Weitere Entscheidungen unten: KG, 03.12.2008 | KG, 03.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8913
OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09 (https://dejure.org/2009,8913)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09 (https://dejure.org/2009,8913)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 2009 - 2 VAs 3/09 (https://dejure.org/2009,8913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Europäischer Haftbefehl: Anfechtbarkeit des Ersuchens um Auslieferung bzw. Festnahme; Rechtsmittel gegen Fahndungsmaßnahmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 EGGVG; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 131 StPO
    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme in einem Europäischen Haftbefehl; Gerichtliche Überprüfung von Fahndungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme in einem Europäischen Haftbefehl; Gerichtliche Überprüfung von Fahndungsmaßnahmen

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 131

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; StPO § 131
    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme in einem Europäischen Haftbefehl; gerichtliche Überprüfung von Fahndungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Haftbefehl: FAQ vom Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 534
  • StV 2010, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09
    Er steht einem Auslieferungsersuchen gleich (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2004, 3437; Böhm, a. a. O., S. 2593) und ist daneben mit einer Ausschreibung des Gesuchten im SIS verbunden, sofern nicht die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen gleich als Europäischer Haftbefehl gemäß § 83 a Abs. 2 IRG gilt.
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09
    Ersuchen um Auslieferung bzw. Ersuchen um Festnahme bewirken als solche weder unmittelbar noch mittelbar einen der Bundesrepublik Deutschland zurechenbaren Eingriff in die Freiheit des Gesuchten (BVerfG, NJW 1981, 1154; OLG München, NJW 1975, 509; Karlsruher Kommentar - Schoreit, 6. Aufl., § 23 EGGVG Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 23 EGGVG Rdnr. 4).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 16/05

    Bindungswirkung einer Verweisung in das Bußgeldverfahren (analoge Anwendung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09
    Diese Vorschrift kann für Verweisungen innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit aus Gründen der Prozessökonomie (vgl. schon Beschluss des Senats vom 24. September 2007, 2 VAs 13/07) entsprechend herangezogen werden (dazu auch Karlsruher Kommentar/Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 28 EGGVG Rdnr. 25; Meyer-Goßner, § 25 Rdnr. 2; BGH, Beschluss vom 23. März 2005, 2 ARs 16/05).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06

    Ermittlungsverfahren: Sachlich zuständiges Gericht für die Überprüfung einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09
    Fahndungsmaßnahmen nach § 131 StPO sind nach allgemeiner Meinung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO vor dem Amtsgericht anfechtbar (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 131 Rdnr. 7; Karlsruher Kommentar/Schultheis, § 131 Rdnr. 20, Löwe-Rosenberg/Hilger, 26. Aufl., § 131 Rdnr. 30; KMR-Wankel, § 131 Rdnr. 9; OLG Brandenburg, NStZ 2007, 54 für Maßnahmen nach § 131 a StPO).
  • LG Bamberg, 26.06.2019 - 21 Qs 25/19

    Zuständigkeit für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls beim

    Er ersetzt das Auslieferungsersuchen im Falle der Festnahme und ist zugleich mit einer Ausschreibung des Gesuchten im Schengener Informationssystem II verbunden, sofern nicht die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsabkommen gleich als Europäischer Haftbefehl gemäß § 83a Abs. 2 IRG gilt (vgl. OLG Celle, NStZ 2010, 534; OLG Stuttgart, NJW 2004, 3437 (3438)).

    Ein in Deutschland ausgestellter Europäischer Haftbefehl ist daher als ein auf nationaler Haftgrundlage beruhendes Fahndungsinstrument, verbunden mit dem Ersuchen um Auslieferung im Falle einer Festnahme zu qualifizieren (vgl. OLG Celle, NStZ 2010, 534; Heger/Wolter in: Ambos/König/Rackow (Hrsg.), Rechtshilferecht in Strafsachen, Art. 1 RB-EuHB Rn. 638, Dannecker/Müller in: Rengeling/Middeke/Gellermann (Hrsg), Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, § 39 Rn. 169; v. Heintschel-Heinegg in: Sieber/Satzger/v. Heintschel-Heinegg (Hrsg.), Europäisches Strafrecht, § 37 Rn. 24; BeckOK, StPO, 33. Auflage, Art. 1 RB-EuHB Rn. 7) und weist daher eine gewisse Doppelnatur auf.

