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Rechtsprechung
   OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24913
OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorteilsgewährung: Vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer als Vorteilsempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Einordnung eines vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuers als Vorteilsempfänger i.S.d. § 333 Strafgesetzbuch (StGB); Zulässigkeit der Einordnung eines vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuers als Amtsträger od. als ein für den öffentlichen Dienst ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Strafbare Vorteilsgewährung an Betreuer

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2837
  • NStZ 2010, 280 (Ls.)
  • StV 2010, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09
    Diese "verwaltende" Tätigkeit ist von der den Gerichten sonst obliegenden Tätigkeit der Rechtspflege grundsätzlich verschieden (BVerfGE 10, 302, 311) und hat öffentlich-rechtlichen Charakter (Engler in Staudinger a. a. O.).

    (2) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten ist dagegen trotz eines starken öffentlich-rechtlichen Einschlags grundsätzlich dem Privatrecht zugehörig (BVerfGE 10, 302, 326; MünchKommBGB/Wagenitz vor § 1773 Rn. 19, 22).

    Der Vormund übt seine Tätigkeit grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung aus (BVerfGE 10, 302, 312), soweit ihm nicht durch Gesetz oder besondere Anordnung Grenzen gesetzt sind (BGHZ 17, 108, 115; Staudinger/Engler a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09
    Die Rechtsstellung des Betreuers ist ebenso wie die Stellung des Vormunds (§§ 1773 ff. BGB) und des Pflegers (§§ 1909 ff. BGB) der Stellung des Inhabers der elterlichen Sorge nachgebildet (BGHZ 17, 108, 115; Damrau in Soergel BGB 12. Aufl. vor § 1773 Rn. 3).

    Der Vormund übt seine Tätigkeit grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung aus (BVerfGE 10, 302, 312), soweit ihm nicht durch Gesetz oder besondere Anordnung Grenzen gesetzt sind (BGHZ 17, 108, 115; Staudinger/Engler a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11

    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht eine Amtsträgereigenschaft der Betreuerin nach § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB verneint (OLG München NJW 2009, 2837, 2838).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 7 UF 54/10

    Unwirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs wegen

    Als Verfahrensbeistand war Rechtsanwältin X auch kein Amtsträger im Sinne von §§ 203 Abs. 2 Nr. 1, 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O., Rdn. 19 und OLG München, NJW 2009, 2837, 2838 für den Betreuer).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09 (90/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25617
OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09 (90/09) (https://dejure.org/2009,25617)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.11.2009 - 2 Ss 201/09 (90/09) (https://dejure.org/2009,25617)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 2009 - 2 Ss 201/09 (90/09) (https://dejure.org/2009,25617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09
    Zwar hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04 -, NJW 2005, 374, 376) eine Anhörung des Nichtrevidenden für erforderlich gehalten, wenn ihm eine nicht unmittelbar begünstigende, ihn nach Zurückversetzung der Sache möglicherweise belastende Entscheidung droht, verbunden mit der Möglichkeit, die Erstreckung durch Widerspruch zu verhindern.
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09
    Einer Vertiefung der Frage, wie dies mit dem Gebot der Prüfung von Amts wegen (Meyer-Goßner aaO.Rn. 16) zu vereinbaren ist und welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen ein etwaiger Widerspruch haben kann, sowie mit den dagegen erhobenen Bedenken (vgl. BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 57/06 -, Abs. 29 a. E., zitiert nach juris; KK-Kuckein, StPO , 6. Aufl., § 357 Rn. 17 f m. w. N.) bedarf es allerdings nicht.
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 171/15

    Keine Begehung der gefährlichen Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Damit fehlt es an dem Grund für die Strafschärfung des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, der in der erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Tat liegt, weil einem Geschädigten mehrere Angreifer körperlich gegenüber stehen und er deshalb in seiner Verteidigungsmöglichkeit tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt ist (LK/Lilie aaO; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. November 2009 - 2 Ss 201/09, juris Rn. 14; Gerhold aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26708
OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09 (https://dejure.org/2009,26708)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09 (https://dejure.org/2009,26708)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 2 St OLG Ss 121/09 (https://dejure.org/2009,26708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts unter Berücksichtigung einer Selbstverpflichtung des Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgelds an das Tatopfer

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täter-Opfer-Ausgleich

  • Judicialis

    StGB § 46a; ; StPO § 354 Abs. 1a

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täter-Opfer-Ausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08

    Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
    An einer eigenen Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO ist das Revisionsgericht schon dann gehindert, wenn ihm kein ausreichend umfassender und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht (Bestätigung von OLG Nürnberg NJW 2008, 2518 = StraFo 2008, 249).

    Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, etwa, weil dem Gesetz entsprechende Strafzumessungserwägungen unterblieben sind (ständige Rspr., vgl. OLG Nürnberg NJW 2008, 2518; BayObLG NJW 1992, 191).

    An einer eigenen Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO ist der Senat schon deshalb gehindert, weil ihm kein ausreichend umfassender und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 118, 212, 230 = NJW 2007, 2977, 2980 Tz. 92 und OLG Nürnberg NJW 2008, 2518 = StraFo 2008, 249, 250), zumal nach dem Vorbringen der Revision von dem vereinbarten Schmerzensgeld mittlerweile EUR 400,- bereits gezahlt sind.

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
    An einer eigenen Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO ist der Senat schon deshalb gehindert, weil ihm kein ausreichend umfassender und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 118, 212, 230 = NJW 2007, 2977, 2980 Tz. 92 und OLG Nürnberg NJW 2008, 2518 = StraFo 2008, 249, 250), zumal nach dem Vorbringen der Revision von dem vereinbarten Schmerzensgeld mittlerweile EUR 400,- bereits gezahlt sind.
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
    Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, etwa, weil dem Gesetz entsprechende Strafzumessungserwägungen unterblieben sind (ständige Rspr., vgl. OLG Nürnberg NJW 2008, 2518; BayObLG NJW 1992, 191).
  • BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
    Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des

    Der Senat vermag so schon nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1; OLG Nürnberg StV 2010, 308 (Ls.) = StraFo 2010, 117 (Ls.)).

    An einer eigenen Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1 a StPO ist der Senat schon deshalb gehindert, weil ihm kein ausreichend umfassender und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 118, 212, 230 = NJW 2007, 2977, 2980 Tz. 92; OLG Nürnberg NJW 2008, 2518 = StraFo 2008, 249, 250; OLG Nürnberg StraFo 2010, 117 (Ls.)), zumal nach dem Vorbringen der Revision mittlerweile EUR 1.650,-- an Wiedergutmachungsleistungen erbracht wurden.

  • OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11

    Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines

    Indem die Strafkammer es aber unterlassen hat, eine Strafrahmenverschiebung zu prüfen, setzt sie sich nicht mit der vorrangig zu prüfenden (Fischer, StGB, 58. Aufl. § 56 a Rdnr. 6, 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09 -juris) Regelung in § 46 a StGB auseinander.
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