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   VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10   

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VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10 (https://dejure.org/2010,17202)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.11.2010 - VerfGH 115/10 (https://dejure.org/2010,17202)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. November 2010 - VerfGH 115/10 (https://dejure.org/2010,17202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, § 119 Abs 1 Nr 2 StPO
    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre (Art 7 Verf BE iVm Art 6 Verf BE) und auf Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art 16 Verf BE) durch Anordnung der Überwachung der Außenkontakte eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 94
  • StV 2011, 165
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    bb) In die genannten Grundrechte darf, wie in alle Grundrechte, nur auf gesetzlicher Grundlage eingegriffen werden; dies gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 57, 170 ; BVerfG, StV 2009, 253 ).

    Eine zureichende Grundlage in diesem Sinn bildet § 119 Abs. 1 StPO in der seit dem 1. Januar 2010 geltenden Fassung (s. Art. 1 Nr. 5 und Art. 8 des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29. Juli 2009, BGBl. S. 2274 ff., und ) in gleicher Weise, wie dies für § 119 Abs. 3 StPO a. F. anerkannt war (vgl. BVerfG, StV 2009, 253 m. w. N.).

    Dabei ist zu beachten, dass die Vorschrift eine strikt auf die Abwehr von Gefahren für die Haftzwecke beschränkte Ermächtigung enthält, also für Eingriffe ohne eine ausreichende, gefahrenabwehrrechtlich begründete Abwägung keinen Raum bietet (so BVerfG, StV 2009, 253 zu § 119 Abs. 3 StPO a. F.).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistet es einen individuellen Schutzraum, der dem Einzelnen eine private Lebensgestaltung frei von staatlicher Beeinflussung garantiert (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - Rn. 10 ff. ; Driehaus, a. a. O., Art. 6 Rn. 9 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StV 1993, 592 f. und NStZ 1996, 613 f.).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der Ermächtigung, die Telekommunikation abzubrechen, Briefe und Pakete anzuhalten, Besuche zu überwachen und diese vorzeitig zu beenden, hat die Anordnung zu einem Eingriff in das durch Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB verbürgte Recht des Beschwerdeführers auf Schutz seiner Privatsphäre geführt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1997, 185 und StV 2010, 142 f.; BVerfGE 35, 35 ; 57, 170 ).

    bb) In die genannten Grundrechte darf, wie in alle Grundrechte, nur auf gesetzlicher Grundlage eingegriffen werden; dies gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 57, 170 ; BVerfG, StV 2009, 253 ).

  • BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95

    Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der Ermächtigung, die Telekommunikation abzubrechen, Briefe und Pakete anzuhalten, Besuche zu überwachen und diese vorzeitig zu beenden, hat die Anordnung zu einem Eingriff in das durch Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB verbürgte Recht des Beschwerdeführers auf Schutz seiner Privatsphäre geführt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1997, 185 und StV 2010, 142 f.; BVerfGE 35, 35 ; 57, 170 ).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistet es einen individuellen Schutzraum, der dem Einzelnen eine private Lebensgestaltung frei von staatlicher Beeinflussung garantiert (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - Rn. 10 ff. ; Driehaus, a. a. O., Art. 6 Rn. 9 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StV 1993, 592 f. und NStZ 1996, 613 f.).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Bei einem solchen Eingriff besteht das Rechtsschutzinteresse insbesondere dann fort, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt - wie hier - auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs regelmäßig nicht erlangen kann (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 20. März 2007 - VerfGH 201/04 - Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfGE 104, 220 und FamRZ 2010, 1624).
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 201/04

