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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3190
BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,3190)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - 4 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,3190)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 4 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,3190)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 241 StGB; § 315b StGB
    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben; Schädigungsvorsatz beim verkehrsfeindlichen Innenangriff)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 StGB, § 315c StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei Vorliegen eines Gefährdungsvorsatzes des Fahrzeugführers

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Aufhebung einer Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei Vorliegen eines Gefährdungsvorsatzes des Fahrzeugführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 391
  • NStZ 2011, 443
  • StV 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).

    Soweit in BGHSt 48, 233, 238 ausgeführt wird, das Nötigungselement allein mache ein Verkehrsverhalten noch nicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn das eigene Fortkommen primäres Ziel einer gewollten Behinderung sei, ist diese Formulierung nicht im Sinne einer Einschränkung des oben ausgeführten Grundsatzes zu verstehen.

  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 292/05

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fluchtfahrt mit Gefährdungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, DAR 2012, 390).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

    Hierfür muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz (z.B. als Waffe oder Schadenswerkzeug) missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233, 237 f.; BGH, NStZ 2010, 391, 392; NZV 2012, 249; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 20. Februar 2014 - 1 RVs 15/14 -, DAR 2014, 594).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Der Senat kann deshalb dahinstehen lassen, ob die subjektive Seite des § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i. V. m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) StGB ausreichend belegt ist (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09).
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Soweit der Angeklagte das von ihm gesteuerte Fahrzeug nach den Feststellungen des angegriffenen Urteils aus Verärgerung über das vorangegangene Wendemanöver des ihm nunmehr nachfolgenden Zeugen M abrupt abbremste mit der Folge, dass es zu dem Auffahrunfall kam, reicht dies zur Annahme eines mindestens bedingten Schädigungsvorsatzes, wie er nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, erforderlich ist, nicht aus (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 22. November 2011, 4 StR 522/11, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 09. Februar 2010, 4 StR 556/09, zitiert nach juris Rn. 9; vgl. auch: OLG München, Beschluss vom 09. November 2005, 4St RR 215/03, zitiert nach juris Rn. 10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 315b Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 14.10.2020 - 4 Qs 60/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Geschicklichkeit Einzelfahrer

    Zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung muss weiterhin hinzukommen, dass das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (BGH, Urteil vom 20.2. 2003 - 4 StR 228/02, NJW 2003, 1613; BGH, Beschluss vom 9.2. 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391; siehe auch BGH, Beschl. v. 5.11.2013 - 4 StR 454/13, NStZ 2014, 86).

    Erst dann liegt eine verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr i.S. des § 315b Abs. 1 StGB vor (BGH, Urteil vom 20.2. 2003 - 4 StR 228/02, NJW 2003, 1613; BGH, Beschluss vom 9.2. 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391).

  • AG Dachau, 12.09.2011 - 1 Cs 53 Js 12791/11

    Straßenverkehr, Schmerzensgeld, Vorsatz, Eingriff, Verkehrsvorgang, Schubsen,

    Die Strafbarkeit bei einem sogenannten verkehrsfeindlichen Inneneingriff setzt voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, so dass der Täter das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz, etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht; erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315 c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrstypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor (BGH, NStZ 2010, 391 (392), OLG Hamm, Verkehrsrecht aktuell 2006, 137 (137)).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4567
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 StGB
    Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB - andere Räumlichkeit)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 519
  • NStZ-RR 2011, 298
  • StV 2010, 525
  • JR 2011, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Das Wohnmobil dient seinem Nutzer - wie schon seine Bezeichnung nahelegt - zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der (privaten) Lebensführung und damit zur Wohnung (vgl. BGHR StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5 m. w. N.; Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 4).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Damit sollen auch ungewöhnliche Formen des Wohnens etwa in Wohn- oder Künstlerwagen geschützt werden (vgl. BGHSt 48, 14, 18 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BTDrucks. 13/8587 S. 68, 86, 88).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und

    zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).

    Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2009 - StB 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6371
BGH, 15.12.2009 - StB 52/09 (https://dejure.org/2009,6371)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2009 - StB 52/09 (https://dejure.org/2009,6371)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09 (https://dejure.org/2009,6371)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 89a StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 7 StGB; § 9 StGB
    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Inlandsbezug); terroristische Vereinigung (Inlandsbezug); Strafanwendungsrecht (Handlungsort, Erfolgsort)

  • lexetius.com

    StGB § 129 b Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Strafvorschriften des §§ 129, 129a und 129b Strafgesetzbuch (StGB) trotz Begehung der Tathandlung im europäischen Ausland und wegen des Erfolgseintritts im Inland; Anwendbarkeit des Opferbegriffes i.S.d. § 129b Abs. 1 S. 2 Alt. 3 StGB auf die Tathandlung der Bildung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Strafvorschriften des §§ 129 , 129a und 129b Strafgesetzbuch ( StGB ) trotz Begehung der Tathandlung im europäischen Ausland und wegen des Erfolgseintritts im Inland; Anwendbarkeit des Opferbegriffes i.S.d. § 129b Abs. 1 S. 2 Alt. 3 StGB auf die Tathandlung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschluss an eine Terrorgruppe im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 264
  • NJW 2010, 2448
  • StV 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.07.2009 - StB 34/09

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts;

