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   BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09   

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https://dejure.org/2010,2429
BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 21e GVG; § 233 StGB
    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss; ausschließliche Übertragung bereits anhängiger Verfahren; hohe Begründungsanforderungen; eingehende Darlegung der Überlastung; Beschleunigungsgebot); Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222b StPO, § 338 Nr 1 StPO, § 21e Abs 3 GVG, § 233 StGB, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • institut-fuer-menschenrechte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 157
  • NStZ-RR 2010, 366
  • NStZ-RR 2013, 198
  • StV 2010, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    In Anbetracht des Ausnahmecharakters solcher Fälle und des Gewichts des Grundsatzes des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist dann eine detaillierte Dokumentation der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, nötig (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 17; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 18).

    Mängel in der Begründung des Beschlusses kann das Präsidium bis zur Entscheidung über einen nach § 222b StPO erhobenen Besetzungseinwand durch einen ergänzenden, die Gründe für die Umverteilung dokumentierenden Beschluss ausräumen (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 20; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 22).

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    In Anbetracht des Ausnahmecharakters solcher Fälle und des Gewichts des Grundsatzes des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist dann eine detaillierte Dokumentation der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, nötig (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 17; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 18).

    Mängel in der Begründung des Beschlusses kann das Präsidium bis zur Entscheidung über einen nach § 222b StPO erhobenen Besetzungseinwand durch einen ergänzenden, die Gründe für die Umverteilung dokumentierenden Beschluss ausräumen (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 20; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 22).

  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Die Zuweisung bereits anhängiger Verfahren ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Neuregelung generell gilt, also auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger gleichartiger Fälle erfasst (vgl. BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Nur in Ausnahmefällen, wenn allein so dem Beschleunigungsgebot Rechnung getragen werden kann, ist eine beschränkte Zuweisung allein bereits eingegangener Verfahren zulässig (vgl. BVerfG NJW 2009, 1734 f.).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Ist das Merkmal des Ausnutzens erfüllt, genügt jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch das Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH NStZ-RR 2005, 234; Schroeder aaO; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 233 Rdn. 12; § 232 Rdn. 18; Fischer, StGB 57. Aufl. § 232 Rdn. 12; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 232 Rdn. 2; enger Renzikowski aaO § 233 Rdn. 18; § 232 Rdn. 24 f.).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Die Zuweisung bereits anhängiger Verfahren ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Neuregelung generell gilt, also auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger gleichartiger Fälle erfasst (vgl. BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 13. Januar 2010 (Az: 3 StR 507/09) legt der Bundesgerichtshof das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" im Sinne der §§ 232, 233 StGB restriktiv aus, dass nämlich eine Beeinflussung des Willens, der Prostitution nachzugehen oder diesen Beruf aufzugeben, stattfindet.
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Als Tathandlung setzt das "dazu Bringen' des § 232 StGB aF in Abgrenzung zum "Einwirken' des § 180b StGB aF weder eine Einflussnahme von gesteigerter Intensität voraus noch in Abgrenzung zum "dazu Bestimmen' des § 181 StGB aF eine Willensbeeinflussung im Wege der Kommunikation; es genügt vielmehr - sofern wie hier das Merkmal des Ausnutzens erfüllt ist - jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09, NStZ 2011, 157; Senat, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 StR 524/04, NStZ-RR 2005, 234).
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