    Teils wegen fehlender Substantiierung unzulässige, im Übrigen wegen mit Grundsatz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Bei einem solchen Eingriff besteht das Rechtsschutzinteresse insbesondere dann fort, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt - wie hier - auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs regelmäßig nicht erlangen kann (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 20. März 2007 - VerfGH 201/04 - Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfGE 104, 220 und FamRZ 2010, 1624).
  • BVerfG, 02.06.1981 - 2 BvR 1102/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Überwachung des Schriftverkehrs des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Dieses gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen, indem es den Einzelnen davor schützt, dass die öffentliche Gewalt sich Kenntnis vom Inhalt seiner Telefonate oder seines Brief- und Postverkehrs verschafft; es geht als das speziellere Grundrecht demjenigen auf Schutz der Privatsphäre vor (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1981 - 2 BvR 1102/80 -, juris Rn. 1; Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], VvB, 3. Aufl. 2009, Art. 16 VvB, Rn. 2 ff. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).
  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
    Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der Ermächtigung, die Telekommunikation abzubrechen, Briefe und Pakete anzuhalten, Besuche zu überwachen und diese vorzeitig zu beenden, hat die Anordnung zu einem Eingriff in das durch Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB verbürgte Recht des Beschwerdeführers auf Schutz seiner Privatsphäre geführt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1997, 185 und StV 2010, 142 f.; BVerfGE 35, 35 ; 57, 170 ).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07

    Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit;

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 39/99

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverhältnismäßige

  • OLG Rostock, 25.01.2010 - I Ws 385/09

    Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern: Zuständigkeit für

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Insoweit werden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht, die nicht im Verfahren vor dem Kammergericht korrigierbar bzw. feststellbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 16. November 2010 - VerfGH 115/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.).

    Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen oder von Haftbedingungen, die einen Gefangenen zusätzlich zu seiner Inhaftierung beschweren, können selbständig angefochten werden (vgl. Beschlüsse vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - Rn. 18 ff. und 16. November 2010 - VerfGH 115/10 - Rn. 12 ff.).

    Auch die zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde bereits erfolgte Freilassung und die dadurch eingetretene Erledigung lässt das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. November 2009 und 16. November 2010, a. a. O., st. Rspr.).

  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

    Dabei ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch die Prüfung geboten, inwieweit nicht dem Haftgrund bereits durch die Inhaftierung des Angeklagten ausreichend begegnet wird (vgl. KK-Schultheis, a.a.O., § 119 Rdnr. 10; VerfGH Berlin, NStZ-RR 2011, 94; OLG Köln, StV 2011, 743).
  • KG, 24.02.2012 - 4 Ws 53/10

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit von Haftbeschränkungen

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165).
  • KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12

    Beschränkungsanordnung nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine reale Gefährdung

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener die ihm verbliebenen Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165).
  • KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14

    Beschränkende Anordnungen nur bei darzulegender Erforderlichkeit im Einzelfall

    Solche Anordnungen sind daher nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH StV 2011, 165; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; Senat StV 2010, 370; OLGSt StPO § 119 Nr. 40 = NStZ-RR 2013, 215 [Ls]).
  • KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12

    Zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen und Trennungsanordnungen

    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH, StV 2011, 165; Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 Rn. 5f. m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12

    Voraussetzungen für Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO

    Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks; es muss die durch die Inhaftierung des Beschuldigten veränderte Situation berücksichtigt und geprüft werden, ob die abzuwehrende Gefahr trotz des Vollzugs der Untersuchungshaft besteht und den Erlass einer Anordnung nach § 119 Abs. 1 StPO erforderlich macht (zu vgl. BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94).
  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt dagegen für die Anordnung von Haftbeschränkungen nicht (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1997, 7; NStZ 1994, 52; BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2011 - 4 Ws 473/11

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO

    Die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO muss zur Abwehr einer realen Gefahr erforderlich sein (BerlVerfGH StV 2011, 165; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 RN 6).
  • KG, 07.08.2014 - 1 Ws 52/14

    Vollzug der Untersuchungshaft: Trennung des Angeklagten von einem Mitangeklagten

    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; KG StV 2014, 229 und Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.).
  • KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • OLG Köln, 15.03.2021 - 2 Ws 133/21

    Haftbeschränkungen nach § 119 StPO nicht aus der Norm an sich; Erforderlichkeit

  • OLG Köln, 31.05.2021 - 2 Ws 265/21

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft Erforderlichkeit von

  • OLG Köln, 26.04.2011 - 2 Ws 217/11

    Beschränkungen während der Untersuchungshaft

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