    Bereits vor der neuen Rechtsprechung des EuGH diente § 131 StPO als Grundlage für die Ausstellung der Europäischen Haftbefehle (vgl. OLG Celle, NStZ 2010, 534; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, § 131 Rn. 1; MüKo, StPO, 1. Auflage, § 131 Rn. 1; Dannecker/Müller in: Rengeling/Middeke/Gellermann (Hrsg), Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, § 39 Rn. 170; Schomburg/Lagodny/Gless/Hacker, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, Vor § 68 Rn. 25b; Meyer/Hüttmann, ZStW 2016, 394, (401 ff.)).

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19

    Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls

    Er ist damit ein EU-weites Fahndungsinstrument, verbunden mit dem Ersuchen um Auslieferung im Falle einer Festnahme (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04, NJW 2004, 3437, 3438; Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Aufl., 2. Hauptteil, RbEUHb Art. 1 Rn. 637) und ist mit einer Ausschreibung im SIS verbunden, sofern nicht die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen gleich als Europäischer Haftbefehl gemäß § 83a Abs. 2 IRG gilt (OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09, NStZ 2010, 534; s.a. Art. 9 Abs. 3 S. 2 RbEUHb).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09, NStZ 2010, 534) an, dass auf die Bestimmung auch eine internationale Fahndung gestützt werden kann (ebenso: Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Vor § 68 Rn. 25b).

  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 2 Ws 96/19

    Inländische gerichtliche Zuständigkeit zur Ausstellung eines Europäischen

    Die Vorschrift des § 131 Abs. 1 StPO erlaubt nämlich auch die internationale Fahndung (OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2009, NStZ 2010, 534; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2019 - 1 Ws 203/19; Münchner Kommentar zur StPO, 2014, § 131 Rn. 1 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 131 Rn. 1; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Vor § 68 Rn. 25b).
  • AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines sogenannten europäischen

    Vor diesem Hintergrund überzeugt aus Sicht des Gerichts heute auch die bisherige Rechtsprechung nicht mehr, die unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1981 (BVerfG NJW 1981, 154) den Europäischen Haftbefehl als eine Maßnahme betrachtet, die nicht in Grundrechte des Einzelnen eingreife (vgl. OLG Celle, BeckRS 2009, 27936).
  • BVerfG, 28.09.2020 - 2 BvR 1435/20

    Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch einen Richter (Heranziehung der

    Da § 131 Abs. 1 StPO auch Rechtsgrundlage für eine internationale Ausschreibung ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. April 2009 - 2 VAs 3/09 -, Rn. 7 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19 -, Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 1. August 2019 - III-2 Ws 96/19 -, Rn. 20 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 2 Ws 13/20 -, Rn. 5 ff.; Gerhold, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2014, § 131 Rn. 1; Meyer/Hüttemann, ZStW 2016, 394 ; Ahlbrecht, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl. 2019, § 131 Rn. 2; Böhm, NZWiSt 2019, 325 ; Hackner, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl. 2020, Vor § 68 Rn. 25b; Satzger, in: Satzger/Widmaier/Schluckebier, StPO, 4. Aufl. 2020, § 131 Rn. 5; Niesler, in: BeckOK zur StPO, 37. Edition Juli 2020, § 131 Rn. 4), ist es nicht willkürlich, § 131 Abs. 1 StPO auch als Rechtsgrundlage für die internationale Ausschreibung mittels eines Europäischen Haftbefehls heranzuziehen.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19

    Zuständigkeit für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls

    Sie bildet die innerstaatliche Rechtsgrundlage jeglicher internationaler Ausschreibung zur Festnahme wie Interpol-Fahndung oder Europäischer Haftbefehl (OLG Celle, NStZ 2010, 534; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., vor § 68 IRG Rdnr. 25b).
  • OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18

    Voraussetzungen der Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei außereuropäischem

    Der Europäische Haftbefehl, der seiner Rechtsnatur nach ein Rechtshilfeersuchen um Festnahme und Auslieferung darstellt, ist als solcher nicht, namentlich auch nicht in dem zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehörenden Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (OLG Celle, Beschl. v. 16. April 2009, Az.: 2 VAs 3/09 (juris); Meyer-Goßner/ Schmitt § 23 EGGVG Rn. 4; vgl. auch KK-StPO/Mayer § 23 EGGVG Rn. 88).
  • VG Berlin, 17.12.2015 - 34 K 424.15

