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Rechtsprechung
   KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10, 1 AR 454/10   

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https://dejure.org/2010,14866
KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10, 1 AR 454/10 (https://dejure.org/2010,14866)
KG, Entscheidung vom 30.03.2010 - 4 Ws 38/10, 1 AR 454/10 (https://dejure.org/2010,14866)
KG, Entscheidung vom 30. März 2010 - 4 Ws 38/10, 1 AR 454/10 (https://dejure.org/2010,14866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 116 Abs 4 StPO, § 112a StPO
    Untersuchungshaft: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Haftverschonungsbeschluss; Einbeziehung von Vorverurteilungen bei Beurteilung des dringenden Tatverdachts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung des Grundgedankens des § 116 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO) im Beschwerdeverfahren bei der rückwirkenden Überprüfung einer alten Haftentscheidung; Einbeziehung von zurückliegenden Taten bei der Beurteilung eines dringenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112a; StPO § 116 Abs. 4
    Anforderungen an die rückwirkende Überprüfung einer Haftentscheidung; Berücksichtigung früherer, rechtskräftig abgeurteilter Taten bei der Beurteilung des dringenden Tatverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 291
  • StV 2010, 585
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112 a Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Auszug aus KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10
    Das Totschlagsdelikt liegt nahezu 10 Jahren zurück und erfolgte zu einer Zeit, als der Angeschuldigte noch Heranwachsender war, so dass die Gefahr, er werde weitere gleichartige Taten wie die Anlasstat bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der den Gegenstand des Strafverfahrens bildenden Sache begehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 35/10 Hes - [bei juris]) weder aus diesen Vorverurteilungen noch aus den sonstigen Lebensumständen des Angeschuldigten hergeleitet werden kann.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10
    Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr dient nicht der Verfahrenssicherung, sondern soll die Rechtsgemeinschaft vorbeugend vor weiteren Straftaten schützen, so dass an diese präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 19, 342, 349 ff und 35, 191, 195; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 112 a Rdn. 10, 30).
  • KG, 02.03.2006 - 5 Ws 68/06

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung

    Auszug aus KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10
    Bei Straferwartungen in derartiger Höhe ist nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts grundsätzlich - so auch hier - Fluchtgefahr gegeben und nur noch zu prüfen, ob der bestehenden Fluchtgefahr im Einzelfall durch mildere Maßnahmen als dem Vollzug der Untersuchungshaft begegnet werden kann (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, u.a. Beschluss vom 2. März 2006 - 5 Ws 68/06 - [bei Juris]).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Im Übrigen bestehen zwar Unterschiede in der Auslegung des in § 112a Abs. 1 StPO verwendeten Erheblichkeitsbegriffs; Einigkeit besteht jedoch insoweit, dass dafür er nicht durch solche Straftaten erfüllt wird, die nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (KG NStZ-RR 2010, 291; LR-Lind, StPO, 27. Aufl., § 112a Rn. 63; KK-Graf, StPO, 8. Aufl., § 112a Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 112a Rn. 12; MK-Böhm, StPO, § 112a Rn. 52; SK-Paeffgen, StPO, 5. Aufl., § 112a Rn. 17; HK-Posthoff, StPO, 6. Aufl., § 112a Rn. 18; Krauß in Graf, StPO, 3. Aufl., § 112a Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der

    Die hier in Rede stehende Sicherungshaft gebietet es indes aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 349; BVerfG, Beschl. v. 30. Mai 1973 - 2 BvL 4/73, BVerfGE 35, 185, 191), bei verfahrensfremden, zeitlich zurückliegenden Taten die aktuelle Gefahrenlage besonders sorgfältig zu prüfen (vgl. KG, Beschl. v. 30. März 2010 - 4 Ws 38/10, NStZ-RR 2010, 291).
  • KG, 28.02.2012 - 4 Ws 18/12

    Voraussetzungen für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr

    6 Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr dient nicht der Verfahrenssicherung, sondern soll die Rechtsgemeinschaft vorbeugend vor weiteren Straftaten schützen, so dass an diese präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. KG, NStZ-RR 2010, 291; BVerfGE 19, 342, 349 ff und 35, 191, 195; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 112 a Rdn. 10, 30).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    Unzutreffend ist dagegen die schematische Annahme, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets Fluchtgefahr bestehe (vgl. Meyer-Goßner, 54.A., § 112 Rn. 23; Graf-Krauß, § 112 Rn. 17; Dahs NJW 1959, 511; Wendisch NStZ 1983, 479), etwa bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (vgl. Celle NJW 50, 240; LG Oldenburg, StV 83, 248) oder von mehr als zwei Jahren (so KG StV 2010, 585, aA zutreffend KG StRR 2010, 354).
  • OLG Hamm, 21.09.2023 - 5 Ws 199/23

    Haftbefehl; Außervollzugsetzung

    Die Vorschrift richtet sich nach ihrem Wortlaut an den nach § 126 StPO originär zuständigen Haftrichter und betrifft Fälle, in denen dieser entweder auf Antrag oder von Amts wegen darüber zu befinden hat, ob aufgrund neuer Umstände ein einmal unangefochten außer Vollzug gesetzter Haftbefehl wieder zu vollziehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 30.03.2010 - 4 Ws 38/10 - Rn. 4, juris).

