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   BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10   

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https://dejure.org/2010,7519
BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10 (https://dejure.org/2010,7519)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 (https://dejure.org/2010,7519)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10 (https://dejure.org/2010,7519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 332 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB
    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel (Indizwirkung; Widerlegung; Angemessenheit; Gesamtwürdigung); Verfall (Erlangtes aus der Tat; Erlangtes für die Tat; Verletzter; Schutzzweck; Schutzgut); Wertersatzverfall; unbillige Härte

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 S 1 BBG, § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 332 Abs 1 S 1 StGB
    Verfall des Wertersatzes: Anordnung des Verfalls bei Verurteilung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens wegen Bestechlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Mehrere rechtlich selbstständige Taten bei Zahlungen von Bestechungsgeldern durch Bauunternehmen an Beamte des Bundeseisenbahnvermögens bei Vorliegen jeweils einer eigenständigen Unrechtsvereinbarung jeder der Zahlungen; Annahme eines einfachen Falls der Bestechlichkeit ...

  • rewis.io

    Verfall des Wertersatzes: Anordnung des Verfalls bei Verurteilung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens wegen Bestechlichkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfall des Wertersatzes: Anordnung des Verfalls bei Verurteilung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens wegen Bestechlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrere rechtlich selbstständige Taten bei Zahlungen von Bestechungsgeldern durch Bauunternehmen an Beamte des Bundeseisenbahnvermögens bei Vorliegen jeweils einer eigenständigen Unrechtsvereinbarung jeder der Zahlungen; Annahme eines einfachen Falls der Bestechlichkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 16
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    Schutzgut des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGH, NStZ 1999, 560; 2000, 589, 590).

    Erhält der Amtsträger aufgrund der mit einem Dritten getroffenen Unrechtsvereinbarung für eine den Dienstherrn schädigende Untreuehandlung eine Belohnung, so hat er diese grundsätzlich "für" die Tat zulasten des Dienstherrn und nicht "aus" ihr erlangt; auf Erlangtes "für" die Tat bezieht sich § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht (BGHSt 30, 46, 47; BGH, NStZ 1999, 560).

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    Schutzgut des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGH, NStZ 1999, 560; 2000, 589, 590).

    Erhält der Amtsträger aufgrund der mit einem Dritten getroffenen Unrechtsvereinbarung für eine den Dienstherrn schädigende Untreuehandlung eine Belohnung, so hat er diese grundsätzlich "für" die Tat zulasten des Dienstherrn und nicht "aus" ihr erlangt; auf Erlangtes "für" die Tat bezieht sich § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht (BGHSt 30, 46, 47; BGH, NStZ 1999, 560).