    Auszug aus BGH, 15.12.2009 - StB 52/09
    Bedenken im Hinblick auf eine Anwendung des sich aus § 7 StGB ergebenden Erfordernisses einer Tatortstrafbarkeit auf Fälle, in denen der Täter einer Auslandstat im Sinne des § 129b Abs. 1 StGB Deutscher ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09 - zum Ausdruck gebracht.
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Hiermit ist auch stimmig, dass § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB gegenüber den §§ 3 ff. StGB sowohl engere als auch weitere Voraussetzungen statuiert (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267, 270; zu weiteren Bedenken gegen die hM in Bezug auf § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB: BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, NStZ-RR 2011, 199).
  • OLG München, 15.07.2015 - 7 St 7/14

    Strafbarkeit von Mitgliedern der Junud al-Sham durch den Angriff auf das

    Dies ergibt sich bei dem Tatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Abs. 3 StGB aus der Natur der Norm (vgl. Gazesa/Grosse-Wilde/Kießling NStZ 2009, 593, 599 f.; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 15.12.2009, StB 52/09, zitiert nach juris Rdn. 11).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2012 - 2 BGs 152/12

    Unbegründeter Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft (aufschiebend bedingte

    Die §§ 3 StGB finden vielmehr neben § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB kumulativ Anwendung mit der Folge, dass Beteiligungshandlungen an Vereinigungen außerhalb des Gebiets der Europäischen Union auch bei gegebenem Inlandsbezug nur dann dem deutschen Strafrecht unterfallen, wenn ein Anknüpfungstatbestand des allgemeinen Strafanwendungsrechts erfüllt ist (vgl. BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 2 BGs 449/08 - OLG München, NJW 2007, 2786; Schäfer in MünchKomm-StGB, 2. Aufl. § 129b Rdn. 10; Krauß in LK-StGB, 12. Aufl., § 129b Rdn. 13; Lenckner/ Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 129b Rdn. 3; Lohse in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 129b Rdn. 5, Fischer, StGB, 59. Aufl., § 129b Rdn. 4; von Heintschel-Heinegg in von Heintschel-Heinegg StGB, § 129b Rdn. 5; Zöller, StV 2012, 364, 365 und Terrorismusstrafrecht S. 344 ff.; Altvater NStZ 2003, 179; a.A. Ostendorf in NK-StGB, 3. Aufl., §§ 129a,129b Rdn. 9; offengelassen in BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264 Tz. 10; zweifelnd für Auslandstaten eines Deutschen BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StGB § 129b Anwendbarkeit 1).

    § 7 Abs. 1 StGB knüpft anders als § 129b Abs. 1 Satz 2 3. Alt. StGB, der für den Inlandsbezug eine von der ausländischen Vereinigung begangene Ausführungstat zum Nachteil eines Deutschen genügen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, aaO Tz. 22; BT-Drucks. 14/8893 S. 9), an das dem Beschuldigten zur Last gelegte konkrete Tatgeschehen im prozessualen Sinne gemäß § 264 StPO an (vgl. Ambos, Internationales Strafrecht, 3. Aufl., § 1 Rdn. 23; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 5. Aufl., § 5 Rdn. 8; Wehrle/Jeßberger in LK-StGB, 12. Aufl., vor § 3 Rdn. 314, 319) und verlangt, dass ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Deutscher durch das Tatgeschehen verletzt d.h. in seinen Rechten oder rechtlich geschützten Gütern widerrechtlich beeinträchtigt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, BGHSt 18, 283, 284; Wehrle/Jeßberger aaO § 7 Rdn. 69).

  • OLG München, 27.04.2017 - 8 St 2/16

    Syrien, Ausreise, Angeklagte, Hauptverhandlung, Einreise, Versorgung,

    Die Voraussetzungen aus § 7 Abs. 2 StGB brauchen insoweit nicht zusätzlich erfüllt zu sein (BGH NJW 2010, 2448, 2449 Tz. 11; Schäfer in MüKo StGB, 3. Aufl., § 89 a Rn. 69).
  • BGH, 14.10.2011 - AK 17/11

    Untersuchungshaft und deren Fortdauer: Verdacht der Mitgliedschaft eines

    b) Der Beschuldigte, der als deutscher Staatsangehöriger auch für in Pakistan begangene mitgliedschaftliche Betätigungshandlungen nach § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB deutscher Strafgewalt unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StPO § 129b Anwendbarkeit 1; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267), ist dringend verdächtig, seit dem 1. September 2009 Mitglied der "Islamischen Bewegung Usbekistan" zu sein:.
  • BGH, 15.11.2011 - AK 18/11

    Untersuchungshaft (Fortdauer über sechs Monate hinaus); mitgliedschaftliche

    Der Angeschuldigte unterliegt als deutscher Staatsbürger auch für in Pakistan und Afghanistan begangene mitgliedschaftliche Betätigungshandlungen nach § 129b Abs. 1 Satz 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB der deutschen Strafgewalt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StPO § 129b Anwendbarkeit 1; vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267).
  • LAG Köln, 17.08.2011 - 1 Ta 208/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei deutlicher Ungleichheit von Kenntnisstand und

    Vor dem Hintergrund der Auslegung, den die Vorschrift durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hat (BVerfG v. 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - NJW 2011, 2039, BVerfG v. 06.05.2009 - 1 BvR 439/08 - bei Juris; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2448), und der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts dann erforderlich, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.
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