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   OLG Celle, 28.05.2009 - 1 ARs 21/09 (Ausl)   

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https://dejure.org/2009,10406
OLG Celle, 28.05.2009 - 1 ARs 21/09 (Ausl) (https://dejure.org/2009,10406)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2009 - 1 ARs 21/09 (Ausl) (https://dejure.org/2009,10406)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 1 ARs 21/09 (Ausl) (https://dejure.org/2009,10406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ablehnung der Auslieferungshaft: Überschreiten der Grenze der Möglichkeit zur Nachreichung der im Auslieferungsersuchen fehlenden Angaben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ablehnung der Auslieferung mangels Konkretisierung der Tat im Europäischen Haftbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Auslieferung mangels Konkretisierung der Tat im Europäischen Haftbefehl

  • Judicialis

    IRG § 83 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83a Abs. 2
    Ablehnung der Auslieferung mangels Konkretisierung der Tat im Europäischen Haftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 313
  • StV 2010, 318
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2009 - 1 ARs 21/09
    die hiernach übermittelten Dokumente gelten sodann als einheitliches Ersuchen als Grundlage der beantragten Auslieferung (Senatsbeschlüsse vom 16.2.2005 [1 ARs 1/05, StV 2005, 231] und vom 24.4.2008 [1 ARs 10/08]), sofern sie von der zuständigen ersuchenden Behörde stammen und sich zu dem Europäischen Haftbefehl verhalten und verhalten sollen.
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06

    Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2009 - 1 ARs 21/09
    Nach § 83 a Abs. 1 Nr. 5 IRG ist der Erlass einer solchen Haftanordnung nur möglich, wenn der vorgelegte Europäische Haftbefehl eine Beschreibung der Umstände enthält, unter welchen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit, des Tatorts und der Tatbeteiligung der verfolgten Person (ebenso OLG Karlsruhe StV 2007, 139 sowie 376).
  • OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18

    Fall Carles Puigdemont: Die Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung

    So läge es nur, wenn - wie entschieden worden ist (OLG Celle NStZ-RR 2009, 313) - "die wesentlichen Bestandteile der Ausschreibung sich gleich einem Mosaik erst mühsam aus einem Konvolut von Mitteilungen erschließen" würden.
  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 1 Ausl 64/14

    Europäischer Haftbefehl: Ermöglichung einer Schlüssigkeitsprüfung durch den

    Grundsätzlich muss die konkrete Tatbeteiligung der betroffenen Person zu erkennen sein (OLG Celle, StV 2010, 318).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslS 136/19
    Die Auslieferungsunterlagen müssen dabei jedoch so konkretisiert sein, dass sie überhaupt einen zureichenden Rückschluss auf das dem Betroffenen vorgeworfene Geschehen ermöglichen, so dass für den Betroffenen Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn. 6 und 14; OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2009, 1 ARs 21/09 (Ausl), juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 8; Meyer in Ambos/König/Rackow, a.a.O., § 83a Rn. 935).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslA 110/19
    Die Auslieferungsunterlagen müssen dabei jedoch so konkretisiert sein, dass sie überhaupt einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglichen, so dass für den Verfolgten Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn. 6 und 14; OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2009, 1 ARs 21/09 (Ausl), juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 8; Meyer in Ambos/König/Rackow, a.a.O., § 83a Rn. 935).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslS 136/19
    Die Auslieferungsunterlagen müssen dabei jedoch so konkretisiert sein, dass sie überhaupt einen zureichenden Rückschluss auf das dem Betroffenen vorgeworfene Geschehen ermöglichen, so dass für den Betroffenen Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn. 6 und 14; OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2009, 1 ARs 21/09 (Ausl), juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 8; Meyer in Ambos/König/Rackow, a.a.O., § 83a Rn. 935).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslA 110/19
    Die Auslieferungsunterlagen müssen dabei jedoch so konkretisiert sein, dass sie überhaupt einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglichen, so dass für den Verfolgten Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn. 6 und 14; OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2009, 1 ARs 21/09 (Ausl), juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 8; Meyer in Ambos/König/Rackow, a.a.O., § 83a Rn. 935).
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