    Rechtsweg bei Festnahme deutscher Staatsangehörige im Ausland

    Hierbei handelte es sich um Fahndungsmaßnahmen im Sinn des § 131 StPO, gegen die Rechtsschutz nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog erlangt werden kann (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 131 Rn. 7; Karlsruher Kommentar/Schultheis, § 131 Rn. 20, Löwe-Rosenberg/Hilger, 26. Aufl., § 131 Rn. 30; vgl. OLG Celle; Beschluss vom 16. April 2009, - 2 VAs 3/09 -, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2006 - 2 VAs 3/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 VAs 9/14 u.a. -, juris Rn. 5 f.).
  • LG Kleve, 11.08.2022 - 120 Qs 56/22

    Europäischer Haftbefehl

    Jedoch geht im Hinblick auf die nationale Haftanordnung der Europäische Haftbefehl dieser nach und setzt diese voraus (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2090 - 1 Ws 203/19 - Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09 - Rn. 4; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.01.2020 - 2 Ws 96/19 und andere - Rn. 11-12; alle vorstehenden Entscheidungen zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 20.09.2019 - 1 Ws 152/19
    Als Ermächtigungsgrundlage für die internationale Fahndung ist hier der über § 457 Abs. 3 Satz 1 StPO auch im Vollstreckungsverfahren in Verbindung mit § 77 Abs. 1 IRG geltende § 131 StPO heranzuziehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. April 2009 - 2 VAs 3/09 juris; Ahlbrecht in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, § 131 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20268
KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08 (https://dejure.org/2008,20268)
KG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08 (https://dejure.org/2008,20268)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08 (https://dejure.org/2008,20268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 27.09.1993 - 4 Ws 249/93

    Bestellung; Verteidiger; Angeklagter; Vorschlag; Bezeichnung; Anhörung

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, so dass dem Angeklagten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens beizuordnen ist, wenn er ihn rechtzeitig benennt und wichtige Gründe nicht entgegen stehen; andernfalls wird sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Senat StV 1993, 628; BVerfGE 39, 238, 243; 68, 237, 256; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 9; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 7).

    Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).

  • KG, 31.05.1999 - 4 Ws 140/99
    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).

    Eine Auslagenentscheidung war nicht zu treffen, da es sich bei der Beschwerdeentscheidung über die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung, ebenso wie bei der Beschwerdeentscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Senat, Beschluss vom 31. Mai 1999, 4 Ws 140/99 [juris] m.w.N.), um ein Zwischenverfahren handelt.

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Denn der Angeklagte wird durch die angefochtene Entscheidung der Kammer dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (OLG Oldenburg StraFo 2006, 378; Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rdnr. 7; Lüderssen/Jahn in LR, StPO 26. A., § 143 Rdnr. 15; Barton StV 1997, 576; a.A. OLG Düsseldorf StV 1997, 576; Laufhütte in KK, a.a.O., § 143 Rdnr. 6).
  • OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Ist die Bestellung des Verteidigers erfolgt, ohne dass dem Angeklagten Gelegenheit gegeben worden ist, einen Rechtsanwalt zu bezeichnen, ist nach allgemeiner Ansicht für den Fall der Beiordnung nach § 140 StPO die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Naumburg StV 2005, 120; OLG Stuttgart StV 2007, 288; OLG Frankfurt StV 1987, 379; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 19; Lüderssen/Jahn in LR, a.a.O., § 142 Rdnr. 16a).
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Die Bestellung und Entpflichtung eines Verteidigers gehört hierzu nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 m.w.N.; Engelhardt in KK, StPO 6. A., § 305 Rdnr. 8 m.w.N.; Laufhütte in KK, a.a.O., § 141 Rdnr. 13; allg. Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 305 Rdnr. 4 f.).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89

    Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).
  • KG, 03.12.2008 - 1 AR 1744/08

    Anfechtbarkeit der Aufrechterhaltung einer Verteidigerstellung gegen den Willen

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Geschäftsnummer: 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, so dass dem Angeklagten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens beizuordnen ist, wenn er ihn rechtzeitig benennt und wichtige Gründe nicht entgegen stehen; andernfalls wird sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Senat StV 1993, 628; BVerfGE 39, 238, 243; 68, 237, 256; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 9; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 08.08.1996 - 3 Ws 633/96