    Ferner ist § 116 Abs. 4 StPO auch nicht über seinen Wortlaut hinaus dahingehend auszulegen, dass die Aufhebung eines nicht rechtmäßigen Außervollzugsetzungsbeschlusses nur unter den einschränkenden Voraussetzungen der § 116 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 StPO möglich ist, falls der Beschuldigte mangels Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 307 Abs. 2 StPO zwischenzeitlich auf freien Fuß gelangt ist (OLG Bremen, Beschluss vom 01.03.2013 - Ws 5/13 - juris Rn.33; LG Bremen, Beschluss vom 14.06.2021 - 1 Qs 212/21 - Rn. 32 m.w.N.; juris; Krauß, in: Beck´scherOK Stand: 01.07.2023, § 116 StPO Rn. 20; aA KG Berlin, Beschluss vom 30.03.2010 - 4 Ws 38/10 - Rn. 4, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 17.09.2009 - I Ws 269/09 - Rn. 17, juris; Böhm, in: MünchKomm, 2. Aufl. 2023, § 116 StPO Rn. 49).

  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch

    An die Anordnung (und den Vollzug) der Untersuchungshaft wegen Widerholungsgefahr sind im Hinblick auf ihren Charakter als präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senat NStZ-RR 2010, 291 m.w.Nachw.).
  • KG, 16.11.2011 - 3 Ws 577/11

    Haftverschonung: Folge einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor Vollzug der

    Der Verteidiger bezieht sich insoweit offenbar auf eine - soweit ersichtlich vereinzelt gebliebene - Entscheidung des 4. Strafsenats (Beschluss vom 30. März 2010 - 4 Ws 38/10 -, StV 2010, 585 und in juris).
  • KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18

    Rückstellung bereits terminierte Nichthaftsachen zugunsten von Haftsachen

    Der Senat verkennt nicht, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht der Verfahrenssicherung dient, sondern die Rechtsgemeinschaft vorbeugend vor weiteren Straftaten schützen soll, so dass an diese präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senat NStZ-RR 2010, 291 m.w.N.; BVerfGE 19, 342 und 35, 191; Graf in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 112a Rnr. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.04.2010 - 6 Ws 2/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30589
OLG München, 19.04.2010 - 6 Ws 2/10 (https://dejure.org/2010,30589)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.2010 - 6 Ws 2/10 (https://dejure.org/2010,30589)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 2010 - 6 Ws 2/10 (https://dejure.org/2010,30589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftsache: zuständiges Gericht bei einer Beschwerde wegen Aufrechterhaltung der Haft und wegen des dringenden Tatverdachts

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Beschwerderechtszuges zu dem dem "nächsten Richter" übergeordneten Landgericht und zu dem dem "zuständigen Richter" übergeordneten Landgericht bei Beschwerde gegen Haftbefehl; Örtliche Zuständigkeit des dem "zuständigen Richter" übergeordneten ...

  • Wolters Kluwer

Papierfundstellen

  • StV 2010, 585
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 25.03.1985 - 5 Qs 14/85
    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 6 Ws 2/10
    Dies wird insbesondere daran deutlich, dass im Falle des § 115a Abs. 2 Satz 4 StPO, wenn der zuständige Richter nicht erreicht werden kann, der "nächste Richter" bei durchgreifenden Bedenken gegen den Haftbefehl eine originäre Entscheidung treffen kann und auch treffen muss (vgl. Meyer-Goßner aaO Rdn. 6; ähnlich LG Frankfurt StV 1985, 464).

    Deshalb begegnet diese Auffassung gerade auch vor dem Hintergrund der Freiheitsgarantie des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG durchgreifenden Bedenken (ähnlich mit Hinweis auf Art. 104 GG LG Frankfurt StV 1985, 464).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - III-4 Ws 80/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18899
OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - III-4 Ws 80/10 (https://dejure.org/2010,18899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2010 - III-4 Ws 80/10 (https://dejure.org/2010,18899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - III-4 Ws 80/10 (https://dejure.org/2010,18899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 585
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 4 Ws 80/10
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. BVerfGE 35, 185, 191) sind hohe Anforderungen an den Haftgrund der Wiederholungsgefahr zu stellen.
  • OLG Jena, 14.10.2008 - 1 Ws 448/08

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 4 Ws 80/10
    Da die Katalogtaten nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO generell schwerwiegender Natur sind, ist das Tatbestandsmerkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" als eine weitere Einschränkung des Haftgrundes zu verstehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 1 Ws 679/09, OLG Thüringen NStZ-RR 2009, 143 f).
  • OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 4 Ws 80/10
    Da die Katalogtaten nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO generell schwerwiegender Natur sind, ist das Tatbestandsmerkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" als eine weitere Einschränkung des Haftgrundes zu verstehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 1 Ws 679/09, OLG Thüringen NStZ-RR 2009, 143 f).
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