Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09   

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https://dejure.org/2009,14665
OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09 (https://dejure.org/2009,14665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2009 - 3 Ws 504/09 (https://dejure.org/2009,14665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - 3 Ws 504/09 (https://dejure.org/2009,14665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines noch nicht mandatierten Rechtsanwalts auf Erteilung einer Besuchserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 1
    Anspruch eines noch nicht mandatierten Rechtsanwalts auf Erteilung einer Besuchserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 471
  • StV 2010, 586
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Darmstadt, 30.05.2003 - 3 Qs 348/03

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Besuchserlaubnis; Besuchserlaubnis zum Zweck

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09
    Der Senat teilt jedenfalls nicht die Auffassung, dass ein solcher Anbahnungsfall bereits dann gegeben ist, wenn Dritte den Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass in irgendeiner Form ersichtlich ist, dass dies auf den Wunsch des Angeschuldigten zurückgeht (so aber LG Darmstadt StV 2003, 628) und dies auch nicht einmal vom Rechtsanwalt vorgetragen wird.
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09
    Jedenfalls würde sich daraus nur ein Anspruch auf gleiche, willkürfrei geregelte Teilhabe ergeben (vgl. BVerfGE 85, 36, 54).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16286
OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10 (https://dejure.org/2010,16286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 Ws 38/10 (https://dejure.org/2010,16286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 Ws 38/10 (https://dejure.org/2010,16286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 586
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 1 Ws 46/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Dagegen kann eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts einen Widerruf nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 1618/05 -, StV 2006, S. 26 , 1. Februar 2006 - 2 BvR 2056/05 -, StV 2006, S. 139 und 29. November 2006 - 2 BvR 2342/06 -, Abs.-Nr. 16; Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 116 Rn. 44; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., 2001, Rn. 1093).

    5 "Neu" im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sind nachträglich eingetretene oder nach Erlass des Aussetzungsbeschlusses bekannt gewordene Umstände nur dann, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem so wesentlichen Punkt erschüttern, dass keine Aussetzung bewilligt worden wäre, wenn sie bei der Entscheidung bereits bekannt gewesen wären (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Senatsbeschlüsse vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144, und vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 1999 - 4 Ws 250/99 -, StV 2000, S. 211; Beschluss vom 8. November 2001 - 4 Ws 544/01 -, StV 2002, S. 207).

    Dabei sind die Grenzen, innerhalb derer eine Haftverschonung wegen neu hervorgetretener Umstände widerrufen werden kann, eng gesteckt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493).

    Lediglich eine nachträglich andere Beurteilung bei gleichbleibender Sachlage rechtfertigt den Widerruf nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493).

    Vielmehr ist angesichts der Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) die Schwelle für eine Widerrufsentscheidung grundsätzlich sehr hoch anzusetzen (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung stets zu berücksichtigen ist deshalb vor allem, dass der Angeklagte inzwischen Gelegenheit hatte, sein Verhalten gegenüber dem Strafverfahren zu dokumentieren (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493) und das in ihn gesetzte Vertrauen (vgl. hierzu § 116 Abs. 4 Nr. 2 StPO), namentlich durch strikte Beachtung der ihm erteilten Auflagen, zu rechtfertigen (BVerfG StV 2008, 26 m.w.N.).

    Erhöht sich durch die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen die Straferwartung nicht maßgeblich und hat der Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt, liegt kein Fall des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO vor (vgl. Senatsbeschluss vom 3.6.2004 - 1 Ws 46/04).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in einem unlösbaren Zusammenhang (vgl. BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ; 105, 239 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ; 105, 239 ).

    Inhalt und Reichweite freiheitsbeschränkender Gesetze sind deshalb von den Gerichten so auszulegen und anzuwenden, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 96, 68 ; 105, 239 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in einem unlösbaren Zusammenhang (vgl. BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ; 105, 239 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ; 105, 239 ).

    Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen daher stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ; 65, 317 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in einem unlösbaren Zusammenhang (vgl. BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ; 105, 239 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ; 105, 239 ).

    Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen daher stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ; 65, 317 ).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Ist ein Haftbefehl einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden, so ist jede neue haftrechtliche Entscheidung, die den Wegfall der Haftverschonung zur Folge hat, nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglich (BVerfG StV 2008, 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2001 - 4 Ws 544/01; StV 2002, Seite 207).