    Anfechtung der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Angeklagten;

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Allerdings ist anerkannt, dass - trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 143 StPO - ausnahmsweise eine Zurücknahme der Bestellung nicht zu erfolgen hat, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen, beispielsweise, wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wieder niederlegt, so dass nur durch ein Fortbestehen der Pflichtverteidigung eine ordnungsgemäße Verteidigung sichergestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 27. August 2001 - 4 Ws 130/01 - Senat StV 1987, 428; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1997, 575; Meyer-Goßner, a.a.O.; Lüderssen/Jahn in LR, a.a.O., § 141 Rdnr. 38 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, so dass dem Angeklagten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens beizuordnen ist, wenn er ihn rechtzeitig benennt und wichtige Gründe nicht entgegen stehen; andernfalls wird sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Senat StV 1993, 628; BVerfGE 39, 238, 243; 68, 237, 256; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 9; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 17.03.1987 - 3 Ws 254/87
  • OLG Oldenburg, 04.07.2006 - 1 Ws 343/06

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Entpflichtung des Pflichtverteidigers:

  • OLG Stuttgart, 11.01.2007 - 2 Ws 12/07

    Beschwerde des Angeklagten gegen eine Pflichtverteidigerbestellung ohne seine

  • KG, 27.08.2001 - 4 Ws 130/01
  • OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines

    § 305 5.1 StPO bezieht sich nur auf solche Entscheidungen, die in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen, ausschließlich ihrer Vorbereitung dienen und bei der Urteilsfällung selbst der nochmaligen Überprüfung des Gerichts unterliegen, wozu die Bestellung und Entpflichtung eines Verteidigers nicht gehören, weil eine nachträgliche Berichtigung einer möglicherweise fehlerhaften Entscheidung hinsichtlich der Beiordnung bei Urteilsfällung nichts mehr bewirken und eine Überprüfung erst in der Revisionsinstanz die Verteidigungsmöglichkeiten in unzulässiger Weise beschränken würde (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 03.12.2008, 4 Ws 119/08, [...]).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG StV 2010, 63; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - mit weit.
  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).

    Da gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO der vom Beschuldigten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, begründet die Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO entgegen ihrem Wortlaut ("soll") eine Anhörungspflicht, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. Senat Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - , m.w.Nachw.).

  • LG Mainz, 05.11.2020 - 3 Qs 62/20

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Umbeiordnung

    Da gemäß § 142 Abs. 5 Satz 3 StPO der vom Beschuldigten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn dem nicht ein wichtiger Grund entgegensteht, begründet Satz 1 der Regelung eine Anhörungspflicht, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. KG, Beschl. vom 03.12.2008 - 4 Ws 119/08 - m.w.N.).
  • KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines zweiten

    Der Angeklagte wird dann nämlich dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris], Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 143 Rdn. 15; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).
  • KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17

    Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das

    Denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. dazu KG, Beschlüsse vom 29. November 2017 - 2 Ws 185/17 - und vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 143 Rdn. 7).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2014 - 1 Ws 18/14

    Zur Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Entscheidung über die

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen (Bbg. OLG, B. v. 28. Oktober 2013, 1 Ws 180/13; OLG Celle, B. v. 19. August 2010, 1 Ws 419/10, zitiert nach juris; KG Berlin, StV 10, 63; LG Koblenz, B. v. 07. Mai 2012, 2 Qs 32/12, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO 56. A. 2013 § 143 Rn 2, § 141 R 1 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 03.12.2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37026
KG, 03.12.2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08 (https://dejure.org/2008,37026)
KG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08 (https://dejure.org/2008,37026)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08 (https://dejure.org/2008,37026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Aufrechterhaltung einer Verteidigerstellung gegen den Willen eines Angeklagten mithilfe einer Beschwerde; Entfall eines grundsätzlichen Erfordernisses einer Anhörung eines Angeklagten bei Bestellung eines Pflichtverteidigers im Falle unvorhersehbarer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Geschäftsnummer: 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08.
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13

    Vorliegen der Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG im

    Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen, z.B. wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wieder niederlegen werde (KG, StV 2010, 63 ; OLG Düsseldorf, StV 1997, 576 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht