Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10   

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https://dejure.org/2010,10766
BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,10766)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2010 - 3 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,10766)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,10766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 179 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; Widerstandsunfähigkeit (auf den Tatzeitpunkt bezogene Gesamtwürdigung; persönlicher Eindruck in der Hauptverhandlung; fachpsychiatrisches Gutachten; Behinderung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Darlegung einer Widerstandsunfähigkeit i.S.d. § 179 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei geistiger Behinderung des Tatopfers

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen der Darlegung einer Widerstandsunfähigkeit i.S.d. § 179 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei geistiger Behinderung des Tatopfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Darlegung einer Widerstandsunfähigkeit bei geistiger Behinderung des Tatopfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 210
  • StV 2011, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Der Tatrichter hat - gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen - aufgrund einer Gesamtbetrachtung, in die auch das aktuelle Tatgeschehen einzubeziehen ist, die geistigseelische Verfassung des Tatopfers und deren Auswirkungen auf das Opferverhalten zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16

    Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erfordert eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hat, in welche auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97, NStZ 1998, 83; vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10, NStZ 2011, 210; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs;

    Als widerstandsunfähig im Sinne der Vorschrift wurde angesehen, wer aus einem der dort genannten Gründe - wenn auch nur vorübergehend - keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters bilden, äußern oder durchsetzen konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10, NStZ 2011, 210; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 654/10

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Schließlich muss die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, dass - auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34; BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14981
BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10 (https://dejure.org/2010,14981)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - 5 StR 456/10 (https://dejure.org/2010,14981)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10 (https://dejure.org/2010,14981)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 55 StGB; § 267 StPO; § 46 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anwendungspflicht); Gesamtstrafübel (Erörterungspflicht); Strafzumessung; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 55 StGB, § 267 StPO
    Begründung der Strafzumessung im Urteil: Notwendige Erörterung des Gesamtstrafübels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 55 StGB, § 267 StPO
    Begründung der Strafzumessung im Urteil: Notwendige Erörterung des Gesamtstrafübels

  • Wolters Kluwer

    Revision bei unzureichender Erläuterung einer Gesamtstrafenbildung bei bestehender zeitlicher Zäsur zwischen den einzelnen Taten

  • rewis.io

    Begründung der Strafzumessung im Urteil: Notwendige Erörterung des Gesamtstrafübels

  • ra.de
  • rewis.io

    Begründung der Strafzumessung im Urteil: Notwendige Erörterung des Gesamtstrafübels

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 2
    Revision bei unzureichender Erläuterung einer Gesamtstrafenbildung bei bestehender zeitlicher Zäsur zwischen den einzelnen Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 225
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03

    Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts, die es regelmäßig nicht dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen darf (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 3, 4; vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 55 Rdn. 35).

    Freilich ist zweifelhaft, ob das Vorbringen des Beschwerdeführers der Vortragspflicht für eine grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2, 4) vollständig genügt.

  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 593/88

    Berücksichtigung der Missbilligung des Exesses eines anderen bei der

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
    Lediglich ausnahmsweise kann von der Entscheidung in der Hauptverhandlung abgesehen werden, wenn auf Grund der zur Verfügung stehenden Unterlagen trotz sorgfältiger Vorbereitung darüber keine Entscheidung getroffen werden kann (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2).

    Freilich ist zweifelhaft, ob das Vorbringen des Beschwerdeführers der Vortragspflicht für eine grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2, 4) vollständig genügt.

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
    Sie wird gegebenenfalls, sofern sie nicht hier sogar ihrerseits Anlass für eine Strafreduzierung bieten sollte, nach Maßgabe von BGHSt 52, 124 zu kompensieren sein.
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts, die es regelmäßig nicht dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen darf (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 3, 4; vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 55 Rdn. 35).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihrer Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGHSt 41, 310, 314; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 415 ff.).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
    Beim Rechtsfolgenausspruch wird die von der Revision angesprochene Möglichkeit einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung, die sich hier aufdrängt (vgl. BGHSt 49, 342), zu prüfen sein.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihrer Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGHSt 41, 310, 314; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 415 ff.).
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen

    Das mit der Verurteilung der Angeklagten verbundene Gesamtstrafübel wäre daher grundsätzlich zu erörtern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, StV 2011, 225 und vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134).
  • BGH, 20.09.2016 - 1 StR 347/16

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Erörterung der Auswirkungen

    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihre Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15; vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 6; vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1245).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19

    Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung);

    Das führt in dieser Allgemeinheit noch nicht dazu, dass von der grundsätzlich zwingenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB im tatgerichtlichen Urteil ausnahmsweise abgesehen werden darf (vgl. näher BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4; Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 6 Rn. 4).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 221/12

    Beweiswürdigung; Fortbestehen einer Bedrohungslage bei emotionaler Verbundenheit

    Für die neue Verhandlung weist der Senat ferner darauf hin, dass in Fällen wie dem vorliegenden, in denen ein minder schwerer Fall trotz einiger gewichtiger mildernder Umstände letztlich rechtsfehlerfrei verneint worden ist, eine deutliche Erhöhung der Mindeststrafe dann jedenfalls eingehender Begründung bedarf, zumal hier zudem das dem Angeklagten aus anderweitigen Vollstreckungen drohende Gesamtstrafübel zu berücksichtigen war (BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, StV 2011, 225).
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