    5 "Neu" im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sind nachträglich eingetretene oder nach Erlass des Aussetzungsbeschlusses bekannt gewordene Umstände nur dann, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem so wesentlichen Punkt erschüttern, dass keine Aussetzung bewilligt worden wäre, wenn sie bei der Entscheidung bereits bekannt gewesen wären (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Senatsbeschlüsse vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144, und vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 1999 - 4 Ws 250/99 -, StV 2000, S. 211; Beschluss vom 8. November 2001 - 4 Ws 544/01 -, StV 2002, S. 207).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen daher stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfG StV 2008, 26; BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ; 65, 317 ).

    Inhalt und Reichweite freiheitsbeschränkender Gesetze sind deshalb von den Gerichten so auszulegen und anzuwenden, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 96, 68 ; 105, 239 ).

  • OLG Frankfurt, 06.11.2000 - 1 Ws 139/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    5 "Neu" im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sind nachträglich eingetretene oder nach Erlass des Aussetzungsbeschlusses bekannt gewordene Umstände nur dann, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem so wesentlichen Punkt erschüttern, dass keine Aussetzung bewilligt worden wäre, wenn sie bei der Entscheidung bereits bekannt gewesen wären (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Senatsbeschlüsse vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144, und vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 1999 - 4 Ws 250/99 -, StV 2000, S. 211; Beschluss vom 8. November 2001 - 4 Ws 544/01 -, StV 2002, S. 207).

    Denn das Gericht ist an die Beurteilung der Umstände, auf denen die Aussetzung beruht, grundsätzlich gebunden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144 ).

  • KG, 13.08.2007 - 1 Ws 109/07

    Gebühren des Zeugenbeistandes: Gebühren für die richterliche Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Eine von der Beurteilung der Kammer abweichende Würdigung würde die volle Kenntnis der gesamten durchgeführten Beweisaufnahme insbesondere auch der für die Glaubwürdigkeit von Zeugen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen wesentlichen Erkenntnisse - einschließlich etwa des für diese Beurteilung maßgeblichen persönlichen Eindrucks - in der Hauptverhandlung voraussetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 4.10.2007 - 1 Ws 109/07).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Inhalt und Reichweite freiheitsbeschränkender Gesetze sind deshalb von den Gerichten so auszulegen und anzuwenden, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 96, 68 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
    Neu hervorgetretene Umstände können sich nicht auf den dringenden Tatverdacht beziehen, denn dieser ist bereits Grundvoraussetzung für den Erlass und die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (BVerfG StV 2008, 25).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1999 - 4 Ws 250/99

    Vollzug eines ausser Vollzug gesetzten Haftbefehls wegen Fluchtgefahr

  • BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Haftverschonungsbeschlusses (mittelbarer

  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02

    Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1618/05

    Freiheit der Person; Beschwerde gegen Haftbefehl (Bindung des Gerichtes der

  • BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04

    Verbotene Vernehmungsmethoden (Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme:

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12

    Strafverfahren: Wiederinvollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls wegen

    Ist ein Haftbefehl einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden, so ist jede neue haftrechtliche Entscheidung, die den Wegfall der Haftverschonung zur Folge hat, nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglich (BVerfG StV 2008, 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2001, 4 Ws 544/01 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2010, 1 Ws 38/10).
  • KG, 29.10.2021 - 2 Ws 114/21

    Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei neu hervorgetretenen Umständen

    c) Ein neu hervorgetretener Umstand im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO kann auch in der Verstärkung des bisherigen oder im Hinzutreten eines weiteren Haftgrundes gesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2006 - 2 BvR 2342/06 - juris Rdn. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. März 2010 - 1 Ws 38/10 - juris Rdn. 10).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2017 - 1 Ws 159/17

    Voraussetzungen für Widerruf der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116

    Ist dies nicht der Fall und musste der Angeklagte während der Haftverschonung bereits mit einer Verurteilung in der Größenordnung des Rechtsfolgenausspruchs des ergangenen Urteils rechnen, so vermag der Ausspruch der Freiheitsstrafe in der zu erwartenden Größenordnung die Aufhebung der Haftverschonung nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss des Senats vom 03.06.2004 - 1 Ws 46/04 - StV 2004, 493; 16.04.2004 - 1 Ws 32/04; 30.06.2009 - 1 Ws 59/09; 24.03.2010 - 1 Ws 38/10; 10.09.2014 - 1 Ws 125/14).
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