Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2010 - 5 StR 38/10   

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https://dejure.org/2010,6802
BGH, 24.02.2010 - 5 StR 38/10 (https://dejure.org/2010,6802)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 StR 38/10 (https://dejure.org/2010,6802)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10 (https://dejure.org/2010,6802)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 4 S 3 StPO, § 358 Abs 2 S 1 StPO
    Zurückverweisung einer Strafsache durch das Revisionsgericht: Verschlechterungsverbots nach einer verständigten Strafobergrenze

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung eines Urteils wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an das Gericht wegen Erfassung von nicht in der Anklage aufgeführten Delikten

  • rewis.io

    Zurückverweisung einer Strafsache durch das Revisionsgericht: Verschlechterungsverbots nach einer verständigten Strafobergrenze

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückverweisung einer Strafsache durch das Revisionsgericht: Verschlechterungsverbots nach einer verständigten Strafobergrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 4 S. 1
    Zurückverweisung eines Urteils wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an das Gericht wegen Erfassung von nicht in der Anklage aufgeführten Delikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Absprache und Verschlechterungsverbot, oder die "Vertragsgrundlage” im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 100
  • StV 2010, 470
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 38/10
    Zur gegebenenfalls erforderlichen Bewertung des Verhältnisses der Handels- zur Eigenverbrauchsmenge verweist der Senat auf BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 38/10
    Zudem hat es die gebotene Eigennützigkeit (vgl. BGHSt - GS - 50, 252, 256) nicht beweiswürdigend belegt.
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 38/10
    Schon die weitergehenden, vom Landgericht bisher nicht präzisierten Angaben der Zeuginnen K. und G. könnten die Annahme eines nicht unwesentlichen Rauschgifthandels des Angeklagten nahelegen, aus dem sich indiziell der Anklagevorwurf erhärten könnte (vgl. BGH wistra 2002, 430).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Denn bei Einhaltung der auch vom Angeklagten im Rahmen der Verständigung akzeptierten Strafobergrenze werde diese durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO für das weitere Verfahren perpetuiert (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470 mit ablehnender Anmerkung Wattenberg, StV 2010, 471, 472 f.; zustimmend hingegen Knauer/Lickleder, NStZ 2012, 366, 377).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    (a) Legt nur der Angeklagte Rechtsmittel ein, liegen nach einer Auffassung die Voraussetzungen eines Verwertungsverbots nicht vor, weil das Verschlechterungsverbot der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO die in der (ersten) Tatsacheninstanz vereinbarte Strafobergrenze für das weitere Verfahren perpetuiere; der Angeklagte werde dadurch hinreichend geschützt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2012, 255; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 38; HK-GS/König/Harrendorf, 4. Aufl., § 257c Rn. 26; Knauer/Lickleder, NStZ 2012, 366, 377; Niemöller, NZWiSt 2012, 290, 294; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 2; Wenske, NStZ 2015, 137, 141).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Ein verständigungsbasiertes Geständnis wird auch nicht unverwertbar, wenn ein Angeklagter in einem Verfahren, in dem nur eine Revision zu seinen Gunsten eingelegt ist, durch das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO geschützt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Das Geständnis unterliegt in diesem Fall einem Beweisverwertungsverbot (Meyer-Goßner, a.a.O., § 257c Rn. 31 m.w.N., offen gelassen in BGH StV 2010, 470-471).
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Die nach der Zurückverweisung der Sache (§ 354 Abs. 2 StPO) neu mit der Sache befasste Berufungskammer ist an die Verständigung und die darin zugesicherte Strafobergrenze nicht gebunden (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470, und vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, StV 2011, 337; Urt. vom 28.02.2013 - 4 StR 537/12; HK-StPO-Temming, 5. Aufl., § 257c Rn. 31; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 257c Rn. 25; El-Ghazi JR 2012, 409, 410; Schlothauer StraFo 2011, 494; a.A. SK-Velten, StPO 4. Aufl. § 257c Rdz. 29).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12

    Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung

    Eine Bindungswirkung an die im Rahmen der Verständigung zugesagte Strafobergrenze besteht nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nicht mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470, und vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, StV 2011, 337; HK-StPO-Temming, 5. Aufl., § 257c Rn. 31; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 257c Rn. 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10   

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https://dejure.org/2010,4688
BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 257c Abs. 2 StPO
    Verfahrensrüge (Begründung); Antrag auf Auswechselung des Verteidigers (konkludente Rücknahme durch Abschluss einer Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 180 (Ls.)
  • StV 2010, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
    Die Verfahrensrüge, die auf dem - nicht verbeschiedenen - vor Eröffnung des Hauptverfahrens gestellten Antrag des Angeklagten auf Auswechselung des Pflichtverteidigers aufbaut, ist nach den Maßstäben von BGHR StPO § 218 Ladung 6 und § 24 Revision 1 unzulässig.

    Im Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers liegt eine wirksame konkludente Rücknahme des Antrags auf Auswechselung des Pflichtverteidigers (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 6).

  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
    Ob Rechtsprechung des 3. Strafsenats (StV 2009, 628, 629) dem entgegen stünde, bedarf keiner Vertiefung.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2010 (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 23/10, StV 2010, 470) nicht entgegen.
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