    Die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist deshalb derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum mehr bleibt und der Senat davon überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde (acte clair, vgl. EuGH NJW 1983, 1257 Rdn. 16; BGHZ 174, 273, 287, Rdn. 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 6. November 2008 - III ZR 279/07 - juris, Rn. 31, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07

    Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung

  • RG, 14.07.1941 - 3 C 347/41 (3 StS 24/41)

    Eine Gesamtstrafe aus Urteilen deutscher Gerichte und Urteilen von

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06

    Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

  • BGH, 02.09.1997 - 1 StR 317/97

    Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96

    Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falls der Vergewaltigung ohne

  • BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97

    Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete

    Daher kann es für die Frage der Berücksichtigung EU-ausländischer Verurteilungen auch nicht - wie vor den genannten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs teilweise vertreten (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08) - darauf ankommen, ob für die im Ausland begangenen und abgeurteilten Taten auch ein Gerichtsstand in Deutschland eröffnet gewesen wäre (so bereits BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6; ebenso nunmehr BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19 und vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).

    b) Mit Rücksicht auf die insoweit tragende Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16) musste sich das Tatgericht auch nicht veranlasst sehen, den in der Rechtsprechung zum Recht der Gesamtstrafenbildung entwickelten Rechtsgedanken des sogenannten Härteausgleichs auf diesen Fall zu übertragen.

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Zwar sind im Ausland verhängte Strafen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGH, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

    Das mit Blick auf die in Österreich ergangenen früheren Verurteilungen der Angeklagten gegebene Gesamtstrafübel hat das Landgericht unter Hinweis auf hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 ? 2 StR 386/08) nicht zu Gunsten der Angeklagten in die Strafzumessung einfließen lassen.

    Daher kann es für die Frage der Berücksichtigung EU-ausländischer Verurteilungen nicht - wie vor dem genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertreten (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16) - darauf ankommen, ob für die im Ausland begangenen und abgeurteilten Taten auch ein Gerichtsstand in Deutschland eröffnet gewesen wäre (so bereits BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6; ebenso nunmehr BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19 und vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19).

  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 310/23

    Gesamtstrafenfähigkeit einer im Ausland verhängten Strafe aufgrund des damit

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier (vgl. § 6 Nr. 5 StGB) - die der ausländischen Verurteilung zugrundeliegende Tat auch in Deutschland hätte abgeurteilt werden können (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30, 31).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Der Rechtsprechung, nach der bei Verurteilungen in derartigen Konstellationen ein Härteausgleich nicht zu gewähren sein soll, weil für die im Ausland begangenen und abgeurteilten Taten kein Gerichtsstand in Deutschland eröffnet gewesen wäre, so dass eine Aburteilung in einem einzigen Verfahren von vornherein nicht hätte erfolgen können (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08), ist durch das vorgenannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs der Boden entzogen.
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 39/14

    Verwertung der Abhörmaßnahmen eines anderen EU-Mitgliedstaates (Verwertungsverbot

    Nachdem die zuletzt gegen den Angeklagten wegen anderer Taten in Ungarn ergangenen Entscheidungen des Bezirksgerichts Pest vom 17. Februar 2012 und des Hauptstädtischen Gerichtshofs vom 16. Januar 2013 bis zum Zeitpunkt des Urteils noch keine Rechtskraft erlangt hatten, hat die Strafkammer die dort verhängten Strafen auch unter dem Aspekt eines schuldangemessenen Gesamtstrafübels bei der Bemessung der Freiheitsstrafe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 5 ARs 3/09; Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08 mwN) im Ergebnis zu Recht unberücksichtigt gelassen.
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Aburteilung der Straftaten auch in Deutschland möglich gewesen wäre, weil entweder der Täter Deutscher war oder die Tat sich gegen ein international geschütztes Rechtsgut richtet (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, aaO und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 f. mit ausführlicher Begründung und mwN; abweichend für den Fall, dass eine Verurteilung in Deutschland nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30 ff.).
  • LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08

    Fiktive nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei Berücksichtigung

    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).

    Mit Rücksicht auf die insoweit tragende Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16) musste sich das Tatgericht auch nicht veranlasst sehen, den in der Rechtsprechung zum Recht der Gesamtstrafenbildung entwickelten Rechtsgedanken des so genannten Härteausgleichs auf diesen Fall zu übertragen.

  • BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafübel bei ausländischer

    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; krit. Esser, StV 2010, 266; van Gemmeren, JR 210, 130, 132), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 1 StR 651/16 und vom 27. Januar 2009 - 4 ARs 2/09, NStZ-RR 2009, 200).
  • BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22

    Berücksichtigung etwaiger Härten bei der Strafzumessung bei einer drohenden

  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

  • LG München II, 17.12.2018 - 1 Ks 31 Js 31011/15

    Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen)

  • LG München I, 25.01.2023 - 12 KLs 257 Js 217947/19

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Störung und

  • OLG Hamm, 07.05.2020 - 5 RVGs 21/20

    Pauschgebühr, besonderer Umfang

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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2009 - 5 StR 73/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9603
BGH, 10.03.2009 - 5 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,9603)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - 5 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,9603)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - 5 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,9603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer Milderung i.R.e. Begehung unter den Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die Vornahme und Darlegung eines Härtefallausgleichs

  • Judicialis

    BtMG § 35; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 244 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Gerichts zur Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer Milderung i.R.e. Begehung unter den Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch ( StGB ); Anforderungen an die Vornahme und Darlegung eines Härtefallausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.1975 - 2 StR 400/75

    Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der früheren Strafe -

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 73/09
    Erforderlich ist jedoch, dass ein angemessener Härteausgleich vorgenommen wird und dies den Urteilsgründen hinreichend deutlich zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 31, 102, 103; BGH, Beschluss vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 73/09
    Erforderlich ist jedoch, dass ein angemessener Härteausgleich vorgenommen wird und dies den Urteilsgründen hinreichend deutlich zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 31, 102, 103; BGH, Beschluss vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 73/09
    Dies stellt einen Rechtsfehler dar (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11; StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3).
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