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    Schutzgut des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGH, NStZ 1999, 560; 2000, 589, 590).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    dd) Dass der Angeklagte Kapitalgesellschaften des Privatrechts zur Dienstleistung zugewiesen war, führt auch nicht zu einem neben die Verfallsanordnung tretenden Anspruch auf Herausgabe des Bestechungslohns nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 667, 681 Satz 2, 687 Abs. 2 Satz 1 BGB; hierzu BGH, NJW 2001, 2476, 2477).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    Danach kommt dem Verfallanspruch des Staates gegenüber dem Ablieferungsanspruch des Dienstherrn der Vorrang zu (vgl. BVerwGE aaO; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 136); dies gilt auch dann, wenn der Verfall erst nach der Geltendmachung des Anspruchs durch den Dienstherrn angeordnet wird (Plog/Wiedow, BBG, § 71 BBG 2009 Rn. 0.2; § 70 BBG aF Rn. 3a).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    "Aus" der Tat zum Nachteil des Dienstherrn ist der Bestechungslohn allerdings dann erlangt, wenn er mit dem durch das pflichtwidrige Handeln entstandenen Schaden inhaltlich so verknüpft ist, dass der Vermögensnachteil des Dienstherrn und der Vermögenszuwachs beim Täter gleichsam spiegelbildlich miteinander korrespondieren, etwa wenn einem Dritten Vorteile aus dem Vermögen des Dienstherrn verschafft werden, die dessen Aufwendungen für den Bestechungslohn kompensieren oder die ganz oder teilweise dem Täter zufließen sollen (vgl. BGHSt 47, 22, 31; BGHR StGB § 73 Verletzter 4, 5; BGH, NStZ 2003, 423).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    cc) Zwar hat ein Bundesbeamter nach § 71 Abs. 2 Satz 1 BBG i.d.F. des DNeuG vom 5. Februar 2009 (BGBl. I 160) einen Vermögensvorteil, den er in Bezug auf sein Amt angenommen hat, dem Dienstherrn herauszugeben (so schon zum früheren Rechtszustand BVerwGE 115, 389 mwN; zur Geltendmachung gegenüber zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens nunmehr § 1 Nr. 25 DBAGZuständigkeitsVO).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    So kann der Verfall eine unbillige Härte sein, wenn der Täter auf Grund der Rechtsverfolgung eines Geschädigten voraussichtlich sein gesamtes Vermögen verlieren wird (vgl. BGH, wistra 1999, 464).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    "Aus" der Tat zum Nachteil des Dienstherrn ist der Bestechungslohn allerdings dann erlangt, wenn er mit dem durch das pflichtwidrige Handeln entstandenen Schaden inhaltlich so verknüpft ist, dass der Vermögensnachteil des Dienstherrn und der Vermögenszuwachs beim Täter gleichsam spiegelbildlich miteinander korrespondieren, etwa wenn einem Dritten Vorteile aus dem Vermögen des Dienstherrn verschafft werden, die dessen Aufwendungen für den Bestechungslohn kompensieren oder die ganz oder teilweise dem Täter zufließen sollen (vgl. BGHSt 47, 22, 31; BGHR StGB § 73 Verletzter 4, 5; BGH, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
    Auf die Frage, ob auch der bürgerlichrechtliche Herausgabeanspruch von vornherein mit der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfallserklärung belastet ist (vgl. BGHZ 39, 1; LAG Berlin LAG-Report 2005, 289), kommt es nicht an.
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt nach der Aufgabe dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93 u.a., BGHSt 40, 138) auch für die Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 19; Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, NStZ 2015, 451, 453; Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 8 Rn. 6; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446; vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30; vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB § 1 Bestechung 1; Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302 f.; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; AnwK-StGB/Wollschläger, 3. Aufl., § 299 Rn. 35; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 59; Matt/ Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 33; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132; SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 111; SSW-StGB/Rosenau, 5. Aufl., § 299 Rn. 47).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

    Allerdings sind die Vorteile dann aus der Tat erlangt, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH HRRS 2011 Nr. 138).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft es zwar grundsätzlich zu, dass der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur für Vermögensvorteile des Täters Anwendung findet, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, und Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).

    Allerdings gilt auch hier, dass die Vorteile dann aus der Tat erlangt sind, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439 - zum Verhältnis Amtsdelikt und damit zusammenhängender Untreue).

  • LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11

    Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt

    Aus der Tat zum Nachteil des Dienstherrn ist der Bestechungslohn dann erlangt, wenn er mit dem durch das pflichtwidrige Handeln entstandenen Schaden inhaltlich so verknüpft ist, dass der Vermögensnachteil des Dienstherrn und der Vermögenszuwachs beim Täter gleichsam spiegelbildlich miteinander korrespondieren, etwa wenn einem Dritten Vorteile aus dem Vermögen des Dienstherrn verschafft werden, die dessen Aufwendungen für den Bestechungslohn kompensieren oder die ganz oder teilweise dem Täter zufließen sollen (vgl. BGH Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10, Rn. 17 m. w. N.).

    Dem Verfallsanspruch des Staates kommt nach dieser Regelung der Vorrang zu (vgl. betr. Bundesbeamte: BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389, OVG Münster NVwZ-RR 2003, 136).

    Ersatzansprüche des Dienstherrn auf Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB bestehen ebenfalls nicht, denn diese Vorschriften sind auf das Beamtenverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 20 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389; so auch BGH NStZ 2000, 589 (590), BGH NStZ 2003, 423; BGH- Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06).

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12

    Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue;

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert eine Verfallsentscheidung jedoch nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, StV 2011, 16 f.; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).
  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit

    Es hat aber bei der im Rahmen einer Gesamtabwägung vorzunehmenden Prüfung gewichtige Milderungsgründe außer Betracht gelassen, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, 440).
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